Antwort
Der Ordensname ist kein Name der Deinen "bürgerlichen" ersetzt. Er kann lediglich neben diesem im Personalausweis unter dem Künstlernamen eingetragen werden.
Dabei hat die Behörde allerdings ein Ermessensspielraum ob sie diesen Namen einträgt. Es steht dort dann der Name. Welcher Orden das ist hängt davon ab, ob der jeweilige Orden solche Namen verwendet und ob es dann von Interesse ist diesen im Personalausweis einzutragen.