Ich habe am 6.3.2014 eine bewährungsstrafe ( jugend ) bekommen
ich habe schon seit 3 Jahren Bewährung sie wurde immer wieder mit Einbezug der neuen Strafe erhöht es stehen 1 Jahr und 6 Monate auf dem Spiel
Ich suche momentan eine Ausbildung ich werde im April 20 Jahre.
Ich habe in meiner Vergangenheit viele Fehler begangen und auch mein Abschluss ist nich allzu der Beste ( Hauptschule ) ich weiß das ich locker die Realschule geschafft habe aber da ich einfach keinen Bock hatte, hab ich alles schleifen lassen und jetzt kommt alles zurück.
Ich wohne in Karlsruhe, suche aber eine Ausbildung in Düsseldorf, Köln und Karlsruhe eben.
Dürfte ich trotz Bewährung umziehen wenn ich eine Ausbildung dort hätte ?
Meine Auflagen :
Mich um einen Ausbildungsplatz zu bemühen Sollte ich kein Praktikum machen in Zukunft 30 Arbeitsstunden ( ich hatte Glück das ich eine Zusage schon hatte für eins ) und Termine mit der Bewährungshelferin einhalten sowie mit meiner Betreuerin ( ich bin ins Betreute Wohnen gekommen seitdem 1.2, dass hat mich letztendlich auch vor dem Gefängnis bewahrt) also ich wohne in meiner eigenen Wohnung mit meiner Freundin zusammen.
1 Zimmer !!! aber nur für 2 Menschen 27qm von daher suchen wir beide was neues und auch ich bin voll dahinter her das ich irgendwo eine Ausbildung finde.
Die eigentliche Schwierigkeit seh ich darin umzuziehen, dass alles perfekt ineinander passt zu September nach z B Düsseldorf dann dort eine Ausbildung anfangen. Wohnung in Karlsruhe gerecht kündigen bzw Nachmieter suchen und zu guter letzt die Betreuung ob ich diese einfach beenden kann oder dort halt eine neue anfangen könnte.
Ich denke wenn ich mich bemühe und man erkennt dies auch bis Juli/Juni das dem nichts im Weg steht aber dürfte ich überhaupt umziehen ? Natürlich weiß ich das ich dem Gericht meine neue Anschrift mitteilen muss.
gruß