Du kannst nicht mehr mit mehreren PaySafeCards bezahlen. Es gibt aber seit neuem auch 15€, 20€ und 30€ PaySafeCards, siehe http://www.paysafecard.com/de/kaufen/.

Gruß, Liquidy

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Also trinken kannst du vom Wasserhahn ... für die 65 Cent würde ich zum Aldi gehen und 2 Brezen holen. :D

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Warte bis "Starbound" rauskommt, wird 10€ - 20€ kosten. Außerdem GTA V, das dauert aber auch noch.

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Bei Woolworth und Kik sind Energydrinks ab 16, überall anders sind diese aber ohne Altersbeschränkung zu haben. Es gibt kein Gesetz dafür, ist wie Cola.

Wenn du eine 500ml Dose trinkst, ist das nicht schlimm. Solange du auch kein Diabates oder keine Herzstörungen hast, sind diese auch völlig ungefährlich, solange man nicht 8 Liter davon am Tag trinkt.

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Das ist bei Android-Handys normal. Es dauert einige Zeit bis das Video startet, da es das Video erst laden muss. (Kann auch buffern sein ...)

Aber wenn man überhaupt nicht startet, kann was nicht stimmen ...

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... http://www.amazon.de/In-Ear-Ohrh%C3%B6rer-MDR-14-X-treme-Schallwandler/dp/B007C4KBC4/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1358386288&sr=8-1

Schau dir mal die Bewertungen an. Und auch ich sage, dass diese Kopfhörer locker mit den Beats mithalten können, ich finde diese sogar besser als die Beats.

Für Sport aufjedenfall geeignet, da diese Kopfhörer bei mir nie rausrutschen, ob die mit einem Motorradhelm nutzbar sind, weiß ich nicht. Außengeräusche werden verdammt gut abgeschirmt.

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400 kCal sind sehr ungesund, das wirst du nicht schaffen - du wirst davon eher krank. Probier es mit 1000 - 1200 kCal.

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Also ich nehme persönlich immer 3 - 4 Sprüher an Parfüm. (Einmal links am Hals, einmal rechts am Hals und einmal vorne in der Mitte des Halses, das dann alles verreiben / verteilen.) ... ich muss aber sagen, dass das Parfüm einigermaßen billig ist aber dafür stark riecht. (PlayBoy V.I.P, 7.45€)

Bei anderen Parfüms würde ich es nicht anders machen.

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Suche auf eBay nach einem "Huawei Honor U8860" ... geht so für 75€ - 150€ gebraucht raus.

Auch das Samsung Galaxy S oder das Samsung Galaxy S2 gehen mit ganz viel Glück für unter 150€ raus.

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Auf die Heizung. Keine Angst, Schwarzpulver / die Lunte brennt erst ab 150° ...

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Die typischen Silvesterfeuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen ohne besondere Erlaubnis nur am 31. Dezember und 1. Januar ganztägig abgebrannt werden.

Die Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft oder abgegeben werden. Feuerwerkskörper der Kategorie 1 (sogenanntes Jugend- oder Tischfeuerwerk) dürfen auch an Kinder ab 12 Jahren abgegeben werden.

Verkauft und abgebrannt werden dürfen nur Feuerwerkskörper, die eine Registriernummer oder ein Zulassungszeichen mit dem Kürzel BAM der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung sowie das CE-Zeichen haben. Die BAM-Nummer oder das BAM-Zeichen dokumentieren, dass diese Feuerwerkskörper von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung geprüft und zugelassen worden sind. Das Verwenden von Feuerwerkskörpern ohne das BAM-Zeichen stellt eine erhebliche Gefahr für die Benutzer und Personen im Umfeld dar und wird deshalb mit erheblichen Bußgeldern geahndet.

Mit Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen (sogenannte PTB-Waffen) dürfen in der Öffentlichkeit grundsätzlich keine pyrotechnischen Gegenstände abgeschossen werden, auch nicht mit dem „kleinen Waffenschein“. Verstöße hiergegen stellen eine Straftat dar.

Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern sollten zur eigenen Sicherheit und der von umstehenden Personen unbedingt die Gebrauchsanleitungen und allgemeinen Sicherheitshinweise beachtet werden.

Quelle: http://www.nuernberg.de/presse/mitteilungen/presse_33954.html

Das dürfte fast überall gelten, auch in Düsseldorf. Also die ganzen zwei Tage lang.

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Die typischen Silvesterfeuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen ohne besondere Erlaubnis nur am 31. Dezember und 1. Januar ganztägig abgebrannt werden.

Die Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft oder abgegeben werden. Feuerwerkskörper der Kategorie 1 (sogenanntes Jugend- oder Tischfeuerwerk) dürfen auch an Kinder ab 12 Jahren abgegeben werden.

Verkauft und abgebrannt werden dürfen nur Feuerwerkskörper, die eine Registriernummer oder ein Zulassungszeichen mit dem Kürzel BAM der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung sowie das CE-Zeichen haben. Die BAM-Nummer oder das BAM-Zeichen dokumentieren, dass diese Feuerwerkskörper von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung geprüft und zugelassen worden sind. Das Verwenden von Feuerwerkskörpern ohne das BAM-Zeichen stellt eine erhebliche Gefahr für die Benutzer und Personen im Umfeld dar und wird deshalb mit erheblichen Bußgeldern geahndet.

Mit Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen (sogenannte PTB-Waffen) dürfen in der Öffentlichkeit grundsätzlich keine pyrotechnischen Gegenstände abgeschossen werden, auch nicht mit dem „kleinen Waffenschein“. Verstöße hiergegen stellen eine Straftat dar.

Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern sollten zur eigenen Sicherheit und der von umstehenden Personen unbedingt die Gebrauchsanleitungen und allgemeinen Sicherheitshinweise beachtet werden.

Quelle: http://www.nuernberg.de/presse/mitteilungen/presse_33954.html

Das dürfte fast überall gelten.

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