Normal kann er dir nichts wenn du auf ebay angegeben hast das du die ware nicht zurück nimmst. Wie das mit dem defekt ist weiß ich nicht genau.

Allgemein gilt das du in den ersten 6 Monaten nach dem verkauf beweißen musst das es bei dir funktioniert hat, danach muss es der Käufer können (das es schlechte verarbeitung war). Ich kann dir nicht genau sagen ob das auch bei Privatverkäufern gilt.

Persönliche meinug:

Ich denke eher nicht da du diesen als gebraucht verkauft hast und somit auf dich keine Gewehrleistungspflicht anwendbar ist.

MFG

Lel

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