bei Bezug von Hartz IV darfst Du 100,00 € montl. dazu verdienen, im Gegensatz zum Arbeitslosengeld I, da sind es 165,00 €.
Es tut mir leid was Deinem Hund passiert ist. Grundsätzlich müssen nur bestimmte Hunde einen Maulkorb tragen und ehrlich gesagt, habe ich seit Jahren keinen Hund mit Maulkorb gesehen und einen Labrador gleich überhaupt nicht. Es ist immer besser seinen Hund an der Leine zu lassen, denn 100 % wird kein Hund hören, das klappt ja nicht mal bei Menschen und die haben wohl mehr Hirn. Schließlich weiß man nicht, ob ein anderer Hund gerade operiert wurde und Schmerzen hat oder gar einen Tumor mit Schmerzen. Es könnte auch plötzlich ein Fahrzeug kommen . . . Ruf doch mal bei Deiner Hundehaftpflicht an, wie die das sehen. Ich wünsche Dir viel Erfolg und dem Kleinen gute Besserung und immer schön aufpassen. Lilli
Hallo Takka, schau bitte in Deinen Arbeitsvertrag, was dort bzgl. Kündigung vereinbart wurde und schreib es mir. Lilli
Bei Kündigungen von Arbeitsverhältnissen ist die Schriftform (§ 126 BGB) vorgeschrieben, siehe § 623 BGB, d. h. original unterschrieben. Du kannst sie per Einschreiben/Rückschein oder Boten überbringen lassen. Vielleicht kannst Du auch selber hingehen (falls Du noch persönliche Sachen am Arbeitsplatz hast), dann auf der Kopie vom Kündigungsschreiben den Empfang bestätigen lassen. Viel Erfolg und gute Besserung! Lilli