es geht um 20 Fehlstunden, nicht um 20 Fehltage..

Nichts desto trotz ist genau das die Grenze, ja. Wenn man mehr als 20 Stunden unentschuldigt innerhalb eines Monats fehlt, kann die Schulbehörde den Verweis von der Schule aussprechen, wenn man volljährig ist. Auch bei bereits 10 unentschuldigten Fehlstunden droht ein Bußgeld!

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