Hallo Krokodil437257,

als erstes sollte dein Familienmitglied die vollständige Patientenakte anfordern - am besten mit einem Vollständigkeitsvermerk durch das Krankenhaus. Wichtig in der Patientenakte sind alle Arztberichte, Verlaufsberichte, Verlegungs-, Operations- und Entlassungsberichte. Wichtig können werden Pflegeprotokoll, Bogen mit ärztlichen Anweisungen, Medikamentenplan und ganz wichtig: die radiologischen Bilder (MRT, CT, Röntgenbilder). Ohne Rechtsschutzversicherung kann man ein Gutachtenverfahren bei der Ärztekammer oder bei der eigenen Krankenkasse (Medizinischer Dienst) einleiten. Beide Verfahren sind kostenlos - aber nicht unproblematisch. Zur tiefergehenden Information gerne meine Webseite aufsuchen:

http://www.rechtsanwalt-lattorf.de

Meiner Meinung wird Dein Verwandter wohl nicht umhin kommen, einen Anwalt einzuschalten. Man kann nur hoffen, dass er keine bleibenden Gesundheitsschäden davon behält. Ich wünsche Euch jedenfalls alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen

C. Lattorf

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Bei jedem Eingriff kann auch mal was schief gehen, so dass es zu weiteren Operationen kommen kann. Das ist ein Risiko, das immer besteht. Bei Selbstzahler-Eingriffen kostet dann jeder weiterer Eingriff natürlich extra. Daher kann man das versichern. Ob man das macht, kommt auf den Versicherungsvertrag an.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

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Hallo,

das ist inakzeptabel. Aber das geschieht in Deutschland leider viel zu oft. Hier sollte eine Strafanzeige bei der Polizei gestellt werden. Allerdings sind die Erfolgsaussichten bei der Staatsanwaltschaft nicht so gut, weil die Ärzte in Deutschland immer noch als "Halbgötter in weiß" betrachtet werden und Ihnen selbst Fahrlässigkeit kaum vorgeworfen wird. Das ist das eigentliche Problem.

Wenn sich der Behandlungsfehler beweisen lässt (durch ein Sachverständigengutachten), steht den Angehörigen ein Hinterbliebenengeld zu. Dies beträgt zwischen 7.000,00 Euro und 20.000,00 Euro je nach Näheverhältnis und zwar für jeden einzelnen Angehörigen.

Klar ist es auch menschlich, wenn ein Arzt einen Fehler macht. Aber dass dies zum Tod des Patienten führt? Da muss schon einiges schief gelaufen sein und grobe Fehler passiert sein. Da habe ich überhaupt kein Verständnis für. Jeder Unfallverursacher wird verurteilt, wenn er dabei fahrlässig einen Menschen tötet und ein Arzt nicht? Wo leben wir denn?

Viele Grüße

Christian Lattorf

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht

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Kinderarzt auf Schmerzensgeld verklagen, sinnlos oder sinnvoll?

Ich versuche, mich kurz zu halten. Am 03.06. hat mein Sohn abends Fieber bekommen- erstmal nichts ungewöhnliches. Am 04.06. sind wir dann zum Kinderarzt, der nichts, bis auf einen Virusinfekt feststellen konnte. Am Mittwoch, war der Zustand meines Sohnes enorm schlecht (sehr hohes Fieber, Erbrechen und Einblutungen im Gesicht), worauf ich sofort in die Kinderklinik gefahren bin. Hier wurde er gründlich untersucht und ein Blutbild veranlasst. Einige Werte waren erhöht, zeigten aber erstmal nichts lebensbedrohliches, weshalb im Arztbrief stand, dass eine erneute Blutbildkontrolle beim Kinderarzt- also Freitag, erfolgen soll. Wir waren dann am Freitag wieder bei der Kinderärztin, die meinte "Er sieht ja gar nicht so krank aus, ist halt ein Virusinfekt". Mein Sohn hustete seit Montag, hat mehrfach erbrochen.Blutkontrolle wurde nicht gemacht. Der Zustand meines Sohnes war nach wie vor nicht gut (Tag 5 mit hohem Fieber). Wir sind dann wieder nach Hause. Am Wochenende dann, verspitzte sich die Situation und wir mussten wieder in die Kinderklinik fahren. Die dort diensthabende Ärztin hat gefragt, ob der Kinderarzt eine Blutbildkontrolle durchgeführt hat, ich verneinte dieses. Sonntag war dann Tag 7 mit hohem Fieber und ich war besorgt. Am Montag sind wir dann in die Radiologie gefahren, Röntgen Thorax (Lunge) und dann zu einer neuen Kinderärztin gefahren, die auch die Blutbildkontrolle durchgeführt hat.

Diese ergab, dass mein Sohn eine Bronchopneumonie hat und diese mit einem Antibiotikum behandelt werden muss.

Die "alte" Kinderärztin hat den Ernst der Lage nicht erkannt und meines Erachtens nach einen Behandlungsfehler begannen. Hätte sie eine Blutbildkontrolle durchgeführt, dann hätte auch sie erkannt, dass es sich nicht nur um einen viralen Infekt handelt.

Ich bin so sauer und überlege ernsthaft, ob ich auf Schmerzensgeld klage. Ich bin dadurch 14 Tage auf Arbeit ausgefallen, meinem Sohn geht's heute schon besser (durch die schnelle Handlung der neuen Kinderärztin).

Ist das mein gutes Recht? Oder ist es zuviel Aufwand, jemanden zu verklagen? Ist es ein Behandlungsfehler?

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Hallo,

es handelt sich zunächst um einen einfachen Diagnosefehler der Kinderärztin, was juristisch nicht sanktioniert wird. Denn das Krankheitsbild war unspezifisch und konnte für mehrere unterschiedliche Erkrankung herhalten. Der menschliche Organismus und die Vielzahl der möglichen Erkrankungen sind die Ursache dafür, dass der Arzt sich irrt und auch mal irren darf. Der Fehler wird rechtlich daher nicht als Pflichtverletzung gesehen.

Allerdings sollte die Kinderärztin auch einen Befund abklären, was sie unterlassen hat. Hierbei handelt es sich um einen Befunderhebungsfehler, was in der Regel dazu führt, dass die Behandlerin haftet und Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen müsste. Allerdings sind die Folgen nicht so gravierend, so dass für das Schmerzensgeld nur wenige hundert Euro zu zahlen wären. Statt des Lohnausfalls können nur die Lohnkosten einer Pflegekraft ersetzt verlangt werden. Das ist so, wegen der Schadensminderungspflicht, weil Sie auch eine Pflegekraft hätten einstellen können. Nähere Informationen zum Arzthaftungsrecht erhalten Sie auf meiner Webseite www.rechtsanwalt-lattorf.de).

Ich hoffe, ich konnte helfen.

C. Lattorf

(Rechtsanwalt)

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Hallo,

ich beschäftige mich als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht fast ausschließlich mit Behandlungsfehlern und vertrete ausschließlich die Patientenseite (rechtsanwalt-lattorf.de) .

Die Idee einer Stiftung finde ich großartig. Denn es gibt immer wieder geschädigte Patienten, die aufgrund von Vermögenslosigkeit nicht in der Lage sind oder sich aufgrund der hohen Kosten nicht trauen, den Arzt oder das Krankenhaus zu verklagen. Solchen Menschen würdest Du damit weiterhelfen. Soweit ich das recherchiert habe, existiert eine solche Stiftung noch nicht. Aber es gibt Hilfestellungen zur Gründung einer solchen Stiftung. Zum Beispiel: https://gruenderplattform.de/

Ich hoffe, ich konnte helfen.

C. Lattorf

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Hallo,

ich habe keine Erfahrung mit denen. Im Internet werden sie ganz gut bewertet. Aber Du brauchst eher einen Rechtsanwalt als eine Versicherung. Da solltest Du nach Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht oder Behandlungsfehler googlen. Du kannst auch auf meine Seite schauen: www.rechtsanwalt-lattorf.de, um Informationen zu bekommen.

Viel Erfolg

C. Lattorf

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Hallo,

grundsätzlich stellt das Vorenthalten einer wichtigen Diagnose eine Pflichtverletzung des Arztes dar. Der Schaden liegt darin, dass Du eine zielgerichtete Behandlung erhalten hättest und sich dein Leben positiver gestaltet hätte. Gemäß § 253 BGB könntest Du Schmerzensgeld verlangen wegen erlittener Verletzung der Gesundheit. Die Schwierigkeit besteht in der Beweislage und in der Darstellung wie sich dein Leben konkret verbessert hätte, wenn die richtige Behandlung durchgeführt worden wäre. Der Fehler ist mithilfe der Patientenunterlagen zu beweisen. Dort müsste die Diagnose, die Anordnungen und Empfehlungen drin stehen. Wenn keine Anordnung enthalten sind, spricht es dafür, dass er dir das verschwiegen hat. Die Frage nach den Folgen der ärztlichen Pflichtverletzung kann über ein Gutachten oder Arzt nachgegangen werden.

Am besten Du wendest Dich an die Gutachterstelle bei der zuständigen Ärztekammer und stellst dort einen Antrag auf Feststellung eines Behandlungsfehlers. Das Gutachten ist kostenlos. Die Verjährung beginnt erst mit sicherer Kenntnis, dass ein Arztfehler vorliegt zu laufen - also in deinem Fall erst mit Kenntnis der Patientenunterlagen und beträgt dann 3 Jahre.

Ich hoffe, ich konnte helfen. Weitere Informationen erhälst Du auf meiner Webseite: www.rechtsanwalt-lattorf.de

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Hallo,

bei Brüchen von Lendenwirbeln haben Gerichte bislang zwischen 3.000,00 Euro und 12.000,00 Euro ausgeurteilt. Bei der genauen Höhe kommt es auf die konkreten Beeinträchtigungen und die Dauer der Behandlung und Arbeitsunfähigkeit an. Bei dauerhaften Gesundheitsproblemen (z.B. Gefühlsstörungen) läge das Schmerzensgeld eher im oberen Bereich. Bei folgenloser Heilung eher im unteren Bereich. Für eine weitere Einschätzung kannst Du hier noch reinschauen:

https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/schmerzensgeldtabelle-wirbelsaeule/

Viel Erfolg und gute Besserung.

Übrigens muss die Gegenseite nicht nur Schmerzensgeld bezahlen, sondern auch die Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung. Das bedeutet, die wesentlichen Kosten des Anwalts sollte die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlen.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

C. Lattorf

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Wird beides (Opferrente und Schmerzensgeld) vom Sozialamt, oder Jobcenter angerechnet?

Guten Tag sehr gehrte Community,

Erläuterungen zu meiner Frage:

ich bin jahrelanges Vergewaltigungs, und Missbrauchs-Opfer und leider daraus folgendes, jahrelanges Psychiatrie-Opfer der alten NKS und des Vivanteskrankenhauses! Neulich Bericht im Fernsehen, wo aufgdeckt worden ist, wie grausam die Psychiatrie in Deutschland ist!

ich habe mich an den Weißen Ring gewandt, welcher mir Mitte April 2019 einen Fachanwalt zur Seite stellen wird, um zum Einen meine beiden Eltern zu verklagen, mein weil mein Stiefvater bekanntlich pädophil ist und starffällig geworden ist und es auch in den Polizei-Akten vermerkt ist! Er ist bereits vorbestraft wegen Sexuellen Kindesmissbrauches in mehreren Fällen (nicht nur bei mir) und meine Mutter wird wegen Beihilfe und Kindes(wohl)misshandlung angezeigt.

Da ich durch jahrelange Tortur eine Hölle hinter mir habe, wie nur wenige sie wirklich kennen, bin ich DIS erkrankt: Dissoziative Identitätsstörung aufgrund jahrelanger, traumatischer Vorfälle auf der Frühkindheit (Vergwaltigungen, schwerer Sexueller Misshandlung, schwere, bis mittelschwere Körperverletzung, Freiheitsberaubung, von meiner Mutter und meinen beiden Stiefvätern).

Meine Frage an Sie:

Da ich DIS - erkrankt bin, werde ich leider nie wieder wie ich es oft im Leben von Herzen gerne getan habe, arbeiten gehen können! Ich werde mein ganzes Leben lang bis zum Ende leider auf Sozialgelder angewiesen sein!
Daher meine Frage: Wird Opferrente vom Staat und das Schmerzensgeld von meinen Eltern seitens des Amtes angerechnet? Dürfen sie mir aufgrund dessen die finanzielle Hilfe kürzen?
ich beziehe derzeit ALGII, da ich immer trotz Krankheit arbeiten gewesen bin.
Jedoch wird 04/2019 ein EU-Rentenantrag für mich gestellt! Da die Rente nicht ausreicht, wird das Soz. zur Ergänzung unterstützen. Daher die Frage mit dem Sozialamt.

Lieben Dank für Eure Hilfe

Ihr Veilchen555

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Hallo Veilchen555,

Schmerzensgeld ist steuerfrei und wird nicht angerechnet, weder auf soziale Leistungen noch auf sonstige private Versicherungsleistungen. Schmerzensgeld steht dem Opfer voll und ganz zu.

Die Opferentschädigungsrente stellt -grob gesagt- einen Ersatz von Einkommen dar und wird dagegen angerechnet. Allerdings gibt es hier sehr wenige Gerichtsentscheidungen zu, so dass zur Klärung der Frage bei anrechnenden Bescheid auch der Rechtsweg beschritten werden könnte.

Ich hoffe, die Antwort war hilfreich.

Mit freundlichen Grüßen

C. Lattorf

Rechtsanwalt

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Schmerzensgeld nach schwerem Autounfall?

Guten Tag liebe Community,

ich hatte Ende Dezember 2018 einen sehr schweren Autounfall, bei welchem mir die Vorfahrt genommen wurde und ich unschuldig bin. Dabei erlitt ich u. a. eine schwere Fraktur des linken Oberschenkelknochens, eine Fraktur des linken Unterarms, des Brustbeins, die Rippen sind gefedert und habe meine Lunge aufgerissen (Pneumothorax), ein Traumata sowie diverse Prellungen und Schürfwunden. Insgesamt waren die Verletzungen laut Oberarzt mehr als lebensbedrohlich und ich musste zweimal notoperiert werden. Auch eine Thoraxdrainage und ein Katheter wurden verlegt.

Danach war ich 12 Tage im Krankenhaus (drei davon auf Intensivstation). Dank eines 40 cm-Nagel mitsamt Schrauben im Bein durfte ich dieses von Anfang an voll belasten, den Arm darf ich im Moment noch überhaupt nicht belasten (Schrauben und eine Platte). Die restlichen Verletzungen wie beispielsweise Brustbein und Lunge müssen von alleine heilen.

Mitte Januar habe ich nun also eine ambulante orthopädische REHA begonnen, in welcher ich natürlich bedingt durch den Arm und das Brustbein nur meinen Unterkörper etwas rehabilitieren konnte. Mittlerweile kann ich wieder ohne Krücken laufen, auch wenn ich etwas hinke und mein physischer Allgemeinzustand (Schmerzen usw.) hat sich gebessert.

Leider traten jedoch während meiner REHA-Zeit schwere psychische Probleme, bedingt durch den Unfall, in Form von Angstzuständen und Panikattacken auf, was laut Psychologen auf eine posttraumatische Belastungsstörung zurückzuführen ist (ich habe den Unfall bis auf kurze Zeit Bewusstlosigkeit voll erlebt). Eine Psychotherapie wurde laut REHA-Psychologin dringend empfohlen. Daher entließ mich die Ärztin nach regulärem dreichwöchigem Aufhalt und meinte, ich müsse mich jetzt vorwiegend um meine psychischen Probleme kümmern und einen Therapeuten kontaktieren. Mit der physischen Heilung meines Körpers wäre sie sehr zufrieden (obwohl ich wie oben bereits erwähnt zum Beispiel noch etwas hinke und den Oberkörper bisher null therapiert habe). Die psychischen Probleme hätten nun Vorrang und in einer Verlängerung sehe sie derzeit keinen Sinn. Dafür soll ich später für die weitere Genesung ein sogenanntes IRENA-Programm dual mit Physiotherapie nutzen.

Gestern habe ich in einem Artikel im Internet gelesen, dass die Dauer des Krankenhaus-/REHA-Aufenthalts ausschlaggebend für das Schmerzensgeld ist. Dies würde mich ziemlich ärgern, zumal ich nicht glücklich darüber bin, in einem solchen Zustand aufgrund meiner psychischen Probleme entlassen worden zu sein und gerne weiter gemacht hätte. Meine folgende Frage soll nicht gierig oder unmenschlich klingen, aber nach solch einem Unfall sucht man irgendwo verzweifelt einen kleinen Lichtblick...

Daher meine Frage: Stimmt dies wirklich, oder zählt eine Psychotherapie bzw. psychische Behandlungsmaßnahmen mitsamt IRENA-Programm und Physiotherapie genauso bzw. weitere Faktoren wie die Dauer der Krankschreibung ete cetera?

Ich bedanke mich herzlich für Eure Antworten!

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Hallo Ferbie333,

die Höhe des Schmerzensgeldes bemisst sich nach Art, Dauer und Intensität der erlittenen Beeinträchtigungen. Darunter fallen natürlich auch psychische posttraumatische Schadensfolgen. Diese können extrem vielfältig sein, bis hin zum dauerhaften Arbeitsplatzverlust.

Bei deinen Schilderungen würde ich ein Schmerzensgeld über 20.000,00 Euro annehmen. Sollten erhebliche sonstige Dauerschäden verbleiben, läge es über 25.000,00 Euro. Sollte eine über Jahre andauernde Therapie notwendige werden, auch über 30.000,00 Euro. Wenn aufgrund der Unfallfolgen eine Berufsunfähigkeit eintritt, kommt ein Betrag über 50.000,00 Euro in Betracht. Davon kann man derzeit bei Dir aber nicht ausgehen (IRENA-Programm steht an). Die Daten hierzu stammen von meiner Webseite https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/schmerzensgeldtabelle/ bzw. beruhen auf meiner Berufserfahrung.

Für die Ermittlung der Höhe des Schmerzensgeldes können ganz viele Aspekte eine Rolle spielen. Die Tage im Krankenhaus, die Wochen in der Reha, die Wochen der Arbeitsunfähigkeit, der Grad der Behinderung, der Pflegegrad kann man gut zum Vergleich heranziehen, weil Zahlen sich eben gut vergleichen lassen. Zu berücksichtigen sind aber noch viele andere Aspekte, insbesondere die Schmerzen, Bewegungsbeeinträchtigungen und Komplikationen in der Heilung oder eben ein PTBS, ein Schmerzsyndrom oder eine sich daraus entwickelnde Depression und wie stark dein Alltag betroffen ist.

Die Länge der Rehabilitation ist also nur ein Anhaltspunkt von vielen. Wichtiger ist eigentlich das Ergebnis der Reha, wie es aus dem Reha-Bericht hervorgeht. Daher solltest Du Dich tatsächlich erst einmal um eine psychiatrische Behandlung kümmern. Der Behandler wird möglicherweise auch ein psychiatrische Reha empfehlen.

Erst nach Abschluss des gesamten Heilungsprozesses oder mit einer entsprechenden sicheren ärztlichen Prognose kann man das Schmerzensgeld endgültig sachgerecht ermitteln. Allerdings können Vorschüsse darauf zeitnah gefordert werden.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Mit herzlichen Grüßen

Lattorf

Rechtsanwalt

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Wie kann man einen Behandlungsfehler nachweisen?

Hallo

ich , 35 Jahre , hatte vor 7 Jahren eine ''normale'' Weber B Fraktur am Sprunggelenk. Die Erstversorgung wurde in Polen durchgeführt und ein glatter Bruch ohne Verschiebung festgestellt. OP wäre somit, laut Arzt, nicht notwendig. Hier wurde dann ein Gips erstellt und ich sollte dann zu meinem heimischen Arzt zur weiteren Behandlung. Dann bin ich zurück nach Hause und 1,5 Tage später, wurde bei meinem heimischen Arzt der Gips entfernt und eine neue Röntgenkontrolle durchgeführt und erneut ein glatter Bruch, ohne Verschiebung festgestellt. OP wäre somit, laut Info Arzt, wieder nicht notwendig. Dann wurde mir eine komische Unterschenkel-Fußorthese mit instabilem Klettverschluss angezogen (medi ROM Walker) und ich wurde komischerweise nach Hause geschickt, damit der Fuß erstmal abschwillt. Dann, nach 8 Tagen später, wurde erneut geröntgt und diesmal war eine Verschiebung vorhanden, was meiner Meinung nach an der Fußorthese mit Klettverschluss lag, welcher mit meiner Meinung nach mit zu starken Zug angezogen wurde. Nun 7Jahre später, leide ich immer noch an extrem starken Fußschmerzen mit extremen Schwellungen. Mittlerweile wurde ich schon 6 Mal operiert. Leider ohne Erfolg. Ich leide nach wie vor unter massiven Fußschmerzen, welche mir ein normales Leben nicht mehr ermöglichen. Dadurch verschlechtert sich zudem mein kompletter, körperlicher Zustand bezüglich Schmerzen des gesamten Bewegungsapparats. Ich kann nicht einmal Schmerzfrei stehen. Ich bin der Meinung, dass das alles aufgrund einem Behandlungsfehler so ist.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen und könnte mir evtl. einen Rat geben.

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Hallo,

Du solltest Dich entweder an Deine Krankenkasse wenden oder an die zuständige Gutachterkommission für Deinen Bezirk. Welche die richtige Gutachterkommission ist, kannst Du aus dem folgenden Link entnehmen. Da stehen auch alle Adressen drin.

https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/infoschlichtungsstellen/

Deine Krankenkasse würde ebenfalls ein Gutachten erstellen, aber bei dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen.

Beide Verfahren sind kostenfrei und Du brauchst eigentlich keinen Anwalt.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Lattorf

Rechtsanwalt

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Ist zusätzlich bei einer Kündigung Schadenersatz und Schmerzensgeld möglich?

Vorgeschichte:

In der Firma wurde ich so lange fertig gemacht bis ich zusammengebrochen bin und nur noch geheult habe. Der Arzt hat mich auch gleich 4 Wochen Krankgeschrieben. Nach den 4 Wochen habe ich mir noch 2 Wochen Verlängerung geholt, da ich immer noch mich stark zusammen nehmen musste nur wenn ich ans arbeiten dachte. Hätte dann über Weihnachten und Silvester noch eine Woche Urlaub und wollte dann im neuen Jahr wieder zur Arbeit gehen.

Natürlich suche ich schon eine neue Anstellung.

Nun habe ich in der Krankheit eine Kündigung bekommen: …hiermit kündigen wir mit sofortige Wirkung Ihren Arbeitsvertrag vom … aus betrieblichen Gründen.

Die Firma besteht aus ca. 70 Angestellten und die Firma hat ca. 30% Arbeitnehmermangel. Ich bin selber seit 1,5 Jahren dort tätig.

Soweit ich schon in Erfahrung gebracht habe ist diese Kündigung nicht haltbar, es geht also nur noch um eine Abfindung.

Ich hätte diese Arbeit nach meiner Selbständigkeit nicht angenommen, wenn mir nicht zugesichert wurde, dass ich nach der Einarbeitungszeit wieder als Bauingenieurin angelernt werde. Ich bin ca. 100 km umgezogen und habe dadurch mein ganzes Leben für diesen Job aufgegeben. Jetzt fange ich wieder von neuen an und die Jüngste bin ich leider auch nicht mehr.

Frage:

Kann man zu einer Abfindung auch noch ein Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangen?

Aus der Arbeitslosigkeit werde ich es nicht leicht haben recht schnell eine neue Arbeitsstelle wieder zu finden und ich finde es als Sauerei dass man erst so lange fertig gemacht wird bis man Krank wird und dann dafür noch gekündigt wird.

LG

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Hallo,

wegen Mobbing kann man grundsätzlich Schmerzensgeld verlangen, dessen Höhe sich nach der Art, Intensität und Dauer der Gesundheitsbeeinträchtigung richtet und zwar gegen denjenigen, der für das Mobbing verantwortlich war bzw. wissentlich zugelassen hat.

Die Zusage zum Anlernen als Bauingenieurin sollte im Arbeitsvertrag vereinbart worden sein. Üblicherweise würde dann auch eine Vertragsstrafe vereinbart sein, wenn sich eine Seite nicht daran hält. Natürlich würden auch mündliche Absprachen gelten, aber dann hat man ein Beweisproblem. War nichts vereinbart, gibt es auch nichts. Gegebenenfalls würde man das Schmerzensgeld wegen Wohnortswechsel usw. anheben.

Für Details solltest Du dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Für die Kündigungsschutzklage solltest Du sowieso einen beauftragen.

Ich hoffe, meine Antwort war hilfreich.

Viel Erfolg

Lattorf

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Hallo,

wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast würde ich sofort zu einem spezialisierten Anwalt gehen. Das Verfahren bei der Ärztekammer dauert durchschnittlich 15 Monate. Die Gutachten dort sind mit Vorsicht zu genießen, da die Ärztekammer auch zum Schutz seiner Mitglieder tätig ist. Insbesondere werden rechtliche Besonderheiten oftmals nicht berücksichtigt, so dass nur deswegen das Gutachten negativ ausfällt. Also wirst Du auch dann einen Rechtsanwalt brauchen.

Die Gutachten über die Krankenkasse (beim MDK) sind meist nicht besonders ausführlich und daher schlecht zu verwerten. Für eine erste Einschätzung aber durchaus dienlich. Das Verfahren dauert dort ca. 5-10 Monate.

Das Problem bei beiden Gutachtenverfahren ist, dass bei negativem Bescheid diese nochmals hinterfragt werden sollten. Bei positivem Ausgang steht in den Gutachten nicht drin, wie viel Schmerzensgeld denn zu verlangen wäre. Dann brauchst Du wieder einen Anwalt, der dir weiterhilft.

Ohne Rechtsschutzversicherung wird es schwierig, da die Kosten eines Verfahrens relativ hoch sind, insbesondere wenn dann irgendwann die Klage eingereicht werden soll. Dann also wirklich erst ein kostenloses Gutachten erstellen lassen und mit dem Anwalt ggf. ein Erfolgshonorar aushandeln.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Gruß

Lattorf

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Hallo,

leider ist der Anspruch verjährt. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (vgl. § 195 BGB). Die Frist beginnt mit Kenntnis des Anspruchs zu laufen (§ 199 BGB). Hier reicht die Kenntnis Deiner Eltern aus, auch wenn sie sich nicht auskannten. Dafür gibt es ja Rechtsanwälte. Es tut mir leid, keine positivere Antwort geben zu können.

Gruß

C.Lattorf

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Hallo,

weder ja noch nein ist richtig, wenn man die Frage so interpretiert, ob die Klage Erfolgsaussichten hat. Es kommt nämlich darauf an, ob die Schwelle der Erheblichkeit überschritten ist. Zudem ist ein Mitverschulden zu beachten. Schmerzensgeld gibt es nur, wenn die zugefügten Schmerzen mehr als nur lästig waren. Erst wenn eine ärztliche Behandlung notwendig war und dort eine Verbrennung 1.Grades festgestellt wurde, kommt Schmerzensgeld überhaupt in Betracht. Dann wird das auch nur allenfalls 50,00 Euro bis 150,00 Euro geben. Wenn dann noch die Sonnencreme keinen besonders hohen Lichtschutzfaktor hatte und das Sonnenbad exzessiv war, ohne dass nochmals eingecremt wurde, dann überwiegt das Mitverschulden, so dass kein Anspruch bestünde.

Im Übrigen finde ich eine solche Abstimmung lustig, da es bei juristischen Fragen immer in die Irre führen wird. Es kommt ja immer irgendwie darauf an, wie der Fall konkret gelagert ist.

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Hallo,

die Halterhaftung ist eine verschuldensunabhängige Haftung. Also ist es vom Grundsatz richtig, dass der Halter eines Hundes immer haftet, wenn der Hund jemanden beißt, ganz egal, ob der alles dazu getan hat, um den Biss zu verhindern oder wenn er - wie hier - gar nicht dabei war.

Allerdings muss man schauen, ob ein Mitverschulden vorliegt - also war der Gebissene teilweise oder ganz selbst Schuld am Hundebiss. Ohne weitere Anhaltspunkte würde ich sagen, dass es grob fahrlässig war, dass Du ein fremdes Grundstück betreten hast, obwohl Du wusstest, dass der einen Hund hat. Dann ist das Eigenverschulden so hoch, dass die Halterhaftung nicht zum Tragen kommt.

Allerdings kann es Konstellationen geben, bei denen das Mitverschulden geringer wäre: z.B. wenn Du die Erlaubnis hattest, zum Ballholen auf das Grundstück zu kommen und wenn das Betreten des Grundstücks ursprünglich gefahrlos erschien (kein Hund in Sicht). Das wäre zu prüfen.

Ich hoffe, die Antwort war hilfreich.

Viele Grüße

C. Lattorf

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Angeleinter Hund beisst Radfahrer auf engem Waldweg?

Letzte Woche sind wir mit unserem Hund mit den Rädern im Wald gewesen - der Hund ist immer angeleint. Da es ein sehr enger Pfad war, bin ich voraus gefahren - damit, falls uns ein Jogger oder Radler auf diesem engen Pfad entgegen kommt, mein Mann hinter mir mit dem Hund in Ruhe absteigen kann. Als ich dann plötzlich meinen Mann mehrmals rufen hörte "STOPP - bitte warten SIE!!!"" "STOPP" - drehte ich mich um, und sah einen Radler hinter meinem Mann zurasen! Er war nur noch wenige Meter entfernt. Ich rief auch STOPP und machte wie mein Mann eindeutige Handbewegungen in Richtung des Radlers. Mein Mann versuchte hastig abzusteigen, und gleichzeitig den Hund rechts neben das Fahrrad zu holen. Aber der Radler hörte einfach nicht und fuhr weiter!! Der Weg war keine 1,20m breit - mein Mann KONNTE nirgends ausweichen! Als dann mein Mann halb auf dem Rad, halb unten war, war der Radler schon neben meinem Mann und unserem Hund und hat versucht sich in der Enge an beide "durchzuwuseln".

Da ist es passiert, unser Hund macht einen Satz nach vorne, und beisst den Radler, der keine 50cm vom Hund entfernt war, in den Oberschenkel :(.

Mein Mann konnte unseren Hund gleich zurück ziehen und beruhigen und ich bin zum Radler. Er war natürlich geschockt wie sowas denn passieren konnte!? Ich fragte ihn zuerst nach seiner Wunde, und bot ihm erste Hilfe mit Pflaster usw an. Machte auch ein Foto von dem Biss. Es war Gott sei Dank "nur" eine oberflächliche Wunde, sah mehr aus wie ein großer blauer Fleck, keine klaffende Fleischwunde wie man es sonst von Hundebissen kennt. Nur ein einziger Zahn hat einen kleinen Riss von 0,5cm verursacht. Aber auch nur 2-3 mm tief.

Nach dem ersten Schock auf beiden Seiten, fragte ich ihn höflich, warum er denn nicht geklingelt hat, und er um Himmels Willen nicht auf unsere STOPP-Bitten gehört habe?? Es sei so doch eh so eng, da kann er doch nicht mit Karacho daher kommen. Er erwiderte - ER HABE NOCH NIE EINE KLINGEL GEBRAUCHT! Er hätte da doch locker an uns vorbei können! .. Hallo!?!?!? Und die Stopp-Rufe habe er nicht auf sich bezogen??? Wir haben ihn beide angeschaut und mit Handzeichen und Rufen zu stoppen versucht! Aber er wollte es wohl einfach nicht verstehen!

Was hätte er gemacht wenn mein Mann sich nicht umgedreht hätte und ihn nicht gesehen hätte - dann wäre er entweder in unseren Hund reingefahren, oder wäre selber gestürzt usw usw..

Wir haben natürlich die Personalien ausgetauscht - und natürlich bedauern wir den Vorfall, ABER es hätte nicht dazu kommen müssen, hätte ER sich rücksichtsvoller verhalten!

Wir als Tierhalter sind uns unserer besonderen Sorgfalt bewusst und haften natürlich für die Schäden, aber wir haben alles versucht, damit es erst gar nicht so weit kommt. Leider in diesem Fall ohne Erfolg. Was kann man bei so viel Ignoranz noch machen?

Meine Frage: sollte er uns, bzw. meinen Mann anzeigen, wird dann seine Mitschuld angerechnet? Und, bekommt jetzt unser Hund eine Maulkorb-Pflicht??

Vielen Dank!

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Hallo,

bei der Halterhaftung für Hunde handelt es sich um eine verschuldensunabhängige Haftung. Also wenn der Hund beißt, haftet der Halter, egal welche Sorgfalt auf die Verhinderung des Hundebisses gelegt wurde.

Allerdings kann es sein, dass aufgrund des Mitverschuldens der Anspruch sich um den Verschuldensteil vermindert - das kann bis hin zur vollständigen Haftung des Gebissenen gehen, wenn er zum Beispiel den Hund absichtlich provoziert hat.

Das ist hier wohl nicht der Fall. Ob er eine Mitschuld hat, ist nicht einfach zu sagen. Er hatte ja nur keine Klingel und durfte wohl auch dort fahren.

Das Verschulden liegt wohl eher auf Eurer Seite (sorry). Wenn Ihr den Radfahrer schon habt kommen sehen und offensichtlich die gefahrträchtige Situation vorher erkannt habt, dann hättet Ihr den Hund kurz nehmen müssen, so dass die Gefahr gebannt gewesen wäre. Ich vermute, dass Ihr selbst von einer gewissen Unberechenbarkeit Eures Hundes ausgegangen seid und deshalb den Radfahrer warnen wolltet.

Eine Maulkorbpflicht gibt es nur für bekannt gefährliche Hunderassen (von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich) sowie für sonstige Hunde, die erwiesenermaßen gefährlich sind. Wenn Euer Hund schon mehrfach auffällig geworden ist, dann kann eine Maulkorbpflicht angeordnet werden, was an sich harmlos wäre - weil bei besonders beißwütigen Hunden noch unangenehmere Maßnahmen möglich wären.

Zu erwarten ist, dass der Radfahrer ein Schmerzensgeld verlangt. Dann solltet Ihr das Eurer Haftpflichtversicherung melden. Die regelt das dann. Vielleicht stellt der Verletzte auch keine Strafanzeige, so dass sich sonstige Sanktionen erübrigen.

Ich hoffe, die Antwort war hilfreich.

Mit freundlichen Grüßen

Lattorf

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Hallo,

die Höhe des angemessenen Schmerzensgeldes richtet sich nach der Art, Intensität und Dauer der erlittenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Es kommt also darauf an, wie groß die Bisswunden waren, wie schmerzhaft, wie störend und wie lange das ganze angedauert hat und natürlich auch wie die Narbe aussieht und wie groß diese ist. Hier einige Anhaltspunkte für die Höhe:

"100-400 Euro Harmloser Hundebiss mit geringfügigen Verletzungen, bei denen es zu keiner Infektion kommt und die ohne Folgeschäden verheilen. Eine Arbeitsunfähigkeit bestand bis zu 3 Tagen.

400-800 Euro Mehrere Bisswunden, die allesamt geringfügig waren, folgenlos abheilten und eine Arbeitsunfähigkeit bis 7 Tage nach sich zogen.

800-1.200 Euro Bisswunde mit sichtbarer Narbenbildung, kurzer Krankenhausaufenthalt, aber AU bis zu 2 Wochen."

aus: https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/hundebiss-schmerzensgeld/

Ich würde gegenüber der Haftpflichtversicherung die Verletzungen eher dramatisieren, weil die Versicherung das Verharmlosen wird. Dann kann man sich besser auf einen mittleren Betrag einigen. Ein Gerichtsverfahren ist bei solch kleinen Fällen eher nicht üblich.

Wenn die Narbe stört, hättest Du auch Anspruch auf eine kosmetische Operation zur Entfernung der Narbe.

Ich hoffe, die Antwort war hilfreich.

Viel Erfolg

C. Lattorf

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Hallo,

jede Form von Beleidigung oder übler Nachrede ist strafbar (§§ 185-187 StGB) und führt neben dem Strafanspruch auch zu einem zivilrechtlichen Schmerzensgeldanspruch. Bei der Höhe kommt es auf die Art, Intensität und Dauer der Beleidigung an. Also je länger die Fake-Meldung im Internet ist, je mehr Menschen das gelesen haben und je mehr unmittelbare Auswirkungen auf den Betroffenen das hatte, desto höher ist das Schmerzensgeld. Wenn das also einen Tag online war und nur ein paar Personen das mitbekommen haben und niemand Person B darauf angesprochen hat, kommt noch nicht mal 100,00 Euro in Betracht. Wurde die Fake-Meldung über mehrere Jahre hinweg betrieben, von der ganzen Schule gelesen und wurde Person B ständig darauf angesprochen und deswegen gemobbt und hat er hierdurch massive psychische Probleme erlitten, bis hin zur sozialen Ausgrenzung und Suizidgedanken, dann kann das Schmerzensgeld auch bis zu 20.000,00 Euro betragen, je nachdem wie krass das ganze war. Also hier ist der Einzelfall gefragt.

Wenn ein Strafverfahren gegen Minderjährige betrieben wird, wird immer auch der Erziehungsberechtigte informiert. Wenn der Strafantrag zurückgezogen wird und dann kein Strafverfahren mehr betrieben wird, informiert die Staatsanwaltschaft auch die Eltern nicht mehr.

Ich hoffe, die Antwort war hilfreich.

Gruß

C. Lattorf

(Rechtsanwalt)

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Hallo,

die Frage ist tatsächlich, ob es sich um eine aufklärungspflichtige Komplikation handelt, die auch bei sorgfältigstem Vorgehen schon mal auftreten kann oder ob dein Arzt hier einen Fehler gemacht hat. Um das festzustellen, solltest Du Deine Krankenkasse einschalten. Die wird über den medizinischen Dienst der Krankenkasse (MdK) ein Gutachten erstellen lassen, ob es behandlungsfehlerhaft war oder nicht. Wenn ein solcher Fehler positiv festgestellt wird, solltest Du erst mal mit deinem Arzt reden, ob eine mögliche außergerichtliche Regelung vereinbar wäre. Denn wenn die negativen Gesundheitsfolgen nicht so gravierend sind, ist das Schmerzensgeld auch eher gering. Vielleicht lässt Du die Sache auch ganz, wenn es immer noch der Arzt deines Vertrauens ist und er sich insgesamt gut verhalten hat. Denn auch Ärzte sind nur Menschen. Wenn die Gesundheitsprobleme aber gravierend und dauerhaft (Tinnitus, Schwerhörigkeit) sind, würde ich das aber trotzdem angehen. Dann müsste dessen Haftpflichtversicherung dafür zahlen.

Ich hoffe, meine Antwort war hilfreich.

Alles Gute

C. Lattorf

(Rechtsanwalt)

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