Meines Erachtens sind hier die Tatbestandsmerkmale des § 263 erfüllt, besonders bei Absatz (2) machst du dich strafbar.

"...einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen."

Außerdem sehe ich hier eine weitere illegale Handlung, die daran besteht, mit Gutscheinen zu bezahlen. In Deutschland darfst du Gutscheine nur verschenken, mit ihnen aber nicht bezahlen. Im Laden löst du sie lediglich ein, aber kaufst nicht mit ihnen. Du willst sie aber nicht einlösen, sondern mit ihnen etwas kaufen. Somit verstößt du genau genommen sogar gegen § 3 GwG.

Soweit ich das jetzt beurteilen kann, sehe ich da eine saftige Geldstrafe auf dich zukommen. Wenn du Pech hast, musst du auch Sozialstunden ableisten. Das wird der Richter aber dann entscheiden. Bei deiner Dreistigkeit und Skrupellosigkeit, seh ich da aber schwarz für dich.

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