Ich hab überlegt das es vieleicht sinnvoll ist bei der Handwerskammer an zu rufen. kann man den dort so etwas melden?
Vielen Dank für die Antworten!!!
Vererbt kann nur das werden was da ist! Wenn das Haus also nicht mehr da ist, kann es auch nicht vererbt werden. Ich hab allerdings keine Ahnung ob du eine Verzichterklärung deiner Geschwister brauchst. Sind deine Eltern denn noch Geschäftsfähig? Oder gibt es einen Vormund?
Da der Nagel wächst ist es sinnvoll den Nagel langfristig zu stärken. Es gibt Kieselerdeproduckte (zum einnehmen) die sich auf die Nagelqualität auswirken. Das bringt dir zwar nicht jetzt sofort einen Erfolg, aber schon bald! Probier das doch mal aus.
Das ist ja eine komische Sache...! Was steht denn auf dem Briefkopf, also woher ist den der Antrag? Generell ist es möglich für ein Kind, wenn es studiert oder die Schule besucht, Kindergeld zu beantragen. Aber komisch ist schon das der Antrag nicht von der Familienkasse ist. Und warum ruft er seine Ex-Frau nicht an und fragt nach?