Darf ich einen Schacht- bzw Gullideckel öffnen?
Ich hab mich etwas mit dem Thema Schachtdeckel öffnen beschäftigt.
Meines Wissens ist dies gesetzlich nur nicht erlaubt, da es meist ein Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist - deshalb meine Frage:
Bei mir ums Eck gibt es auf Eigentum der Gemeinde einen Schachtdeckel der vermutlich einmal Notausgang eines Bunkers war, und da würde ich gerne Mal reinschauen. (Ich habe einiges an Untergrunderfahrung und Equipment)
Das ganze ist quasi an einem öffentlichen Platz, aber so abseits der Wege das absolut keine Gefahr besteht dass irgendwer da versehentlich reinfallen könnte.
Gibt es da einen Juristischen Grund der dagegen spricht?
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