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Antwort
Zeige den Verkäufer in jedem Fall an, wegen Betrug. Dann schicke sofort einen Mahnbescheid raus. Wenn er Einspruch einlegt, kannst Du klagen. Formuliere deine Klage ruhig selber. Lass Dich hier nicht verunsichern von wegen Lehrgeld etc. Betrug bleibt Betrug. Und mit deiner Klage bekommst Du die Gewissheit ob Du Recht hast oder nicht.