Hi, wenn der Antrag schon abgeschickt ist, müsst ihr eine Änderung schriftlich mitteilen. Ein abweichender Kontoinhaber für das Elterngeld ist möglich. Wenn der Antrag noch nicht weg ist, findest du die Option auf dem Antrag selbst.

Liebe Grüße und viel Freude mit eurem Babymädchen!

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Hi, ich finde es toll, dass du was dazu verdienen möchtest! Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass andere froh sind, wenn du z.B. ungenutzte Sachen auf Kleinanzeigen stellst und dafür eine Provision erhältst. Die meisten sind total froh, wenn der Mist weg ist und du bist froh, wenn du dafür Geld erhältst.

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Servus!

Sobald ein die unternehmerische Tätigkeit aufgenommen wurde, sollte ein Gewerbe angemeldet werden. Spätestens wenn die ersten Einnahmen reinkommen, solltet ihr das Gewerbe anmelden.

Ihr solltet euch vorab informieren, ob ihr das Unternehmen gemeinsam gründen wollt (z.B. als UG) oder lieber einer von euch die Verantwortung trägt.

Der richtige Ansprechpartner für gezielte Fragen wäre der Steuerberater.

Falls ihr nicht volljährig sein - klingt erstmal so - nicht böse gemeint, solltet ihr euch umso mehr erstmals an den Steuerberater wenden.

Liebe Grüße, Lea

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