Wie wäre es mit der Konsultierung eines Arztes?

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Dieses Sailormoon läuft bald bei Animax im PayTv

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Du hast Deine gesetzliche Schulpflicht wohl hinter dir womit du jederzeit Abbrechen kannst. Wenn du abbrichst hast du den normalen Realschulabschluss.

Da du bereits die Zusage zum neuen Schulplatz hast kannst du entweder solange noch weitermachen oder auch sofort abbrechen. Die Frage ist nur was du dann bis zum 01.09.2013 machst.

Auch solltest du dir das gut überlegen denn so sicher scheinst du dir ja nicht zu sein.

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Wann war denn der Vollzugsbeamte da, also vor oder nach Klageerhebung?

Wobei das eigentlich auch irrelevant denn du hast sobald das Verfahren anläuft (ab Übermittlung des Aktenzeichens) in der Regel vorläufigen Rechtsschutz so dass alle Maßnahmen erst mal ruhen bis zur endgültigen Urteilverkündung des zuständigen Richters.

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Die Aussage wie "entscheide dich, entweder er oder ich" hat mit einer Freundschaft nichts zu tun.

Höre einfach auf dein Herz und Entscheide selbstständig

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Ob man nun anfängt mit dem Rauchen oder es doch lieber sein lässt ist eine Entscheidung die jeder für sich selber fällen muss...

Vom gesundheitlichen mal abgesehen.

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Einen einfachen Kaufvertrag wie zum Beispiel in einem Online Shop etwas Kaufen kannst du im Internet Abschließen. Also JA

Einen dauerhaften Vertrag wie zum Beispiel ein Telekommunikationsvertrag wiederum nicht da bedarf es deiner Unterschrift. Also NEIN

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Du bist unter Einfluss von Betäubungsmitteln Auto gefahren? Ganz ehrlich? Sofortiger Entzug der Fahrerlaubnis...

Bei der Anhörung würde es dir besser zu Gesicht stehen wenn du den Drogentest gemacht hättest doch was der Richter sagen wird kann dir wohl keiner berichten womit du einfach das Urteil abwarten musst.

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Dem dürfte eigentlich nichts entgegen sprechen wichtig ist die Kenntlichmachung des Zitates und auch die Quellenangabe.

Sollte das Buch oder der Roman dann schließlich einen Verleger finden werden die eh noch einmal drüber schauen.

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Darf der Lehrkörper das?

Darf der Lehrkörper das?

Mahlzeit, nun ein bekannter besucht aktuell eine Abendschule um seinen Abschluss zu verbessern.

Nun hat er mal etwas berichtet wo ich doch recht große Augen bekommen habe und mich frage ob der Lehrkörper dieses überhaupt so handhaben kann beziehungsweise darf.

1: Wenn man mal nicht am Unterricht teilnehmen kann wegen einer Erkrankung fordert der Lehrkörper ein ärztliches Attest. Eine normale Entschuldigung wird nicht akzeptiert und wenn kein Attest vorgelegt wird wird dieser Tag oder die Tage als unentschuldigt geführt.

  • Sorry aber nicht jeder rennt direkt zum Arzt und meiner Meinung nach muss auch die normale also die selbstgeschriebene Entschuldigung akzeptiert werde.

2: Wenn man, aus welchen Gründen auch immer, zu Spät zum Unterricht erscheint darf man nicht die Klasse direkt betreten sondern muss 15 Minuten Warten. Also wenn der Unterricht als Beispiel um 17:45 Uhr anfängt und man zu spät kommt muss man bis 18:00 Uhr warten.

  • Begründung ist das es ansonsten den Unterricht stören würde...

Doch wenn man erst um 18:01 Uhr ankommt darf man erst zum nächsten Block also nach der ersten Pause (also zwei Schulstunden später) wieder am Unterricht teilnehmen.

    • Meiner Meinung nach ist das eine Willkür des Lehrkörpers und sicherlich nicht vertretbar.

Doch wie seht Ihr das? Ist das so OK und erlaubt oder begibt sich der Lehrkörper da auf ein ganz dünnes Eis nach dem Motto wo kein Kläger da kein Richter.

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Bezüglich dem Artest ist das soweit ich Informiert bin erst wenn man zu oft Fehlt oder halt bei einer längeren Fehlzeit. Wenn man also aus gesundheitlichen Gründen eine Woche fehlt kann schon ein Artest verlangt werden aber nicht bei ein oder zwei Tagen.

Es gibt Erkrankungen die es einem unmöglich machen zur Arbeit oder in diesem Fall zur Schule zu gehen. Zum Beispiel rasende Kopfschmerzen. Wenn man schon drei oder vier Tabletten eingeworfen hat und es einfach keine Besserung gibt legt man sich lang und gut ist doch würde keiner auf den Gedanken kommen dann zum Arzt zu gehen.

Bezüglich dem zu Spät kommen, klar es kann störend sein wenn andauernd die Tür aufgeht doch zum einen sind die Schüler einer Abendschule keine Kinder mehr und zum anderen ist dieses Vorgehen reine Willkür.

Wichtig wäre eventuell noch ob diese 15 Minuten oder halt diese zwei Schulstunden dann auch als unentschuldigtes Fehlen aufgeschrieben werden was ebenfalls nicht korrekt ist.

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Die Akkus geben relativ schnell den Geist auf...

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Hallo Dr. Sommer...

Aber um deiner Frage zu beantworten, das was alle Kerle immer und immer wieder sehr gerne wollen wobei die Mädels da ja nicht unbedingt anders gestrickt sind

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Vor dem eigenen Rechner

Ansonsten gibt es zahlreiche Anbieter wie Tante Google ausspuckt: https://www.google.de/#hl=de&sclient=psy-ab&q=website%20erstellen%20kostenlos&oq=&gsl=&pbx=1&bav=on.2,or.rgc.rpw.rqf.&fp=6fc323c5cbf40317&biw=1440&bih=774&pf=p&pdl=300

Allerdings sollte man von diesen kostenfreien Dingern nicht zu viel erwarten...

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Gehe zum Amt und lass dein Gehalt mit ergänzender Hilfe aufstocken.

Da du mit deinem Freund zusammenlebst wird dieses als Bedarfsgemeinschaft gewertet und ob du dann noch was bekommst muss geprüft werden.

Ansonsten besuch mal das Wohnamt und beantrage Wohngeld.

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