Hey! Naja einfach alles in einem Gutachten prüfen, erst die Zulässigkeit der VB und anschließend die Begründetheit. In der Begründetheit beide Grundrechte nacheinander durchprüfen: Schutzbereich - Eingriff - Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs, am Ende dann das Ergebnis, also: Der Verlag wird durch die Indizierung in seinen Rechten aus Art. 5 und Art. 12 GG verletzt, oder eben nicht bzw. er wird nur in einem der beiden Grundrechte verletzt, was für die Begründetheit der VB ja schon ausreicht. Je nach dem, was bei deiner vorherigen Prüfung rausgekommen ist, hat die VB Aussicht auf Erfolg oder halt nicht.

Natürlich könnte der Verlag durch die Indizierung in seinem Grundrecht aus Art. 5 GG verletzt sein, das musst du im Gutachten natürlich darlegen...immer schön definieren und anschließend darunter subsumieren! :))

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@devin92

So einfach ist das nicht??? Also ich hoffe du meinst damit nicht den Einstellungstest! Der ist nämlich unter jedem Sonderschulniveau, hab gedacht die verarschen mich! xD

Naja, es geht bei der Polizei ja auch nicht gerade um nen sonderlich anspruchsvollen oder gut bezahlten Beruf, von daher passt diese Niveau schon...in den meisten Bundesländern brauchst du gar kein Abi bzw. nur so ein minderwertiges Fachabi, das man oft auch an den Polizeiakademien nachholen kann.

Ach und ein sog. "Studium" an so tollen Polizeihochschulen hat mit einem wissenschaftlichen Studium an einer RICHTIGEN Uni oder FH natürlich nicht das Geringste zu tun!

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