1. •die alte gehört endlich euthanisiert. die kommt doch gar nicht mehr klar. haut dem alten ohne grund was auf die fresse, andauerend. wenn das meine alte wäre würde die schon längst in mülltüten verpackt im kofferraum liegen…

Posted by: holgi on August 29th, 2009 01:36

So, ich habe das jetzt mal kopiert, damit ein Zusammenhang erkennbar ist. Mich stört die Verwendung des Wortes außerhalb einer Tierarztpraxis ungemein und es ist ganz klar, was der Verfasser damit meint. Kann man damit zum LKA gehen oder wird so etwas nicht verfolgt?

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Polizei, BKA etc. - das habe ich mir ebenfalls gedacht. Es wurden Begriffe wie "Euthanasie" und "Jedem das Seine" in Kommentaren benutzt, also z.B. Promi-Person XY gehört "euthanasiert". Geschieht Person XY recht, denn wir kennen das ja: "Jedem das Seine" etc. Reicht das aus, um eine Anzeige zu starten oder muss man das als "freie Meinungsäußerung" gelten lassen? Verfügt jemand über juristische Kenntnisse? Vielen Dank für jede Antwort!!

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@kornivora ja, das habe ich mir auch auch schon überlegt...das ist mir nur sehr unangenehm, weil ich eben angst habe, als meckerfritze zu gelten, obwohl ich noch nie etwas gesagt habe, auch wenn es bei denen anderweitig laut wurde. Ist ja nicht nur für den unangenehm, der auf Lärm hingewiesen wird, sondern eben auch für den, der sagen muss, dass es laut ist und ob man das nicht ein bisschen reduzieren könnte...blöde Sache! Aber vielen Dank, ich lass es mir durch den Kopf gehen!

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Ich finde diese Frage keineswegs schäbig. Ich bin nicht kinderfeindlich und sog. "Kinderlärm" ist mir angenehmer als die Geräuschkulissen, die Erwachsene mit zu lautem Fernseher, Sauganfällen und nächtlichen Waschmaschinenorgien verursachen. Aber es darf doch mal angemerkt werden, dass Kindergeschrei nicht gerade Balsam für die Ohren ist - jedenfalls nicht, wenn man früh ins Bett und wieder früh raus muss und nicht einschlafen kann, weil das Geschrei auch Nachts nicht abklingt. Und da sind dann auch die Eltern gefragt - jeder, auch Menschen ohne Kinder, hat ein Recht auf Nachtruhe bzw. auf Ruhe während der gesetzlichen Ruhezeiten. Ich hätte nie gedacht, dass ich mal so etwas von mir gebe, da ich sehr tolerant bin und gegen diese deutsche Grundordnung. Aber im laufe der Jahre werden die Nervenzellen immer dünner resp. weniger und in der heutigen Leistungsgesellschaft ist es fatal, wenn man wochenlang nicht ausgeruht zur Arbeit muss. Zur Kündigung: Natürlich ist eine derartige Kündigung möglich, man muss diese Kündigung innerhalb der gesetzlich verankerten 3 Monate jedoch nicht begründen

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