Also es ist tatsächlich eine Straftat, da haben die Anderen Recht. - Aber es handelt sich weder um eine Urkundenfälschung (was soll den da gefälscht sein???) noch um einen Betrug (da geht es immer um Vermögensschaden).
Hier handelt es sich um den "Missbrauch von Ausweispapieren" gem. § 281 Strafgesetzbuch. Derjenige, der den fremden Ausweis benutzt und derjenige, der den Ausweis zur Verfügung stellt, machen sich strafbar (bis ein Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe).
Das sollte man sich also zweimal überlegen.
Übrigens: Die Türsteher oder sonstigen Bediensteten des Clubs oder der Disko können dich natürlich bei der Polizei anzeigen. Sie können dich sogar gegen deinen Willen festhalten, bis die Polizei eintrifft. (ob sie es tun ist natürlich eine andere Sache)