Hamburg
Berlin
Dortmund
Düsseldorf
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Berlin
Dortmund
Düsseldorf
Keine Chance.
Zum einen ist das illegal und zum anderen auch nicht machbar. Sie müssten sich ja eine komplett andere Identität zulegen.
Um welchen Betrag und was für einen Gegenstand handelt es sich ? Und wie hoch ist die Differenz zum tatsächlichen Wert?
Hat der Käufer seinen Anteil am Vertrag erfüllt und gezahlt ? Dann müssen Sie generell Ihrer Pflicht als Anbietender nachkommen und das Angebotene liefern.
Wenn beispielsweise ein wertvoller Kunstgegenstand oder beispielsweise ein 1ct. Diamant für 1 € eingestellt wurde, könnte ich mir vorstellen, dass man sich darauf berufen kann, dass man sich bei der Preisangabe vertippt hat, wenn direkt gekauft wurde. Oder dass der Preis verhandelt werden sollte. Wobei dann auch das Angebot erstmal angenommen werden muss. Hat vorher eine Kommunikation stattgefunden, wonach der Kauf und der Preis abgesprochen wurden ? Dann sieht es schlecht aus.
Generell sollte ein Kaufvertrag zustande gekommen sein, den man nicht einfach als Verkäufer lösen kann. Der Käufer hat das Recht auf Herausgabe der von Ihnen geschuldeten Ware.
Beispiel: Ich kaufe einen Sack Kartoffeln für 5 Euro auf dem Markt und vereinbare mit dem Verkäufer dass ich diesen in 2 Stunden abhole. Wenn ich dann in 2 Stunden komme, kann dieser auch nicht sagen, dass er nun nicht mehr für 5 Euro verkauft. Der Kauf ist beschlossen.