Hey! Naja einfach alles in einem Gutachten prüfen, erst die Zulässigkeit der VB und anschließend die Begründetheit. In der Begründetheit beide Grundrechte nacheinander durchprüfen: Schutzbereich - Eingriff - Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs, am Ende dann das Ergebnis, also: Der Verlag wird durch die Indizierung in seinen Rechten aus Art. 5 und Art. 12 GG verletzt, oder eben nicht bzw. er wird nur in einem der beiden Grundrechte verletzt, was für die Begründetheit der VB ja schon ausreicht. Je nach dem, was bei deiner vorherigen Prüfung rausgekommen ist, hat die VB Aussicht auf Erfolg oder halt nicht.
Natürlich könnte der Verlag durch die Indizierung in seinem Grundrecht aus Art. 5 GG verletzt sein, das musst du im Gutachten natürlich darlegen...immer schön definieren und anschließend darunter subsumieren! :))