"Ich teilte dem Jugendamt mit, dass ich ALG 2 beziehe und auch kein Vermögen besitze. Jetzt zwingt mich das Jugendamt einen Offenbahrungseid zu leisten. Wie komm ich daraus?"

Also das Jugendamt möchte, dass Du nun die sogenannte eidesstattliche Versicherung über deine Vermögensverhältnisse abgibst, um festzustelen, ob Du zahlungsfähig bist oder nicht. - Wo ist da das Problem, wenn Du wirklich nicht zahlen kannst?

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Darf man auf diese Weise (Text unten) der Polizei eigentlich "Beine " machen?

Günter F. ,ein älterer Herr aus H. im Kreis Hildesheim, war gerade auf dem Weg ins Bett, als seine Frau ihn darauf aufmerksam machte, dass er das Licht im Carport hat brennen lassen Besagter Günter öffnete die Tür zum Wintergarten, um das Licht im Carport auszuschalten, sah dann aber, dass im Carport Einbrecher dabei waren, Geräte zu stehlen. Er rief die Polizei an, wo man ihn fragte, ob die Einbrecher auch bei ihm im Haus wären. Er sagte: “Nein, aber da sind Einbrecher im Carport, die gerade dabei sind, mich zu bestehlen.” Der Polizist sagte “Alle Einsatzwagen sind beschäftigt. Schließen Sie die Türen zum Wohnhaus ab. Sobald eine Funkstreife zur Verfügung steht, schicke ich diese sofort bei Ihnen vorbei. Günter sagte: “Ok.” Er legte auf und zählte bis 30. Dann rief er wieder bei der Polizei an. “Hallo, ich habe eben gerade bei Ihnen angerufen, weil Einbrecher Sachen aus meinem Carport stehlen. Sie brauchen sich jetzt nicht mehr beieilen, ich habe beide erschossen.” Und legte auf. Keine 5 Minuten später trafen 6 Einsatzwagen der Polizei,das SEK, ein Hubschrauber, Löschwagen der Feuerwehr, Rettungssanitäter und ein Krankenwagen am Haus der Familie F. ein. Beide Einbrecher wurden auf frischer Tat festgenommen. Einer der Polizisten sagte dann zu Günter: “Sie haben doch gesagt, Sie hätten die Einbrecher erschossen! Günter:“Und Sie haben gesagt, es es wäres wäre niemand verfügbar

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Natürlich darf man das so nicht !

'Mißbrauch von Notrufen' sehe ich hier nicht, da der Notruf wegen der Diebe (Einbrecher ist hier wahrscheinlich der falsche Begriff) ja nicht unbegründet ist. - das müsste man aber noch einmal genauer prüfen -

Es könnte eher das 'Vortäuschen einer Straftat' vorliegen, da er ja ein "Tötungsdelikt" meldet, welches nicht stattgefunden hat. Wie hoch hier die Strafe ausfallen würde, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Teuer dürfte es aber wegen der Einsatzkräfte werden, die nun zusätzlich zum Einsatzort gekommen sind und überflüssig waren. Die würden ihm auf jeden Fall in Rechnung gestellt. Das könnte im Endeffekt schlimmer als die Strafe werden.

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Also man könnte sich natürlich einmischen / auf die Seite des Erwachsenen stellen, der dort angepöbelt wird, um zu verhindern, dass die Sache eskaliert. - Das kommt natürlich darauf an, ob man sich das zutraut. Ist auch eine Frage des eigenen Auftretens.

Außerdem kann man die Polizei anrufen, meisten hat man ja ein Handy dabei. Dann in der Nähe bleiben, bis die Polizei eintrifft. Wenn man die Jugendlichen darauf hinweist, dass die Polizei unterwegs ist, ziehen sich sich vermutlich zurück.

Alles in allem ist es aber schwer, hier eine absolut richtige Antwort zu geben, die in jedem Fall passt.

  • Auf jeden Fall aber nicht umdrehen und einfach weggehen und sich nicht darum kümmern. Darauf hoffen solche Jugendliche nämlich. -
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Also es ist tatsächlich eine Straftat, da haben die Anderen Recht. - Aber es handelt sich weder um eine Urkundenfälschung (was soll den da gefälscht sein???) noch um einen Betrug (da geht es immer um Vermögensschaden).

Hier handelt es sich um den "Missbrauch von Ausweispapieren" gem. § 281 Strafgesetzbuch. Derjenige, der den fremden Ausweis benutzt und derjenige, der den Ausweis zur Verfügung stellt, machen sich strafbar (bis ein Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe).

Das sollte man sich also zweimal überlegen.

Übrigens: Die Türsteher oder sonstigen Bediensteten des Clubs oder der Disko können dich natürlich bei der Polizei anzeigen. Sie können dich sogar gegen deinen Willen festhalten, bis die Polizei eintrifft. (ob sie es tun ist natürlich eine andere Sache)

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