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Oh, oh, hier sind aber so einige falsche Informationen im Umlauf.
Also der Nachteilsausgleich endet nicht nach der 6.Klasse sondern kann auf Wunsch hin bis zum Abitur in Anspruch genommen werden.
Allerdings kann man sich in der Oberstufe entscheiden, ob man diesen besonderen Schutz bis zum Abi möchte oder nicht. Entscheidet man sich dafür, findet sich im Abizeugnis ein entsprechender Hinweis. Diese Entscheidung sollte also gut überlegt sein.