Antwort
Klar du bist nicht dazu verpflichtet! Wenn du aber nicht zur Klassenfahrt fährst, wirst du ohne Krankenschein definitiv in die Schule in einer anderen Klasse zugewiesen werden. Da wirst du dann normal unterrichtet, während die anderen auf Klassenfahrt sind. Hab mir damals einen Krankenschein geholt. Und falls du unter Angstzuständen leidest, lass dir Opipramol für deine Therapie verschreiben. Bin jetzt gut vier Monate auf Opipramol eingestellt. Ist kein schlimmer Wirkstoff, hilft aber stark bei Panikattacken. Kann dir auch ein normaler Hausarzt verschreiben, da dieses Medikament nicht unter den Betäububgsmittelgesetz fällt.
Hoffe konnte dir helfen.
Liebe Grüße und ein schönes friedvolles Leben wünsche ich dir.