Hi,

also erstmal kannst du dich schon mal telefonisch melden. Dann solltest du so schnell wie möglich persönlich vorstellig in der Agentur für Arbeit werden. Dort wirst du erstmal zur Info gehen. Die nehmen erstmal deiner Daten auf. Dann wirst du entweder gleich im Anschluss oder zu einem Termin zu einer Vorarbeiterin geschickt. Die wird mit dir dann alles durchgehen. Also ob es für dich sinnvoll ist zur Berufsberatung oder zum Arbeitsvermittler zugehen und ob du eventuell ein recht auf ALG I hast (mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast)Bitte nicht mit Hartz IV verwechseln. ALG I bekommt man auch maximal für ein halbes Jahr. Dann wird sie dir dafür die Unterlagen die du ausfüllen musst geben. Dann wirst du entweder gleich Termine bei denn zuständigen Sachbearbeitern bekommen oder Sie werden dir per Post zugeschickt.

Bei weiteren Fragen gerne melden.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Liebe Grüße

Lesemaus

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Hi,

das habe ich auf folgender Website gefunden:

http://pro-fsj.de/a-b-c/

D wie Dauer

Der BFD sowie FSJ/FÖJ werden in der Regel für zwölf zusammenhängende Monate, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate geleistet. Im Rahmen des pädagogischen Gesamtkonzeptes kann die Einsatzstelle bzw. der Träger den Freiwilligendienst in Blöcken mit mindestens dreimonatiger Dauer anbieten. Im Ausnahmefall kann der Freiwilligendienst bis zu 24 Monate dauern. Der Gesetzgeber hatte dabei insbesondere Programme für benachteiligte Jugendliche mit besonderem Förderbedarf im Blick.

Mehrere verschiedene, mindestens sechsmonatige Freiwilligendienste können bis zu einer Höchstdauer von 18 Monaten kombiniert werden. Das bedeutet, dass in diesem Rahmen Freiwilligendienste bei verschiedenen Einsatzstellen und in verschiedenen Einsatzfeldern geleistet werden können

Außerdem hieß es bei mir damals wenn man alle 5. Seminarwochen hat wird es auf jeden Fall anerkannt, denn ich habe durch einen Ausbildungsplatz auch nur 11. Monate gehabt.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Gruß Lesemaus

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Schülerin braucht dringend Rat, Wegen Gewalt und Finazielle Hilfe?

Hallo, Ich bin 19 und Schülerin, ich habe vor paar Tagen wieder versucht mich umzubringen da ich mich sehr nutzlos fühle, die Schule nicht schaffe wegen dem ganzen Stress der mich Zuhause noch belastet und wie gesagt genug Probleme Zuhause habe. Ich werde Jeden Tag von meinem Stiefvater verbrügelt und von meiner Mutter sehr krass beleidigt bei kleinen Fehlern oder wenn ich ihr mein gespartes Geld nicht gebe. Mir geht es momentam einfach nur schlecht und langsam weiß ich nicht weiter, ich hab mich auf ein Berufkolleg in einer anderen Stadt angemeldet und wurde genommen und könnte auch in ein Jugendwohnheim für Jugendliche 15-27 Jährigen könnte ich hin, Problem ist jetzt wie mach ich es Finanziel ? Könnte mir hier jemand bitte helfen wo ich vllt vom Staat hilfe kriegen könnte ? Ein Nebenjob werde ich mir aufjedenfall suchen für 450€ basis aber des reicht ja auch nicht. Und vom Jugendamt krieg ich auch keine Hilfe da ich volljährig bin und mich an eine Schule angemeldet hab die 2 Stunden von meinem Jetzigen Wohnort entfernt ist und auch noch in einer Großstadt, der Grund wieso ich mich so weit angemeldet hab ist damit ich von Zuhause weit entfernt bin und meine Familie mich so dann nicht finden kann weil ich Moslimin bin und in unserer Religion ein Mädchen nicht aussziehen darf, was mir bei dieser Situation wirklich egal ist. Ich hoffe mir kann jemand hier Helfen wo ich beim Arbeitsamt mich wenden soll und wie ich dann dann den Beamten im Arbeitsamt ansprechen soll ob ich sagen woll aus Schulischen Gründen oder Privatengründen?

Bitte keine Blöden Kommentare, die lage ist sehr ernst und ich bin grad einfach nur verzweifelt. Freundliche Grüße HN

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Hi,

kannst du mich mal persönlich anschreiben. Dann können wir unter vier Augen und Ohren reden. Natürlich nur wenn du magst.

Gruß Lesemaus

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Hi,

meine Ausbildung hat einen Monat früher begonnen als mein FSJ zu enden sein sollte. FSJ Ende war bei mir 31. August und meine Ausbildung fing aber am 01. August an. Ich habe deshalb einfach mein FSJ zum 31. Juli gekündigt. Das war gar kein Problem und die Kündigung und Bestätigung habe ich dann einfach bei meinem neuen Arbeitgeber eingereicht.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Gruß Lesemaus

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Hi,

ich nehme mal an du hast die Hauptschule, Realschule oder Gymnasium mit einem Abschluss verlassen.

Wenn ja dann brauchst du keinen Antrag stellen.

Denn dann schaut es so aus: Berufsschulpflicht, wer ein FSJ ableistet ist nach dem Gesetzes über das Erziehungs- und

Unterrichtswesen vom Besuch der Berufsschule befreit.

Gruß Lesemaus

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Hi,habe das hier dazu gefunden.L wie LeistungenDie Einsatzstellen bzw. Träger eines Freiwilligendienstes können Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung und ein angemessenes Taschengeld (siehe T wie Taschengeld) zur Verfügung stellen. Werden Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung nicht gestellt, können Geldersatzleistungen gezahlt werden. Alle Leistungen werden zwischen Freiwilligen und Einsatzstelle bzw. Träger vereinbart.

W wie Wohngeld

Die Beantragung von Wohngeld ist für Freiwillige im FSJ/FÖJ bzw. BFD prinzipiell möglich. Die Zahlung von Wohngeld hängt unter anderem von der Miethöhe und dem verfügbaren Einkommen ab. Ein Antrag kommt dann in Betracht, wenn für die Aufnahme des Freiwilligendienstes ein Umzug an den Ort der Einsatzstelle notwendig ist, ohne dass die Einsatzstelle Unterkunft gewähren kann. Zuständig ist die Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung am neuen Wohnort. Aus dem Antrag muss hervorgehen, dass die neue Wohnung der Lebensmittelpunkt der Antragstellerin bzw. des Antragstellers ist. Ob die Voraussetzungen für einen Wohngeldanspruch bestehen, sollte rechtzeitig vor Antritt des Freiwilligendienstes mit der Wohngeldbehörde geklärt werden.


Gruß Lesemaus

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Hi,

Einsatzfelder und -stellen

Im FSJ sind, ebenso wie im BFD, Ihre praktische Mitarbeit und Ihre Ideen vor allem in folgenden Arbeitsfeldern und Einsatzstellen gefragt: ◾Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen ◾Kinderheimen und -tagesstätten ◾Einrichtungen für behinderte Menschen ◾Krankenhäusern und Fachkliniken ◾Alten- und Pflegeheimen ◾Sozialdiensten ◾Jugendarbeit ◾Kirchengemeinden und Pfarreien ◾kulturellen Einrichtungen ◾Sportvereinen ◾in der Jugend(verbands)arbeit ◾in Einrichtungen der politischen Bildung und Interessenvertretung

Außerdem kann man auch eine FSJ Kultur oder FÖJ machen

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Hi

ich habe mein FSJ über das BDKJ in Esslingen-Wernau bekommen. Das war mein Träger und die bieten in allen möglichen Bereichen das FSJ an.

Im FSJ sind, ebenso wie im BFD, Ihre praktische Mitarbeit und Ihre Ideen vor allem in folgenden Arbeitsfeldern und Einsatzstellen gefragt: ◾Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen ◾Kinderheimen und -tagesstätten ◾Einrichtungen für behinderte Menschen ◾Krankenhäusern und Fachkliniken ◾Alten- und Pflegeheimen ◾Sozialdiensten ◾Jugendarbeit ◾Kirchengemeinden und Pfarreien ◾kulturellen Einrichtungen ◾Sportvereinen ◾in der Jugend(verbands)arbeit ◾in Einrichtungen der politischen Bildung und Interessenvertretung

Sie lernen als Freiwillige/r den Alltag dieser Einrichtungen und die Arbeit mit und für Menschen näher kennen. Eine Fachkraft arbeitet Sie ein, leitet Sie an und steht Ihnen bei allen Fragen und Anregungen zur Seite.

In diesen Einrichtungen werden die Freiwilligen als Hilfskräfte zusätzlich zu den hauptberuflichen Fachkräften eingesetzt. Das FSJ ist keine berufliche Tätigkeit.

Die Träger vermitteln die Einsatzstellen an die Bewerber/-innen. Während des FSJ und BFD werden die Freiwilligen pädagogisch begleitet, u. a. durch Seminare (insgesamt mindestens 25 Tage bezogen auf ein Jahr) und Beratung oder durch Praxisbegleitung und Anleitung in der Einsatzstelle.

Die Freiwilligen erhalten Taschengeld, teilweise Unterkunft und Verpflegung. Sie sind sozialversichert. Während des FSJ besteht Anspruch auf Kindergeldzahlung nach dem Bundeskindergeldgesetz.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Gruß Lesemaus

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Über das FSJ Kultur

Was ist ein FSJ Kultur?

FSJ ist die Abkürzung für Freiwilliges Soziales Jahr. Das FSJ Kultur ist ein Freiwilligendienst. Beim FSJ Kultur arbeiten junge Menschen in einer kulturellen Einrichtung mit. Dabei können sie viel lernen. Sie können zum Beispiel // den Arbeitsalltag und verschiedene Berufe kennenlernen // ausprobieren, welche Aufgaben und Tätigkeiten gut zu ihnen passen // eigene Projekte planen und durchführen // andere Freiwillige bei den Bildungstagen vom FSJ Kultur treffen // herausfinden, welche Berufsausbildung sie nach dem FSJ Kultur machen möchten // herausfinden, was ihnen für ihr Leben wichtig ist. Und wie oder wo sie in Zukunft leben möchten.

Für die kulturelle Einrichtung hat es auch viele Vorteile, wenn junge Menschen ihr FSJ Kultur dort machen: // Die jungen Menschen haben Ideen, wie die Angebote verbessert werden können. Diese Ideen tauschen sie mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der kulturellen Einrichtung aus. // Die jungen Menschen haben Zeit, um neue Projekte durchzuführen. So kann die kulturelle Einrichtung zusätzliche Angebote machen. Diese Angebote können dabei helfen, dass die kulturelle Einrichtung noch bekannter wird.

Wenn eine kulturelle Einrichtung als Einsatzstelle beim FSJ Kultur mitmacht, dann zeigt sie: Wir sind offen für neue Ideen. Für die Menschen in der unserer Gesellschaft ist das FSJ Kultur auch gut. Es gibt dann in den kulturellen Einrichtungen zusätzliche Angebote, für die sonst keine Zeit oder kein Geld da ist.

Wer ist am FSJ Kultur beteiligt?

Beim FSJ Kultur sind 3 Partner beteiligt: Der oder die Freiwillige, die Einsatzstelle und der Träger. Alle 3 Partner haben Rechte und Pflichten, über die eine schriftliche Vereinbarung für das FSJ Kultur abgeschlossen wird.

Um mehr zu erfahren, klicken Sie bitte auf die folgenden blauen Überschriften.

Freiwillige

Die Einsatzstelle

Der Träger

Der Trägerverbund

Was ist das Besondere am FSJ Kultur?

Das Besondere am FSJ Kultur ist, dass alle Einsatzstellen kulturelle Einrichtungen sind. Das unterscheidet das FSJ Kultur vom Freiwilligen Sozialen Jahr in sozialen Einrichtungen und dem Freiwilligen Ökologischen Jahr zum Beispiel in Einrichtungen des Umweltschutzes. Ein andere Besonderheit sind die Bildungstage und Projekte, die zum FSJ Kultur gehören. Die Bildungstage bieten zusätzliche Möglichkeiten, etwas über kulturelle Themen und über sich selbst zu erfahren.

Um mehr zu erfahren, klicken Sie bitte auf die folgenden blauen Überschriften.

Seminare

Freie Bildungstage

Bildungstage an Hochschulen

Das eigene Projekt

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Eine Schule gibt es während des FSJ nicht. Insgesamt gibt es 5 Wochen Seminare.

B wie Bewerbung

Wer sich für ein FSJ/FÖJ bewerben möchte, wendet sich an eine anerkannte Einsatzstelle oder einen Träger. Diese informieren über die verschiedenen Einsatzbereiche und sind insgesamt für den Bewerbungsprozess zuständig. Im FSJ/FÖJ die Liste der Träger auf www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Freiwilliges-Engagement/fsj-foej.htm

Ich hoffe es hilft dir.

Gruß Lesemaus

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B wie Bescheinigung

Der Träger des FSJ/FÖJ bzw. die Einsatzstelle des BFD stellt den Freiwilligen nach Abschluss des Dienstes eine Bescheinigung über die Teilnahme aus (siehe auch unter Z wie Zeugnis). Beim FSJ/FÖJ muss sie die Angabe des Zulassungsbescheides des Trägers und den Zeitraum der Teilnahme am FSJ bzw. FÖJ enthalten (§ 11 Absatz 3 JFDG).

Z wie Zeugnis

Bei Beendigung des FSJ/FÖJ kann die/der Freiwillige vom Träger ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer des Freiwilligendienstes anfordern. Das Zeugnis wird nach § 11 Absatz 4 JFDG einvernehmlich zwischen Einsatzstelle und Träger erstellt. Das Zeugnis ist auf Wunsch auf die Leistungen und die Führung während der Dienstzeit zu erstrecken. In das Zeugnis werden insbesondere auch berufsqualifizierende Merkmale des Jugendfreiwilligendienstes aufgenommen.

Bei Beendigung des BFD erhalten die Freiwilligen von der Einsatzstelle ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer des Freiwilligendienstes. Das Zeugnis dokumentiert die Leistungen und die Führung während der Dienstzeit. In das Zeugnis werden berufsqualifizierende Merkmale des BFD aufgenommen.

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Hi,

habe das hier dazu gefunden:

D wie Dauer

Der BFD sowie FSJ/FÖJ werden in der Regel für zwölf zusammenhängende Monate, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate geleistet. Im Rahmen des pädagogischen Gesamtkonzeptes kann die Einsatzstelle bzw. der Träger den Freiwilligendienst in Blöcken mit mindestens dreimonatiger Dauer anbieten. Im Ausnahmefall kann der Freiwilligendienst bis zu 24 Monate dauern. Der Gesetzgeber hatte dabei insbesondere Programme für benachteiligte Jugendliche mit besonderem Förderbedarf im Blick.

Mehrere verschiedene, mindestens sechsmonatige Freiwilligendienste können bis zu einer Höchstdauer von 18 Monaten kombiniert werden. Das bedeutet, dass in diesem Rahmen Freiwilligendienste bei verschiedenen Einsatzstellen und in verschiedenen Einsatzfeldern geleistet werden können.

Also da du gar keine sechs Monate Zeit hast für ein FSJ kannst du es wohl gar nicht machen.

Deshalb würde ich dir ein Langzeitpraktikum in einer Firma empfehlen die in die Richtung geht was du auch später nach dem Studium machen möchtest.

Gruß Lesemaus

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Hi,

also davon das es wegen einem FSJ in einem anderen Bundesland vom Arbeitsamt Ärger oder Probleme geben könnte hab ich noch nicht gehört.

Du solltest halt auf jeden Fall dann mit der Einsatzstelle abklären das die auf jeden Fall eine kostenfreie Wohnung zur Verfügung steht.

Aber frag doch dort nochmal nach:

http://pro-fsj.de/

Das ist die Website des Arbeitskreises FSJ.

Die können dir entweder direkt helfen oder Sie können dir sagen an wenn du dich wenden kannst.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Gruß Lesemaus

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Hi habe das hier dazu gefunden:

N wie Nebentätigkeit

FSJ/FÖJ und BFD werden grundsätzlich ganztägig abgeleistet. Auch von Freiwilligen, die älter als 27 Jahre sind, muss der BFD im Umfang von mehr als 20 Stunden Dauer pro Woche geleistet werden. Daraus ergibt sich, dass die Freiwilligen der Einrichtung entsprechend ihre volle Arbeitskraft bzw. mehr als eine halbe Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Nebentätigkeiten müssen deshalb von der Einsatzstelle bzw. dem Träger genehmigt werden.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Gruß Lesemaus

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Hi,

also ich würde auf jeden Fall bei deiner Dienststelle nach fragen ob Sie überhaupt noch zu haben ist. Kann ja sein das Sie schon besetzt ist. Du musst dich aber auf jeden Fall bewerben mit den angegeben Unterlagen die von dir vom Roten Kreuz gefordert werden. Schreib entweder an das Rote Kreuz ob Sie deine Bewerbung direkt brauchen oder ob du Sie an deine Einsatzstelle schicken abgeben sollst.

Gruß Lesemaus

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Hi.

das Spiel hier haben wir im FSJ gespielt:

Werwolfspielen

 

Wichtig zu wissen ist eigentlich nur: Werwölfe wird in einer Gruppe ab 8 Personen unter Anleitung eines

Spielleiters/einer Spielleiterin gespielt. Man muss also die Regeln nicht unbedingt kennen, sondern wird

im Verlauf des Spiels immer wieder angeleitet (falls man nicht vorher schon abgemurkst wird). Einzig das

Studium der unten abgebildeten Spielkarten kann hilfreich sein, damit man beim verdeckten Angucken

der eigenen Rolle nicht laut rufen muss: "Was ist denn das für eine Karte?" (gäll, Paul...).

Spielsituation

Wir befinden uns in in dem malerischen Dörfchen Düsterwald. Doch die Idylle trügt.

Seit geraumer Zeit treibt ein Rudel Werwölfe sein Unwesen und jede Nacht fällt seinem unstillbaren

Hunger ein Dorfbewohner zum Opfer.

In dem Bestreben, das Übel auszurotten, greifen die Dorfbewohner ihrerseits zur Selbsthilfe

und der einst beschauliche Ort wird zur Bühne für ein erbittert geführten Kampf ums nackte Sein.

 

Spielziel

Für die Dorfbewohner: Die Werwölfe ausrotten und den Frieden wiederherstellen.

Für die Werwölfe: Alle Bewohner fressen oder sonstwie ausschalten.

(Manche Sonderrollen haben u.U. abweichende Spielziele)

Die Rollen kannst du dir unter diesem Link noch anschauen:

http://www.werwolfspielen.info/Spielregeln.htm

Viel Spaß.

Gruß Lesemaus

  

 

 

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Hi,

am besten bewirbst du dich gleich auf zwei 6 Monatige FSJ Stellen mit Angabe von Datum von wann bis wann.

Hast du denn schon den Führerschein, denn den brauchst du für die Ausbildung.

Gruß Lesemaus.

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Hi,

hast du denn schon einen Schulabschluss? Wenn nicht würde ich dir dringend abraten abzubrechen.

Denn du kannst danach immer noch ein FSJ machen.

Denn ich habe meine Realschule nicht fertig gemacht sondern nur den Hauptschulabschluss behalten und dann ein FSJ gemacht. Es war zwar auch so toll aber man hat dann sehr wenig von dem FSJ für eine Ausbildung.

Gruß Lesemaus

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Hi,

also ich würde dir von keinem von beidem in dem Sinne abraten.

Doch ein FSJ im Ausland wird meist nicht subventoniert vom deutschen Staat, das heißt man hat oft hohe Eigenanteile an Kosten.

Als Aupair bekommt man da wohl schon eher Unterstützung durch seriöse Vermittlungsorganisationen.

Beides auf Ausland.org nachzulesen.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Gruß Lesemaus

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