Ja, trotz Urlaub und Krank, muss ein Stundennachweis abgegeben werden, wo dann die entsprechenden Urlaubs- und Kranktage drin stehen.

...zur Antwort

Weil die aufgebackene meistens mehr Luft enthält und weniger bis gar kein Fett. Außerdem wird der Teig häufiger unter zuhilfenahme von Wasser gestreckt, während beim Bäcker hier meistens Milch oder eine andere Flüssigkeit verwendet wird, damit der Teig glänzender und geschmeidiger wird.

...zur Antwort

Das kommt immer darauf an, in welcher KK Du aktuell bist. Beispiel: Ich bin derzeit bei der IKK und wechsle im Mai zur AOK. Bei meinem Bruttolohn spare ich durch den Wechsel 175 Euro jährlich. Hier ist schon mit eingerechnet, dass die IKK ab Mai die Beiträge senken würde.

...zur Antwort
Lohnfortzahlung in der probezeit bei Schwangerschaft?

Hallo ihr lieben,

Ich entschuldige mich schon in voraus für mein Deutsch... Ich bin erst seid 3 Jahre hier. Also ich bin schwanger, hatte es aber nicht gemerkt da meine periode schon immer etwas komisch ist, in der 12 SS habe ich es erfahren und es sofort meinem Chef mitgeteilt. Ab den Zeitpunkt ist der reine Terror angefangen. Ich habe am 2.01.2018 (vor knapp zwei Wochen) mein unbefristeten Vertrag unterschrieben und war überglücklich da ich arbeitslos war. Auf diesem Vertrag seht das ich 40st pro Woche arbeite mit einen nettolohn von 1100,00 Euro. Mündlich würde abgesprochen das ich von 8,00 bis 16,30 arbeite von Mo bis Fr da ich noch ein Kind habe der 8 ist und Samstag keine Betreuung für ihn habe. Er sagte mir auch das, dich nicht den Terminkalender voll habe würde er mir sagen wann ich zu kommen und gehen habe und er zahlt mir nur die Stunden wo ich im Geschäft bin und arbeite (also nicht wie es im Vertrag steht). Da ich in der probezeit bin hatte ich Angst das er mir kündigt, was er in einem netten Ton gesagt hat "ich könnte dir kündigen aber ich möchte es nicht" nachdem bin ich nach hause gegangen verzweifelt und war am nächsten Tag mit Magen Darm erkrankt habe mein Chef bescheid gesagt und er war sehr geärgert über mich(ich dachte das es Magen Darm war). Am Abend nachdem er 6 mal angerufen hat und ich nicht ran konnte weil ich im Bett lag kam er zu mir nach Hause und sagte mir das es besser wäre wenn ich von mir aus kündige und hat geschrien das es unter aller sau ist das ich nicht aus dem Vertrag raus wollte. Mein Mann hat ihn gebeten die Töne zu wechseln und danach ist er gegangen. Dann habe mich mit meinem Mann entschieden zu einen Anwalt zu gehen er hat meinen AG einen Brief geschrieben wo drauf stand das er mir nicht kündigen kann nach deutschem Gesetz, und das er mir mein Lohn zahlen muss was auf dem Vertrag steht. Da ich danach war ich krank mit Durchfall und Krämpfe hat mich der Arzt seid Mittwoch krank geschrieben bis heute (Samstag) und in der Zwischenzeit war ich im Krankenhaus und raus kam das ich kein Magen Darm habe sondern Stress der mir ein riss in der gebärmutter verursacht hat. Am nächsten Tag habe ich meinem AG mitgeteilt was im Krankenhaus raus gekommen ist und er hat mich am Telefon fertig gemacht und sagte zu mir das ich das letzte dreg bin da er ein Brief von meinem Anwalt bekommen hatte und das ich mir ein beschäftigungsverbot holen soll, das es ihn s... Egal ist was mir passiert, und das er mir nur 24 st zahlen wird obwohl ich seid dem 2.1 jeden Tag dort war um zu arbeiten wie wir es besprochen hatten. Was nun? Werde ich jetzt ohne Geld meine Schwangerschaft weiter leben

...zum Beitrag

Den Anwalt einzuschalten, war richtig. Zu erst einmal, würde ich jetzt mit dem Frauenarzt sprechen. Schildere ihm Deine Situation und frage ihn, ob er Dir ein Beschäftigungsverbot erteilen kann. Ein guter Arzt wird das angesichts dieser Probleme sofort tun. Andernfalls kannst Du Dich hierfür auch an Deinen Hausarzt wenden. Im Beschäftigungsverbot, steht Dir der volle Lohn zu. Was das Krank betrifft. Auch hier muss Dein Chef Dir den vollen Lohn zahlen. Das nennt sich Lohnausfallprinzip. Geregelt ist dies im Entgeldfortzahlungsgesetz: http://m.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Gesetze_EntgeltfortzG.html (hier ist es sehr gut erklärt). Du hast einen Arbeitsvertrtag und Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, sich an diesen Arbeitsvertrag zu halten. Am Besten du lässt alles den Anwalt klären. Übrigens: Du musst im Krank, im Frei und im Urlaub NICHT für Deinen Arbeitgeber erreichbar sein. Dein Arbeitgeber hat auch keinerlei Recht, Dich zuhause aufzusuchen. Das was Dein Arbeitgeber mit Dir gemacht hat, könnte man auch als Nötigung und evtl. sogar Beleidigung bezeichen. Beides ist in Deutschland strafbar. Auch das, würde ich mal mit dem Anwalt besprechen.

...zur Antwort

In der Regel sind Schwangerschaftstest sehr zuverlässig. Die Fehlerquelle liegt häufig im Testzeitpunkt. Da man den Eisprung nie genau weiß und dieser sich auch ganz schnell mal verschieben kann, zumal für den unwahrscheinlichen Fall, dass die Pille versagt. Außerdem hängt es dann auch noch von der Höhe des Schwangerschaftshormons HCG ab. Bei manchen ist die Konzentration schon 8 Tage nach dem Eisprung hoch genug, dass der Test positiv anzeigt, bei anderen wiederrum dauert es zum Teil bis 15 Tage nach Eisprung, bevor der Frühtest anschlägt. Wenn Du schnell 100% sicher sein willst, könntest Du zu Deinem Gynäkologen gehen. Hier wird man mittels Bluttest den HCG Wert bestimmen (die Ergebnisse liegen fast immer noch am gleichen Tag vor). Die Konzentration im Blut ist wesentlich höher, als die im Urin, so dass hier früher und zuverlässiger eine Aussage zu trefffen ist.

...zur Antwort

Ja, die Möglichkeit besteht. Gewissheit, ob oder ob nicht, kannst Du aber nur bei einem Schwangerschaftstest bekommen. Es bestünde auch die Möglichkeit (wenn Deine Periode jetzt anders als normal ausfällt), dass Du schwanger gewesen bist, diese Schwangerschaft aber nicht intakt war und der Körper diese dann mittels Regelblutung beendet hat. Man geht davon aus, dass mehr als 25% der Schwangerschaften, auf Diese Weise, unbemerkt enden. Wie gesagt, letzte Gewissheit, wirst Du nur durch einen Schwangerschaftstest bekommen.

...zur Antwort

Nein, dies ist nicht Rechtens und die Klauseln im Arbeitsvertrag sind vermutlich sittenwidrig. Ein Dienstplan ist ein Dokument. Wird selbiger dem Mitarbeiter zugängig gemacht bzw. ausgehändigt so gilt dieser Dienstplan als rechtsverbindlich und zwar für beide Seiten. Einseitige Dienstplanänderungen sind gesetzeswidrig. Wenn Du heute und morgen planmäßig frei hast (hast Du eine Kopie?), dann hast Du auch frei und musst nicht: erreichbar sein, nicht fahrtauglich sein, nicht zuhause sein! Eine Änderung von FREI zu DIENST wäre nur mit Deinem Einverständnis möglich. Wenn Du nicht einverstanden bist, dann kann Dein Arbeitgeber ja gerne tausend Klauseln aus dem AV zitieren, aber eine Verpflichtung zum Arbeiten gibt es dann nicht. Auch eine Argumentation "Sie waren krank. Andere mussten einspringen" oder "Notfallsituation, weil andere jetzt krank sind" gibt es nicht. Der AG ist selbst dafür verantwortlich, für ausreichend Personal zu sorgen. Kann er das nicht - aus welchen Gründen auch immer - so ist dies unternehmerisches Risiko und nicht das Problem des AN. Natürlich kann keiner was dafür das du krank bist, aber man kann Dich jetzt auch nicht dafür bestrafen, dass Du krank warst, in dem man Dich zum Arbeiten nötigt/erpresst (und letztendlich hat Dein AG nichts anderes getan). Sollte aus Deiner "Weigerung" an Deinen dienstplanmäßig freien Tagen zu arbeiten eine Abmahnung oder gar Kündigung entstehen, würde ich damit zum Anwalt gehen und Kündigungsschutzklage einreichen. Kein Gericht der Welt wird diese Kündigung für rechtmäßig erklären. Solltest Du eine Abmahnung erhalten diese 1. nicht unterschreiben und 2. den AG anweisen diese ungerechtfertigte Abahnung aus Deiner Personalakte zu entfernen.

...zur Antwort

Ist erst Mal nicht ganz einfach, auf die Frage zu antworten, da hier einige Infos aus dem Arbeitsvertrag fehlen. Aber erstmal gilt für jedes Beschäftigungsverhältniss (auch bei geringfügiger Beschäftigung) auch im Krank, dass sogenannte Lohnausfallprinzip. Das heißt, wenn Du arbeitsunfähig erkrankt bist, muss Dich der Arbeitgeber so bezahlen, als wärst Du nicht krank gewesen oder anders: Aufgrund der Tatsache das Du krank warst, dürfen Dir keine finanziellen Nachteile entstehen. Nun ist es aber häufig so, dass Arbeitsverträge vorsehen, dass wenn der Arbeitnehmer in den ersten 4 Wochen arbeitsunfähig erkrankt, der Arbeitgeber keinen Lohn zahlt, sondern der Arbeitnehmer Krankengeld von seiner Krankenkasse erhält. Das heißt, Du müsstes jetzt erst Mal in Deinen AV schauen, ob es eine solche Regelung gibt. Wenn ja wäre die Rückforderung des Arbeitgebers begründet. Gibt es diese Klausel nicht, dann ist die Rückforderung auch nicht begründet, denn einfach sagen "Du bekommst nur Lohn, wenn Du auch tatsächlich arbeitest" entbehrt jeder gesetzlichen Grundlage. Und wie gesagt, es muss explizit im AV stehen, dass in den ersten 4 Beschäftigungswochen keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geleistet wird, ansonsten gilt die gesetzliche Lohnfortzahlung bei Krankheit ab dem 1. Tag des Beschäftigungsverhältnisses.

...zur Antwort

Also wenn es von einem Lebensmittel käme, müsste die Sache mittlerweile ausgestanden sein. Verdiagnosen kann man natürlich nicht stellen, zumal ich kein Arzt bin. Möglicherweise hast Du Dir einen Magen-Darmvirus eingefangen. Ich würde jetzt erst Mal Diät halten. Das heißt: Nichts fettiges, nichts schwer verdauliches, keine blähenden Sachen wie Erbsen, Linsen, Bohnen, Kohl, Zwiebeln und Knoblauch. Nichts scharfes, Kein Kaffe, schwarzer Tee, grüner Tee, Kakao. Kein Alkohol. Bei Milchprodukten auch mal vorsichtig sein oder wenn möglich ganz weglassen. Ausreichend trinken und mal ein bisschen "Magen-Darmpflege" betreiben. Heißt Fencheltee trinken und leicht verdauliche, schleimhautfreundliche Lebensmittel essen. Nicht zu kalt und nicht zu heiß essen und trinken und Sachen mit viel Säure (Zitrusfrüchte, saure Gurken und Marinanden mit Essig) weglassen. Sollte sich das innerhalb der nächsten drei Tage nicht bessern, dann auf jeden Fall nochmal zum Arzt.

...zur Antwort

Grundsätzlich sollte man eine vergessene Pille nachnehmen, sobald einem dies auffällt und sollte dann mit der Pilleneinnahme, zunächst so weitermachen, wie gehabt. In sofern, hast Du schon mal alles richtig gemacht. Was nun die Verhütungssicherheit angeht, kommt dies sehr auf die Zusammensetzung Deiner Pille an. In der Regel sagt man aber, dass man bis zur nächsten Abbruchblutung zusätzlich verhüten sollte, um ganz sicher zu gehen. Es gibt da auch noch je nach Pille, eine Anweisung, die dann in Abhängigkeit vom Tag, an dem Du die Einnhame vergessen hast, sagt, wie hoch das Risiko ist und ob man verhüten muss oder nicht. Aber ganz ehrlich, 1. wäre mir das zu kompliziert und 2. besteht meines Erachtens hier immer ein gewisses Restrisiko. Also um es nochmal zusammenfassend zu sagen: Du bist erst wieder geschützt, wenn Du Deine Abbruchblutung hattest.

...zur Antwort

Der Postbote wird hier Deinen Personalausweis verlangen, um das Alter zu kontrollieren. Im Übrigen, können Dir die Anderen viel erzählen, ob das dann tatsächlich auch stimmt, weißt Du nicht.

...zur Antwort

Das mit dem Rauchen solltest Du noch unterlassen. Gegen Alkohol in Maßen am Abend, wenn die letzte Tablette morgens eingenommen wird, spricht aus meiner Sicht nichts.

...zur Antwort

Ein Zahnarzt hat gar nicht die notwendige fachliche Kompetenz, um den Tod (rechts) sicher festzustellen. Ein Allgemeinarzt, darf ja auch keine Zähne ziehen. Sowie zum Beispiel auch ein Gynäkologe, keinen Kaiserschnitt bei einer Kuh vornehmen dürfte. Auch wenn beide Studiengänge dem Bereich Medizin zugeordnet werden, ist das eine Zahnmedizin und das andere Humanmedizin, mit den entsprechend dazu gehörenden Gesetzen, welche dann ganz genau regeln, was welcher Berufsstand darf. Zum Bespiel darf auch ein Gynäkologe (in Deutschland) keine Geburten leiten. Dies darf nur eine Hebamme bzw. der Gyn nur im Notfall.

...zur Antwort

Viagra ist ein Medikament. Wie viele andere Medikamente, hat auch Viagra Nebenwirkungen und darf bei bestimmten Erkrankungen und bestimmten Personengruppen nicht verschrieben werden. Jeder Arzt hat eine Sorgfaltspflicht. Im Rahmen dieser Sorgfaltspflicht muss er den Patienten untersuchen und auch auf eventuelle Nebenwirkungen hinweisen. Je nach Medikament ist es dann auch erforderlich, dass der Patient reglemäßig untersucht wird und das ggf. auch das Blutbild kontrolliert wird. Also nein, der Arzt wird das nicht einfach verschreiben, sondern nach der Untersuchung sorgfältig abwegen, ob das Medikament notwendig ist bzw. ob evtl. positive Wirkungen, zu erwartende Nebenwirkungen rechtfertigen.

...zur Antwort

Es sind meistens die 4 letzten Ziffern der Kontonummer/IBAN gemeint. Hier wird dann lediglich verglichen ob die korrekten Kontodaten vorliegen und ob Du auch der- oder diejenige bist, die zum entsprechenden Konto gehört.

...zur Antwort

In der Regel gelten auch Feiertage und WE als krank. Das kommt aber dann immer noch darauf an, ob man dort normalerweise auch gearbeitet hätte. Wenn Du ab heute erst eine Krankschreibung hast, dann hättest du ja Freitag unentschuldigt gefehlt. Je nach dem was im Arbeitsvertrag steht, muss die Krankschreibung spätestens am 3. Werktag beim Arbeitgeber vorliegen.

...zur Antwort

Du hast sehr viele Rechtschreibe- und Grammatikfehler drin. Man ergreift keinen Beruf um medizinische Grundkenntnissse (woher genau hast du selbige her?) zu erweitern. Da solltest Du Dir was anderes überlegen. Was genau, findest Du im OP spannend? Welche Stärken meinst Du genau? Die Bewerbung kannst Du so auf keinen Fall verwenden. Ich würde mir hier Hilfe holen. In der Schule müsstet ihr das Thema doch durchgenommen haben. Vielleicht wendest Du Dich mal an den entsprechenden Lehrer.

...zur Antwort

Fahre bitte ins Krankenhaus und lass das abklären. Blutungen in der Schwangerschaft sollte man nie auf die leicht Schulter nehmen. Im Krankenhaus wird man Dir sagen können was es ist. Hier nicht.

...zur Antwort