Der Dienstgrad bestimmt nicht die Fähigkeit, weiter im Außendienst tätig zu bleiben.
Es kommt immer auf die Person an. Ein Polizeioberkommissar kann immer noch Funkwagen fahren. Selbst ein Hauptkommissar ( A11/A12) kann dies tun, wenn er das denn möchte.
Allerdings gibt es Dienststellen, die Führungspositionen anbieten und diese mit einem Hauptkommissar oder sogar Ersten Polizeihauptkommissar besetzen. Da kann sich der Beamte dann entscheiden, ob er den Außendienst aufgibt um eine Führungsposition einzunehmen.
Lieben Gruß
Ein Kirmes ist eine öffentliche Veranstaltung. Auf öffentlichen Veranstaltungen ist laut dem Waffengesetz das Führen einer Waffe ( das Pfefferspray würde in dem Sinne dazuzählen) verboten und wird mit einer Strafanzeige verfolgt.
Was auf dich zukommt kann ich dir nicht sagen, dass entscheidet immernoch der Richter :)
Um 5 silberne Sterne zu erlangen ( Dienstgrad: Erster Polizeihauptkommissar) benötigst du ein Studium im gehobenem Polizeivollzugsdienst. Die Voraussetzungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, doch ich denke, dass alle ein abgeschlossenes gutes Abitur benötigen.
Nach abgeschlossenem Studium startest du als Polizeikommissar ( 1 silberner Stern) und musst auf Beförderungen warten. Beförderungen bekommst du eben dann, wenn du besonders gute Arbeit errichtest und dich von der Masse durch deine Tätigkeiten erhebst. Um EPhk zu werden, erfordert es sehr viel Zeit und Wissen !
Naja, grundsätzlich kannst du es probieren.
Allerdings sind die Schlagtechniken, die du von deinen Kontrahenten zu spüren bekommen wirst etwas anders wie im WT-Kurs. Deshalb wirst du dich immer darauf einstellen müssen und somit auch individuell kämpfen müssen, was allerdings bedeutet, dass du dein WT nicht so praktizieren wirst wie du es gelernt hast.
Wenn der Gegner merkt, dass du Kampftechnisch überlegen bist, kann er immernoch trotzdem in den Bodenkampf gehen, wo WT-Kämpfer erhebliche Nachteile haben werden.
Aufjedenfall, hierbei könnte es sich um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr handeln. Ist vor allem eine Moralfrage, wenn es dich persönlich nicht stört , dann ist das so.
Kannst du jedoch mit dem Gewissen leben, dass eventuell andere Verkehrsteilnehmer ernsthafte Schäden davon tragen, da sie sich erschrecken und die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren?
Reicht leider nicht, um die schwere Körperverletzung nach §226 des StGB zu erfüllen.. Hierbei ist die schwere Folge nicht eingetreten. Genauso wie mit dem ( versuchtem) Totschlag.
Wenn er sich dazu geäußert hätte mit Sätzen wie: ' Ich kenne deine Krankheit, ich töte dich", dann wäre eventuell ein versuchter Totschlag zu prüfen.
Bleibt meiner Meinung nach nur bei einer normalen Körperverletzung.
Trotzdem Anwalt hinzuziehen !
Naja, wurdest du diesbezüglich verurteilt? Falls Ja, überhaupt keinen Kontakt mehr pflegen.
Falls das Verfahren eingestellt worden ist und du dir zu 100% sicher bist, dass du sie nicht sexuell belästigt hast und sie es aus "Rache" oder anderen, strafrechtlich nicht relevanten Motiven angezeigt hat könntest du sie eventuell wegen falscher Verdächtigung anzeigen.
Wenn du das nicht willst, dann solltest du dich selber fragen, ob der bestehende Kontakt trotz dieser Risiken dir wert ist.
Wie meine Vorgänger bereits erwähnten, ist eine Straftat die begangen worden ist erstmal anzuzeigen und strafrechtlich zu verfolgen.
Sie hat hierbei mit zumindest bedingtem Vorsatz gehandelt, was erforderlich ist um den Tatbestand des Diebstahls nach §242 StGB zu erfüllen.
Die Polizei wird diesbezüglich den Sachverhalt ermitteln, die Geschädigte und den Tatverdächtigen vernehmen und dementsprechend so an die jeweilige Staatsanwaltschaft weiterleiten. Was der Staatsanwalt dann macht, ist eine andere Sache :)
Vielleicht erstmal zu einem Experten gehen? ( Denke hier eher an Psychologen? )
Halluzinationen können viele Gründe haben..
Naja, sah nicht nach einem Stativ aus sondern eher danach, als ob er es in der Hand hielt.. Das Licht haben wir von etwa 250 Metern aus gesehen.. Und haben Polizisten keine lichtreflektoren an ihrer Uniform?
Der Fahrer ist ja nicht weitergefahren und ich musste Bremsen, beim Anfahren schlug die Ampel Gelb und ich wurde geblitzt.. Das war doch eine Art behinderung?
Danke dr4sat , das heißt er würde lediglich die Meldung bekommen, dass das Guthaben auf der Paysafecard nicht vorhanden ist
Edit: Meistens beim Video-Schauen ist es so.
Hey habe sie jetzt deaktivert, jedoch ist es immernoch wie davor..