Ich finde diese Frage keineswegs schäbig. Ich bin nicht kinderfeindlich und sog. "Kinderlärm" ist mir angenehmer als die Geräuschkulissen, die Erwachsene mit zu lautem Fernseher, Sauganfällen und nächtlichen Waschmaschinenorgien verursachen. Aber es darf doch mal angemerkt werden, dass Kindergeschrei nicht gerade Balsam für die Ohren ist - jedenfalls nicht, wenn man früh ins Bett und wieder früh raus muss und nicht einschlafen kann, weil das Geschrei auch Nachts nicht abklingt. Und da sind dann auch die Eltern gefragt - jeder, auch Menschen ohne Kinder, hat ein Recht auf Nachtruhe bzw. auf Ruhe während der gesetzlichen Ruhezeiten. Ich hätte nie gedacht, dass ich mal so etwas von mir gebe, da ich sehr tolerant bin und gegen diese deutsche Grundordnung. Aber im laufe der Jahre werden die Nervenzellen immer dünner resp. weniger und in der heutigen Leistungsgesellschaft ist es fatal, wenn man wochenlang nicht ausgeruht zur Arbeit muss.
Zur Kündigung: Natürlich ist eine derartige Kündigung möglich, man muss diese Kündigung innerhalb der gesetzlich verankerten 3 Monate jedoch nicht begründen