Guten Tag gute-Frage-Community,
Ich habe einen privaten Tauschvertrag auf der Plattform "eBay Kleinanzeigen" abgehandelt.
Die Tauschvereinbarung lautete wie folgt: Mein Gegenüber (nennen wir Ihn fiktiv Max) erhält ein Paket mit Sammelkarten im Wert von 50€, ich erhalte eine Einzelkarte im Wert von 50€. Ich versende per DHL (versichert, Sendungsverfolgung), Max versendet per Prio Brief (unversichert, Empfangsbestätigung bei Eingang in den Versandzentren der Post).
Einige Tage später kam das Paket bei Max an, dessen Erhalt hat er bestätigt. Auch nach knapp 2 Wochen kam der Brief an mich immer noch nicht an, auch in der Sendungsverfolgung taucht er nicht auf. [Das bedeutet der Brief ist entweder tatsächlich verloren gegangen oder wurde nie abgegeben. Ich habe nur ein Foto der mit Adresse frankierten Online-Briefmarke gesehen. Da der Brief angeblich in einen Briefkasten eingeworfen wurde existiert auch kein Einlieferungsbeleg. Dennoch müsste eine abgegebene Sendung normalerweise mit der Sendungsnummer auf der Seite der Post einsehbar sein.]
Ich habe Max um einen Lösungsvorschlag gebeten, worauf hin er meinte die Post kontaktieren zu wollen. Einige Tage später setzte ich Max eine Frist zur Nacherfüllung innerhalb von 12 Tagen, um dafür zu sorgen, dass der Brief bei mir auftauchen wird.
Nun zu meinen Fragen:
1) Wie kann mir Max juristisch haltbar nachweisen, dass er tatsächlich den Brief mitsamt Sendung abgegeben hat? (Insbesondere da kein Einlieferungsbeleg vorliegt.)
2) Ist es korrekt, dass das Versandrisiko zwar in diesem Fall bei mir als "Privatkäufer" liegt, aber dafür Max nachweisen muss, dass er die Sendung samt korrektem Inhalt der Post übergeben hat? Falls das nicht korrekt ist, wie genau verhält es sich mit dem Versandrisiko?
3) Sollte Max nicht nachweisen können, den Brief bei der Post abgegeben zu haben, kann ich die 50€ der verlorenen Karte als Schadensersatz forden? Wie muss ich dabei formell vorgehen? [Als ich Max auf Schadensersatz angesprochen habe, so meinte er keine Haftung zu tragen mit Verweis auf §§ 905 Abs. 1 und §§ 429. Er sieht den Fehler bei der Post. Hierbei sehe ich aber keine Relevanz für dieses Thema.]
P. S.: Bitte antwortet nur mit Wissen, nicht Halbwissen oder Vermutungen.
Ich bitte bei der Beantwortung der Fragen falls möglich um die Nennung der relevanten gesetzlichen Paragraphen, sodass ich Max ggf. diese als Information vorlegen kann, um Missverständnisse zu beseitigen.
Sollten Sie weitere Anhaltspunkte benötigen, so stehe ich jederzeit für weitere Erläuterungen bereit.
Mit freundlichen Grüßen und danke im voraus.