Hallo!
Ich habe Mitte des Jahres 2010 einen Gewerbeschein bekommen als Kleinunternehmer, hauptsächlich für Promotionzwecke u.ä.! Finanzamt hatte mich registriert und alles hat funktioniert.
Habe bisher und somit auch für das gesamte Jahr 2010
2 Jobs auf diesen Gewerbeschein/per Rechnung gemacht.
Hauptberuflich bin ich übrigens in einer Firma angestellt, in Teilzeit.
Der Herr vom Finanzamt sagte mir bei der Gewerbeanmeldung, dass ich bei der Steuererklärung, da ich nur Kleinunternehmer bin (und ich nicht allzu viel dazu verdiene, da dies nur nebenbei ausgeübt wird) lediglich eine EÜR machen muss.
1.) Wann muss ich so eine EÜR machen? Wann wäre die also für mich jetzt das 1. Mal fällig? Ist dies immer ein fester Zeitpunkt für alle (z.B. zum Jahresende) oder hängt das vom Anmeldezeitpunkt ab? Müsste ich die jetzt also vielleicht bald machen oder kann ich warten bis etwas vom Finanzamt kommt?
2.) Muss der Hauptberuf auch mit rein und angerechnet werden oder für EÜR nicht?
3.) Muss ich warten bis das Finanzamt mir Unterlagen/Formulare passend für meine Bedürfnisse zuschickt oder kann ich das auch über ein Online-Verfahren, z.B. "Elster", vorher machen?!
Hoffe ihr könnt mir ein bisschen weiterhelfen, ihr habt sicher schon einige Erfahrung damit!
Danke i.V!