Ich hatte mich damit nicht zum Arzt getraut, weil mir das so lächerlich vorkam. Tatsächlich wirds jetzt untersucht, gibt auch wohl nur 2 Möglichkeiten. Entweder ist es ne Krankheit oder wirklich ein (extremes) Auslatschen der Füße. Insofern hatten beide Antworten etwas. ;-)

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Es gibt neben dem (Fach-)Abitur auch die Möglichkeit einer Begabtenprüfung (ist vor allem in künstlerischen Fächern sehr üblich), allerdings ist das eine sehr hohe Hürde, die man bewältigen muss. Schließlich wird drüber entschieden, dass die Berufsausbildung Jahre vor allen anderen ableisten darf. Neben den wirklich herrausragenden Leistungen auf dem gewünschten Studienfach, spielen unter 16 die persönliche Reife u.a. eine große Rolle.

Alleine der Umstand einen IQ von über 130 zu haben, also hochbegabt zu sein reicht dafür nicht aus. Viel Erfolg, Logimaus

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Möglichkeit A: Deine Ausage war richtig, dann bist Du auch verpflichtet vor Gericht auszusagen. Sollte derjenige den Du belastest Dir persönlich oder durch eine andere Person drohen, dann gehe zur Polizei und bitte um Zeugenschutz. Möglichkeit B: Deine Aussage ist zwar im Kern wahr, aber ist ein bisschen ausgeschmückt, dann gehe im Vorwege zur Polizei und korrigiere sie, solltest Du erst vor Gericht die Aussage verändern, hast Du zwar keine Falschaussage gemacht, aber kannst wegen Behinderung der Ermittlungsarbeiten zur Verantwortung gezogen werden. Möglichkeit C: Die Aussage ist falsch. Dann solltest Du auf jeden Fall Schadensbegrenzung einleiten. Es kommt bei Staatsanwaltschaft und Polizei auf jeden Fall besser an, wenn man aus eigenen Antrieb das Fehlverhalten zugibt. Wird sollte es deswegen zu einer Strafverfolgung kommen, auf jeden Fall auch mit berücksichtigt.

Ich hoffe, ich konnte Dir bei der Entscheidungsfindung ein wenig weiterhelfen. Wenn es eigentlich nur um eine schlichte Aussage geht, ich glaube jeder ist beim ersten Mal vor Gericht etwas nervös.

Viel Erfolg, Logimaus

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Der TSH-Wert sollte aber zwischen 1-2,5 liegen; viele ältere Hausärzte sehen erst einen Wert von 8 als kritich. Für alles zwischen 2,5 bis 8 ist man dann weder gesund noch krank. ;-)

Mein erster Endokrinologe (hatte als erste Facharztausbildung Kardiologie und) meinte Patienten, die eine leichte Schilddrüsenüber oder -unterfunktion haben und diese nicht behandeln lassen, kommen nach zehn Jahren als Herzpatient wieder, da es langfristig zu Arrhythmien führen kann.

Dank der Abschaffung der Praxisgebühr kann man sich ja so einen Termin holen, allerdings kommt bei vielen Endokrinologen oft mehr bei raus, wenn ein Hausarzt Dich überweist.

Der sollte dann die Schilddrüse durchchecken können.

Wichtig wäre ein Schilddrüsenultraschall um die Größe zu messen. TSH, FT3, FT4, alle Antikörper der Schilddrüse TRAK, TOP, TAK sollten bestimmt werden und zusätzlich sollte einem relativ niedrigen TSH-Wert plus starkern Krankheitssysmtomen immer an einen TRH-Stimulierungstest gedacht werden.

Ich wünsche Dir dabei viel Erfolg.

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