Also warte erst einmal den 31.10. ab, wenn bis dahin kein Geld bei Dir eingegangen ist, dann mahnst Du ihn an, sollte ja keine Schwierigkeit geben da ihr ja einen Kaufvertrag gemacht habt. Wenn er dann immernoch nicht reagiert dann musst Du wohl oder übel einen Anwalt mit einschalten oder Du machst gleich einen Mahnbescheid fertig, nur kostet dieser auch wieder Geld was Du Dir von ihm ja zurückholen kannst . Lass Dich am besten von einem Anwalt beraten.Auch wenn er jetzt der Eigentümer des Autos ist, und hat aber nicht bezahlt und laut Kaufvertrag muss er nunmal, da kommt er nicht drumherum.Denn er muss beweisen das er es bezahlt hat und so wie Du schreibst kann er das ja nicht
Wie Du dagegen vorgehen kannst, steht doch bei Ebay beschrieben, Fall eröffnen und schon geht doch automatisch die sogenannte Meldung an Ebay...........
Denn Deine Beschreibung ist voll korrekt .
Man kann sich natürlich auch mit dem Käufer so einigen, er solle Dir Deine entstandenen Kosten für die Erstanzeige bezahlen und Du setzt das Auto wieder neu rein, somit kann man auch jedem Ärger aus dem Weg gehen.Also wie gesagt versuche Dich mit ihm so zu einigen, ansonsten eben Meldung durch Falleröffnung an Ebay
oder Du schaust ob Du den Artikel an einen unterlegenden Bieter anbieten kannst
Hoffe ich konnte Dir ein bisschen helfen
Allen nochmal vielen Dank für die Antworten. Ich konnte gestern alles aus dem Weg räumen. Der Gläubiger hatte sich nochmal mit dem GV in Verbindung gesetzt, die dann zugab die Post nicht richtig gelesen zu haben. Und das sie mich jetzt in Ruhe lässt und den beantragten HB rückgängig macht. Ihr seht also, auch gegen einen GV kann man sich erfolgreich währen.
Nein Pleite ist sie nicht, das heisst die Firma die sie hat, läuft eh auf den Namen ihres Sohnes, aber das ist auch völlig egal.Die Mietkaution ist auf einem Sparbuch unter meinem Namen und bei meiner Bank angelegt. Sie hat sich bis jetzt einfach geweigert bzw. nicht gerührt uns die Freigabe dafür zu unterschreiben bzw. uns auszuhändigen.
Es könnte sich auch um eine abgetretene Forderung von jemanden anderes handeln, frag nach, aber mit Rückschein, ansonsten kann ich Dir einen Tip geben, ich hatte auch mal ein Problem mit denen schau was ich tat : "Muss mich heute nochmal mit dem Thema befassen, war lange nicht mehr hier, aber man staune, es war damals kein Pfändung sondern nur eine 4wöchige Sperrung oder so ähnlich wie die Bank mir erklärte.Ich war dann mit dem ganzen Krempel beim AG und die haben mir sehr geholfen, denn das ganze Ding hat nicht gestimmt und somit war das von der Firma eh nicht rechtlich.Habe dann von meinem Anwalt ein Schreiben mit Schadensersatzklage und Anzeige gegen die Firma aufsetzen lassen und man staune,ich habe seitdem Ruhe vor der Firma.
Versuch es denn sonst wird Dir einfach was gepfändet und schau das Du bloß nichts unterschreibst von denen. Und schau mal bei dem Thema "FKH gbr Inkasso?"
Sprecht mir Euren Vermieter, er möge sie mal darauf hinweisen, das sich andere Mieter belästigt fühlen. Am besten ihr macht alle ein gemeinsamen Gesprächstermin.Sollte es nicht fruchten, kann der Vermieter selbst das Gespräch suchen und ihnen eine Abmahnung aussprechen.Wenn unliebsame Mieter erfahren, das man auch eventuell nach drei Abmahnungen die Wohnung gekündigt kriegen kann, hilft es meistens.
beim Depot
Muss mich heute nochmal mit dem Thema befassen, war lange nicht mehr hier, aber man staune, es war damals kein Pfändung sondern nur eine 4wöchige Sperrung oder so ähnlich wie die Bank mir erklärte.Ich war dann mit dem ganzen Krempel beim AG und die haben mir sehr geholfen, denn das ganze Ding hat nicht gestimmt und somit war das von der Firma eh nicht rechtlich.Habe dann von meinem Anwalt ein Schreiben mit Schadensersatzklage und Anzeige gegen die Firma aufsetzen lassen und man staune,ich habe seitdem Ruhe vor der Firma.
Wow gleich so schnell soviele Antworten.Danke Euch Aber 6 schreiben ja einer nein???? Ich hatte mein Anwalt noch nicht gefragt weil ich heute gerade erst die Rechnung von Ihm aus den Briefkasten geholt hatte. Ja klar war es mein Rechtsvergnügen, aber hätte der Vermieter gleich gehandelt hätte es dazu ja garnicht kommen brauchen oder?
Aber ich danke Euch trotzdem für Eure Antworten
Hallo Ihr seit ja sehr schnell mit dem Antworten, finde ich toll. Aber meine 2. Frage ist dabei etwas untergegangen. Muss ich bei einer Nachzahlung von 270,00 € gleich eine Erhöhung der Betriebskosten um 30,00 € hinnehmen? Danke für Eure Antworten.