Darf man sich wegen Aufsichtspflicht die nicht eingehalten wurde in der Grundschule beschweren?
Hallo, meine kleine Schwester 3. Klasse bekommt einen Verweis. Der Grund: sie zündete ein Schulbuch an mit einem Streichholz aus einem Klassenzimmer das nicht abschlossen war und in erreichbarer Nähe. Meine kleine Schwester hat einige Probleme mit ADHS und sollte in der Nachmittags Schule normalerweise nicht unbeaufsichtigt sein und bekommt nun deswegen einen Verweis. Ich kann verstehen weswegen sie einen bekommt jedoch ist es die Schuld der Lehrerin die nicht ihre Aufsichtspflicht einhält und die Streichhölzer in erreichbarer Nähe lässt und somit mehrere kleine Schüler in Gefahr geraten lässt. Es ist nicht ok das meine Schwester das getan hat jedoch weiß die Schule das sie Probleme hat und sie war in dem Raum ganz alleine ohne irgendwen und das sollte so nicht sein denn sie hätte sich auch verletzen können. Man macht als Kind viel schlimmes unbedacht um etwas aus zu probieren aber den Umständen nach sollte sie keinen Verweis bekommen vor allem weil die Lehrerin zu ihr meinte wenn sie es zugibt bekommt sie keine Strafe oder Stress. Kann man das was machen wegen Verletzung der Aufsichtspflicht?