Ja, trotz Urlaub und Krank, muss ein Stundennachweis abgegeben werden, wo dann die entsprechenden Urlaubs- und Kranktage drin stehen.
Weil die aufgebackene meistens mehr Luft enthält und weniger bis gar kein Fett. Außerdem wird der Teig häufiger unter zuhilfenahme von Wasser gestreckt, während beim Bäcker hier meistens Milch oder eine andere Flüssigkeit verwendet wird, damit der Teig glänzender und geschmeidiger wird.
Das kommt immer darauf an, in welcher KK Du aktuell bist. Beispiel: Ich bin derzeit bei der IKK und wechsle im Mai zur AOK. Bei meinem Bruttolohn spare ich durch den Wechsel 175 Euro jährlich. Hier ist schon mit eingerechnet, dass die IKK ab Mai die Beiträge senken würde.
Den Anwalt einzuschalten, war richtig. Zu erst einmal, würde ich jetzt mit dem Frauenarzt sprechen. Schildere ihm Deine Situation und frage ihn, ob er Dir ein Beschäftigungsverbot erteilen kann. Ein guter Arzt wird das angesichts dieser Probleme sofort tun. Andernfalls kannst Du Dich hierfür auch an Deinen Hausarzt wenden. Im Beschäftigungsverbot, steht Dir der volle Lohn zu. Was das Krank betrifft. Auch hier muss Dein Chef Dir den vollen Lohn zahlen. Das nennt sich Lohnausfallprinzip. Geregelt ist dies im Entgeldfortzahlungsgesetz: http://m.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Gesetze_EntgeltfortzG.html (hier ist es sehr gut erklärt). Du hast einen Arbeitsvertrtag und Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, sich an diesen Arbeitsvertrag zu halten. Am Besten du lässt alles den Anwalt klären. Übrigens: Du musst im Krank, im Frei und im Urlaub NICHT für Deinen Arbeitgeber erreichbar sein. Dein Arbeitgeber hat auch keinerlei Recht, Dich zuhause aufzusuchen. Das was Dein Arbeitgeber mit Dir gemacht hat, könnte man auch als Nötigung und evtl. sogar Beleidigung bezeichen. Beides ist in Deutschland strafbar. Auch das, würde ich mal mit dem Anwalt besprechen.
In der Regel sind Schwangerschaftstest sehr zuverlässig. Die Fehlerquelle liegt häufig im Testzeitpunkt. Da man den Eisprung nie genau weiß und dieser sich auch ganz schnell mal verschieben kann, zumal für den unwahrscheinlichen Fall, dass die Pille versagt. Außerdem hängt es dann auch noch von der Höhe des Schwangerschaftshormons HCG ab. Bei manchen ist die Konzentration schon 8 Tage nach dem Eisprung hoch genug, dass der Test positiv anzeigt, bei anderen wiederrum dauert es zum Teil bis 15 Tage nach Eisprung, bevor der Frühtest anschlägt. Wenn Du schnell 100% sicher sein willst, könntest Du zu Deinem Gynäkologen gehen. Hier wird man mittels Bluttest den HCG Wert bestimmen (die Ergebnisse liegen fast immer noch am gleichen Tag vor). Die Konzentration im Blut ist wesentlich höher, als die im Urin, so dass hier früher und zuverlässiger eine Aussage zu trefffen ist.
Ja, die Möglichkeit besteht. Gewissheit, ob oder ob nicht, kannst Du aber nur bei einem Schwangerschaftstest bekommen. Es bestünde auch die Möglichkeit (wenn Deine Periode jetzt anders als normal ausfällt), dass Du schwanger gewesen bist, diese Schwangerschaft aber nicht intakt war und der Körper diese dann mittels Regelblutung beendet hat. Man geht davon aus, dass mehr als 25% der Schwangerschaften, auf Diese Weise, unbemerkt enden. Wie gesagt, letzte Gewissheit, wirst Du nur durch einen Schwangerschaftstest bekommen.
Nein, dies ist nicht Rechtens und die Klauseln im Arbeitsvertrag sind vermutlich sittenwidrig. Ein Dienstplan ist ein Dokument. Wird selbiger dem Mitarbeiter zugängig gemacht bzw. ausgehändigt so gilt dieser Dienstplan als rechtsverbindlich und zwar für beide Seiten. Einseitige Dienstplanänderungen sind gesetzeswidrig. Wenn Du heute und morgen planmäßig frei hast (hast Du eine Kopie?), dann hast Du auch frei und musst nicht: erreichbar sein, nicht fahrtauglich sein, nicht zuhause sein! Eine Änderung von FREI zu DIENST wäre nur mit Deinem Einverständnis möglich. Wenn Du nicht einverstanden bist, dann kann Dein Arbeitgeber ja gerne tausend Klauseln aus dem AV zitieren, aber eine Verpflichtung zum Arbeiten gibt es dann nicht. Auch eine Argumentation "Sie waren krank. Andere mussten einspringen" oder "Notfallsituation, weil andere jetzt krank sind" gibt es nicht. Der AG ist selbst dafür verantwortlich, für ausreichend Personal zu sorgen. Kann er das nicht - aus welchen Gründen auch immer - so ist dies unternehmerisches Risiko und nicht das Problem des AN. Natürlich kann keiner was dafür das du krank bist, aber man kann Dich jetzt auch nicht dafür bestrafen, dass Du krank warst, in dem man Dich zum Arbeiten nötigt/erpresst (und letztendlich hat Dein AG nichts anderes getan). Sollte aus Deiner "Weigerung" an Deinen dienstplanmäßig freien Tagen zu arbeiten eine Abmahnung oder gar Kündigung entstehen, würde ich damit zum Anwalt gehen und Kündigungsschutzklage einreichen. Kein Gericht der Welt wird diese Kündigung für rechtmäßig erklären. Solltest Du eine Abmahnung erhalten diese 1. nicht unterschreiben und 2. den AG anweisen diese ungerechtfertigte Abahnung aus Deiner Personalakte zu entfernen.
Ist erst Mal nicht ganz einfach, auf die Frage zu antworten, da hier einige Infos aus dem Arbeitsvertrag fehlen. Aber erstmal gilt für jedes Beschäftigungsverhältniss (auch bei geringfügiger Beschäftigung) auch im Krank, dass sogenannte Lohnausfallprinzip. Das heißt, wenn Du arbeitsunfähig erkrankt bist, muss Dich der Arbeitgeber so bezahlen, als wärst Du nicht krank gewesen oder anders: Aufgrund der Tatsache das Du krank warst, dürfen Dir keine finanziellen Nachteile entstehen. Nun ist es aber häufig so, dass Arbeitsverträge vorsehen, dass wenn der Arbeitnehmer in den ersten 4 Wochen arbeitsunfähig erkrankt, der Arbeitgeber keinen Lohn zahlt, sondern der Arbeitnehmer Krankengeld von seiner Krankenkasse erhält. Das heißt, Du müsstes jetzt erst Mal in Deinen AV schauen, ob es eine solche Regelung gibt. Wenn ja wäre die Rückforderung des Arbeitgebers begründet. Gibt es diese Klausel nicht, dann ist die Rückforderung auch nicht begründet, denn einfach sagen "Du bekommst nur Lohn, wenn Du auch tatsächlich arbeitest" entbehrt jeder gesetzlichen Grundlage. Und wie gesagt, es muss explizit im AV stehen, dass in den ersten 4 Beschäftigungswochen keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geleistet wird, ansonsten gilt die gesetzliche Lohnfortzahlung bei Krankheit ab dem 1. Tag des Beschäftigungsverhältnisses.
Also wenn es von einem Lebensmittel käme, müsste die Sache mittlerweile ausgestanden sein. Verdiagnosen kann man natürlich nicht stellen, zumal ich kein Arzt bin. Möglicherweise hast Du Dir einen Magen-Darmvirus eingefangen. Ich würde jetzt erst Mal Diät halten. Das heißt: Nichts fettiges, nichts schwer verdauliches, keine blähenden Sachen wie Erbsen, Linsen, Bohnen, Kohl, Zwiebeln und Knoblauch. Nichts scharfes, Kein Kaffe, schwarzer Tee, grüner Tee, Kakao. Kein Alkohol. Bei Milchprodukten auch mal vorsichtig sein oder wenn möglich ganz weglassen. Ausreichend trinken und mal ein bisschen "Magen-Darmpflege" betreiben. Heißt Fencheltee trinken und leicht verdauliche, schleimhautfreundliche Lebensmittel essen. Nicht zu kalt und nicht zu heiß essen und trinken und Sachen mit viel Säure (Zitrusfrüchte, saure Gurken und Marinanden mit Essig) weglassen. Sollte sich das innerhalb der nächsten drei Tage nicht bessern, dann auf jeden Fall nochmal zum Arzt.
Grundsätzlich sollte man eine vergessene Pille nachnehmen, sobald einem dies auffällt und sollte dann mit der Pilleneinnahme, zunächst so weitermachen, wie gehabt. In sofern, hast Du schon mal alles richtig gemacht. Was nun die Verhütungssicherheit angeht, kommt dies sehr auf die Zusammensetzung Deiner Pille an. In der Regel sagt man aber, dass man bis zur nächsten Abbruchblutung zusätzlich verhüten sollte, um ganz sicher zu gehen. Es gibt da auch noch je nach Pille, eine Anweisung, die dann in Abhängigkeit vom Tag, an dem Du die Einnhame vergessen hast, sagt, wie hoch das Risiko ist und ob man verhüten muss oder nicht. Aber ganz ehrlich, 1. wäre mir das zu kompliziert und 2. besteht meines Erachtens hier immer ein gewisses Restrisiko. Also um es nochmal zusammenfassend zu sagen: Du bist erst wieder geschützt, wenn Du Deine Abbruchblutung hattest.
Die fruchtbaren Tage bzw. den Eisprung kann man nie genau voraussagen. Deine Schmerzen könnten also durchaus auch Ovulationsschmerzen sein.
Der Postbote wird hier Deinen Personalausweis verlangen, um das Alter zu kontrollieren. Im Übrigen, können Dir die Anderen viel erzählen, ob das dann tatsächlich auch stimmt, weißt Du nicht.
Das mit dem Rauchen solltest Du noch unterlassen. Gegen Alkohol in Maßen am Abend, wenn die letzte Tablette morgens eingenommen wird, spricht aus meiner Sicht nichts.
Ein Zahnarzt hat gar nicht die notwendige fachliche Kompetenz, um den Tod (rechts) sicher festzustellen. Ein Allgemeinarzt, darf ja auch keine Zähne ziehen. Sowie zum Beispiel auch ein Gynäkologe, keinen Kaiserschnitt bei einer Kuh vornehmen dürfte. Auch wenn beide Studiengänge dem Bereich Medizin zugeordnet werden, ist das eine Zahnmedizin und das andere Humanmedizin, mit den entsprechend dazu gehörenden Gesetzen, welche dann ganz genau regeln, was welcher Berufsstand darf. Zum Bespiel darf auch ein Gynäkologe (in Deutschland) keine Geburten leiten. Dies darf nur eine Hebamme bzw. der Gyn nur im Notfall.
Viagra ist ein Medikament. Wie viele andere Medikamente, hat auch Viagra Nebenwirkungen und darf bei bestimmten Erkrankungen und bestimmten Personengruppen nicht verschrieben werden. Jeder Arzt hat eine Sorgfaltspflicht. Im Rahmen dieser Sorgfaltspflicht muss er den Patienten untersuchen und auch auf eventuelle Nebenwirkungen hinweisen. Je nach Medikament ist es dann auch erforderlich, dass der Patient reglemäßig untersucht wird und das ggf. auch das Blutbild kontrolliert wird. Also nein, der Arzt wird das nicht einfach verschreiben, sondern nach der Untersuchung sorgfältig abwegen, ob das Medikament notwendig ist bzw. ob evtl. positive Wirkungen, zu erwartende Nebenwirkungen rechtfertigen.
Es sind meistens die 4 letzten Ziffern der Kontonummer/IBAN gemeint. Hier wird dann lediglich verglichen ob die korrekten Kontodaten vorliegen und ob Du auch der- oder diejenige bist, die zum entsprechenden Konto gehört.
In der Regel gelten auch Feiertage und WE als krank. Das kommt aber dann immer noch darauf an, ob man dort normalerweise auch gearbeitet hätte. Wenn Du ab heute erst eine Krankschreibung hast, dann hättest du ja Freitag unentschuldigt gefehlt. Je nach dem was im Arbeitsvertrag steht, muss die Krankschreibung spätestens am 3. Werktag beim Arbeitgeber vorliegen.
Du hast sehr viele Rechtschreibe- und Grammatikfehler drin. Man ergreift keinen Beruf um medizinische Grundkenntnissse (woher genau hast du selbige her?) zu erweitern. Da solltest Du Dir was anderes überlegen. Was genau, findest Du im OP spannend? Welche Stärken meinst Du genau? Die Bewerbung kannst Du so auf keinen Fall verwenden. Ich würde mir hier Hilfe holen. In der Schule müsstet ihr das Thema doch durchgenommen haben. Vielleicht wendest Du Dich mal an den entsprechenden Lehrer.
Fahre bitte ins Krankenhaus und lass das abklären. Blutungen in der Schwangerschaft sollte man nie auf die leicht Schulter nehmen. Im Krankenhaus wird man Dir sagen können was es ist. Hier nicht.
Südländischer Herkunft mit russischem Einschlag.