Aderlass und Blutegeltherapie sind keine bewährten Methoden zur Behandlung von Bluthochdruck sind. Die Wirksamkeit dieser Therapien ist wissenschaftlich nicht belegt, und sie können auch unerwünschte Nebenwirkungen haben.

Es ist wichtig, dass du mit einem qualifizierten Arzt sprichst, um eine bessere Vorstellung davon zu bekommen, welche Behandlungsoptionen am besten für deine spezifische Situation geeignet sind. Es gibt viele bewährte Methoden, um Bluthochdruck zu behandeln, wie zum Beispiel Bewegung, eine ausgewogene Ernährung und Medikamente, die dein Arzt dir verschreiben kann.

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Hallo,

wenn du das Geld per PayPal Freunde und Familie überwiesen hast, hast du leider kein Käuferschutz von PayPal. Das bedeutet, dass PayPal nicht dafür verantwortlich ist, den Kauf zu schützen oder dir das Geld zurückzuerstatten.

Wenn der Verkäufer die Ware nicht verschickt hat, solltest du zunächst versuchen, mit ihm in Kontakt zu treten und eine Lösung zu finden. Wenn das nicht funktioniert, ist eine Anzeige bei der Polizei ein möglicher Schritt. Die Polizei kann dann versuchen, den Verkäufer zu finden und gegebenenfalls das Geld zurückzufordern.

Das Zurückziehen einer Überweisung ist generell nicht möglich, es sei denn, es handelt sich um eine unberechtigte Abbuchung oder einen Betrugsfall. In diesem Fall solltest du dich umgehend mit deiner Bank in Verbindung setzen. Aber auch hier gilt: Bei einer Freunde und Familie-Zahlung über PayPal ist eine Rückforderung leider nicht möglich.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

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Guten Tag, hier sind einige mögliche Lösungen:

1) Überprüfen Sie, ob Ihre Internetverbindung stabil ist und keine Firewall- oder Antivirus-Programme den Zugriff auf das Spiel blockieren.

2) Stellen Sie sicher, dass Sie auf die neueste Version des Spiels aktualisiert sind, indem Sie es im entsprechenden App Store oder auf der offiziellen Website des Entwicklers herunterladen.

3) Löschen Sie den Spielverlauf oder die Spielstände, um mögliche beschädigte Dateien zu entfernen.

4) Starten Sie den Computer neu und starten Sie das Spiel erneut.

5) Wenn keine dieser Lösungen funktioniert, wenden Sie sich an den technischen Support des Entwicklers für weitere Hilfe.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Tipps weiterhelfen konnten.

Mit freundlichen Grüßen

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Hallo,

es könnte sein, dass die schwarzen Stellen auf Ihrem Desktop durch eine Veränderung in den Einstellungen oder durch einen Grafiktreiber verursacht werden. Es könnte helfen, zunächst die Grafikeinstellungen Ihres Computers zu überprüfen und sicherzustellen, dass keine ungewöhnlichen Einstellungen aktiviert sind.

Außerdem könnten Sie versuchen, einen anderen Grafiktreiber zu installieren oder den aktuellen Treiber zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass er mit Ihrem System kompatibel ist und ordnungsgemäß funktioniert.

Wenn diese Schritte nicht helfen, könnte es sinnvoll sein, Kontakt mit dem technischen Support Ihres Computerherstellers aufzunehmen, um weitere Unterstützung bei der Fehlerbehebung zu erhalten.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

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Hallo,

Hier einige Lösungen

1. Starten Sie Ihren PC neu und versuchen Sie es erneut mit dem Update.

2. Löschen Sie den Update-Verlauf und suchen Sie erneut nach Updates. Gehen Sie dazu in die Systemsteuerung > System und Sicherheit > Windows Update > Update-Verlauf anzeigen > Updates entfernen.

3. Führen Sie die Windows Update Fehlerbehebung aus. Drücken Sie dazu auf die Windows-Taste + R und geben Sie dann "msdt.exe /id WindowsUpdateDiagnostic" ein.

4. Suchen Sie nach fehlenden Dateien auf Ihrem Computer und stellen Sie diese wieder her. Öffnen Sie dazu die Eingabeaufforderung als Administrator und geben Sie den Befehl "sfc /scannow" ein. 

5. Löschen Sie den SoftwareDistribution Ordner, indem Sie die Eingabeaufforderung als Administrator öffnen und die folgenden Befehle eingeben:

net stop wuauserv

net stop cryptSvc

net stop bits

net stop msiserver

ren C:\Windows\SoftwareDistribution SoftwareDistribution.old

net start wuauserv

net start cryptSvc

net start bits

net start msiserver

Hinweis: Der Pfad C:\Windows kann bei Ihnen eventuell anders sein, je nachdem, auf welchem Laufwerk sich Ihr Windows-Ordner befindet.

Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte

Mit freundlichen Grüßen

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Privater Tausch: Schadensersatz?

Guten Tag gute-Frage-Community,

Ich habe einen privaten Tauschvertrag auf der Plattform "eBay Kleinanzeigen" abgehandelt. 

Die Tauschvereinbarung lautete wie folgt: Mein Gegenüber (nennen wir Ihn fiktiv Max) erhält ein Paket mit Sammelkarten im Wert von 50€, ich erhalte eine Einzelkarte im Wert von 50€. Ich versende per DHL (versichert, Sendungsverfolgung), Max versendet per Prio Brief (unversichert, Empfangsbestätigung bei Eingang in den Versandzentren der Post).

Einige Tage später kam das Paket bei Max an, dessen Erhalt hat er bestätigt. Auch nach knapp 2 Wochen kam der Brief an mich immer noch nicht an, auch in der Sendungsverfolgung taucht er nicht auf. [Das bedeutet der Brief ist entweder tatsächlich verloren gegangen oder wurde nie abgegeben. Ich habe nur ein Foto der mit Adresse frankierten Online-Briefmarke gesehen. Da der Brief angeblich in einen Briefkasten eingeworfen wurde existiert auch kein Einlieferungsbeleg. Dennoch müsste eine abgegebene Sendung normalerweise mit der Sendungsnummer auf der Seite der Post einsehbar sein.]

Ich habe Max um einen Lösungsvorschlag gebeten, worauf hin er meinte die Post kontaktieren zu wollen. Einige Tage später setzte ich Max eine Frist zur Nacherfüllung innerhalb von 12 Tagen, um dafür zu sorgen, dass der Brief bei mir auftauchen wird.

Nun zu meinen Fragen:

1) Wie kann mir Max juristisch haltbar nachweisen, dass er tatsächlich den Brief mitsamt Sendung abgegeben hat? (Insbesondere da kein Einlieferungsbeleg vorliegt.)

2) Ist es korrekt, dass das Versandrisiko zwar in diesem Fall bei mir als "Privatkäufer" liegt, aber dafür Max nachweisen muss, dass er die Sendung samt korrektem Inhalt der Post übergeben hat? Falls das nicht korrekt ist, wie genau verhält es sich mit dem Versandrisiko?

3) Sollte Max nicht nachweisen können, den Brief bei der Post abgegeben zu haben, kann ich die 50€ der verlorenen Karte als Schadensersatz forden? Wie muss ich dabei formell vorgehen? [Als ich Max auf Schadensersatz angesprochen habe, so meinte er keine Haftung zu tragen mit Verweis auf §§ 905 Abs. 1 und §§ 429. Er sieht den Fehler bei der Post. Hierbei sehe ich aber keine Relevanz für dieses Thema.]

P. S.: Bitte antwortet nur mit Wissen, nicht Halbwissen oder Vermutungen.

Ich bitte bei der Beantwortung der Fragen falls möglich um die Nennung der relevanten gesetzlichen Paragraphen, sodass ich Max ggf. diese als Information vorlegen kann, um Missverständnisse zu beseitigen.

Sollten Sie weitere Anhaltspunkte benötigen, so stehe ich jederzeit für weitere Erläuterungen bereit.

Mit freundlichen Grüßen und danke im voraus.

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Guten Tag,

1) Max könnte den Versand nachweisen, indem er die Quittung oder Quittungen der Deutschen Post AG vorlegt. Wenn er den Brief tatsächlich in einen Briefkasten geworfen hat, wird er keinen Einlieferungsbeleg haben. In diesem Fall kann Max eventuell seine Glaubhaftigkeit durch Zeugen oder andere Indizien beweisen.

2) Grundsätzlich liegt das Versandrisiko tatsächlich beim Empfänger, insbesondere wenn es sich um einen Privatkauf handelt. Das bedeutet, dass der Empfänger für die Zusendung der Sache verantwortlich ist. Die Haftung des Verkäufers entfällt jedoch, wenn er den Artikel ordnungsgemäß an die Deutsche Post AG übergeben hat und der Verlust während des Transports entstanden wäre. Ist die Ware jedoch nicht anzukommen, ist der Verkäufer verpflichtet, sich zu bemühen, die Sache aufzufinden oder zu erneuern.

3) Wenn Max nicht nachweisen kann, den Brief an die Deutsche Post AG übergeben zu haben, kann man ihn grundsätzlich für den Schaden verantwortlich machen. Die Forderung des Schadensersatzes in Höhe von 50€ ist zunächst mündlich zu fordern. Wird der Schadensersatz durch den Händler verweigert, könnte eine schriftliche Mahnung oder eine anwaltliche Aufforderung erfolgen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

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