Hallo, ich kenne das so ähnlich auch von einer Bekannten. Kurz gesagt: Sie mußte dann kündigen, weil sie die jenige war, die nicht wieder an ihren alten Dienstort zurückkehren wollte. Kannst Du Dich über Deinen Mann krankenversichern/ Familienversicherung. Wenn er nicht gerade privat versichert ist sollte das gehen. Arbeitslosengeld nach Beendigung der Elternzeit ist anders geregelt als der "Normalfall". Wenn Du wirklich mehr als 15 h arbeiten kannst und die Kinderbetreuung sichergestellt ist, dann melde Dich dort arbeitssuchend und arbeitslos. Dann ist das mit der KV auch geregelt!

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Hallo, da es im Rahmen der Sozialgesetzgebung immer um die Frage der Nachrangigkeit geht, sollte Dir sowohl die Kindergeldstelle als auch der Rententräger eine Auskunft geben können.

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Ich glaube mich zu erinnnern, dass dort immer nur die aktuelle Lebenssituation erfasst wird. Also nichts im nachhinein. Bin mir aber nicht 100% sicher..

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Ich würde das Jugendamt fragen! Mit Dingen der elterlichen Sorge kennen die sich gut aus und können Dir ansonsten sicher die richtigen Ansprechpartner nennen.

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Da Du so lange Haare hast und ich kein Risiko eingehen würde, solltest Du das beim Friseur machen lassen! Da gibt es bestimmt ein entsprechendes Produkt!

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Ich meine ja! Aber das ist ja ein besonderer Fall mit einem Kind da und eins bei dir. Aber frage doch einfach mal beim ortlichen Jugendamt nach. Das ist einfacher!

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Regionale Zeitungen?. Bei uns gibt es immer einmal wöchentlich einen Kleinanzeiger!

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Anhand des Wärmemengenzählers? Da wird es doch Daten vom 1.1.08-31.12.08 geben, oder?

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Nein, und wenn gar nichts mehr hilft laßt Euch von einem Anwalt helfen!

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Wirst den zuständigen per Telefon wahrscheinlich nicht erreichen wegen Callcenter, aber zur Not den Amtsleiter verlangen! Manchmal sind die nett gesagt unterqualifiziert!

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