Wohngeld wird i.d.Regel für 12 ´Monate bewilligt. Danach muss man wieder neue Unterlagen vorlegen, ob die Hilfe notwendig ist, z.B. Arbeitgeberbescheinigungen usw. Wenn das Amt dann begründete Zweifel hat, dass in der Vergangenheit kein Anspruch bestand, Wohngeld zu beziehen und dies verschwiegen wurde o.ä. dann kann es schon sein, dass eine Rückzahlung verlangt wird. Müsste abér alles im Bescheid stehen, welche Pflichten Du als Bezieher von Wohngeld , hast, z.B. Veränderungen anzeigen: Lottogewinn, Erschaft, Heirat, eige Arbeit, Lohnerhöhung. Frage doch sonst einfach beim Amt nach, das müssen sie dir beantworten.

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Die Schulaufsichtsbehörde könnte dir da eine Antwort drauf geben; das ist das jeweilige Land in dem die Schule liegt. Vielleicht hat aber auch die Schulleitung selbst eine ganz individuelle Statistik entwickelt für ihre eigene Schule um z.B. Gelder einzutreiben und zu zeigen wie toll sie ist. Lg

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Mach es doch wie eine Anlage bei einer Mail einfügen, nur dass es hier die von dir zuvor abgespeicherten Fotos in einer zusammengestellten Datei sind. Du kannst aber auch auf das Foto gehen und dann die rechte Maustaste drücken, sog. Kontextmenü und dort "als Mail versenden" drücken und dann die weiter geöffneten Fenster ausfüllen; müsste dann nur noch Mailadresse sein. Viel Glück.

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Ergänzung: niemand, auch nicht ihr Dienstherr kann ihnen, den Richtern vorschreiben, innerhalb welcher Zeit sie zu entscheiden haben. Lg

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Da gibt es keine genaue Zeitangabe. Die Richter sind unabhängig und damit kann sie niemand, auch nicht ihr Dienstherr (Land). Es gibt allenfalls eine statistische Wahrscheinlichkeit, die einen Durchschnittswert hergibt, doch da werden dann alle Senate eines OLG zusammengerechnet. Bekanntlich ist es anders eine Scheidung zu verhandeln als einen komplizierten Arzthaftungsprozess... Du kannst Dir also denken, dass alles relativ ist. Ich würde dir raten, frage deinen Rechtsanwalt, der sich in dem OLG-Bezirk ja auskennt. Der wird dir eine Richtschnur je nach Sachschwerpunkt geben können. Lg

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Wenn diese netten Mitmenschen "nur" Mieter dieser Eigentumswohnung sind, dass ist der Eigentümer der Wohnung Euer Ansprechspartner; er hat nämlich dann diesen Mietern ggf. zu kündigen und von den anderen einen Schaden abzuwenden. Wenn allerdings die netten Mitmenschen selbst Eigentümer sind, dann viel Spaß und viel Geld! Es wird dann wohl eine Auseinandersetzung in der Eigentümergemeinschaft folgen, auf die Ihr Euch gut vorbereiten solltet und schon vorher Eure Verbündeten suchen solltet. Ein Protokoll schreiben hilft schon jetzt, was ihr wann alles zu beanstanden habt. Ggf. sind Fotos zu machen und außenstehende Zeugen hinzuziehen, die auch das Protokoll unterschreiben.

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Eher nicht, da das Scheitern dieser Beziehung doch auch eine bewusste Entscheidung gegen etwas / jemanden ist. Dies ist doch ein Teil von Dir und wird Dich als Erfahrungswissen stets weiter begleiten. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass wenn ich etwas bewusst verdrängen will, es gerade stets wieder in mein Leben tritt. Gehe lockerer damit um; anderes wird dann mehr Raum in Deinem Leben einnehmen, weil es für Dich besser ist und Dir gut tut.

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