Im Fundbüro abgeben.

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Brieföffner mit einer Länge von durchschnittlich 20 Zentimetern fallen nicht unter die Waffenverbote. ... Da es sich bei einem gewöhnlichen Brieföffner um keine Hieb- und Stoßwaffe handelt, sondern um einen zweckbestimmten Gebrauchsgegenstand, darf so ein Öffner – außerhalb von Sicherheitskontrollen z. B.29.03.2018

kopiert aus https://www.google.de/amp/s/unrechtsverfahren.wordpress.com/2018/03/29/messerverbote-im-waffengesetz-wirksam-gegen-selbstschutz-und-friedliche-nutzer/amp/

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Du könntest CEO - Aufträge wie Headhunter, Stadtrundfahrt, Piratenabwehr, Führungsflucht und sonstiges in die Wartezeiten einbringen.

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