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Im Norden von Deutschland kann ich Dir empfehlen: FEV-Nord

www.fev-nord.de

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Im Zentrum für Arbeitsmedizin Arbeitsmedizin-Nord in Reinfeld, in dem eine Bekannte von mir arbeitet, wird oft nicht nur nach den medizinischen Vorraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis für Fahrgastbeförderung befragt, sondern auch nach allgemeinen Dingen, die zur Erlangung der Führerscheine gehören.

siehe dazu: arbeitsmedizin-nord oder www.fev-nord.de

In einem Artikel bei Wikepedia, werden diese Vorraussetzungen gut beschrieben:

Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar

Führerschein zur Fahrgastbeförderung, Außenseite:

enthält Angaben zum Inhaber (Vorname, Name, Geburtsdatum und -ort, Anschrift) sowie ggf. Auflagen wie eine Sehhilfe

Innenseite:

enthält u. a. Angaben zur Geltungsdauer und ein Lichtbild des Inhabers (nicht in allen Bundesländern erforderlich)

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (kurz FzF) und der dazugehörige „Führerschein zur Fahrgastbeförderung“ (auch „Personenbeförderungsschein“, kurz „P-Schein“) für Mietwagen mit Fahrer, Taxis, Pkw im Linienverkehr oder Pkw im gewerblichen Ausflugsverkehr/Ferienzielverkehr werden benötigt, wenn man gewerblich bis zu acht Personen befördern möchte.

Rechtliche Grundlage für den Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Die Ausführung des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung ist bundesweit einheitlich, mit Ausnahme des Lichtbildes, welches nicht in allen Bundesländern erforderlich ist.

Personen, die einen Personenbeförderungsschein erwerben oder führen, müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden, Ortskunde besitzen sowie gesundheitlich geeignet sind. Die Genehmigung zur Personenbeförderung wird für fünf Jahre erteilt und kann danach verlängert werden. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre. Die Fahrerlaubnis der Klasse B muss für mindestens zwei Jahre im Besitz des Bewerbers sein.

Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Oberleitungsbussen und Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.

Es gibt unterschiedliche Anforderungen, beispielsweise bei der Ortskunde, für den Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, je nach dem, ob sie für Taxis, Mietwagen mit Fahrer etc. eingesetzt werden soll.

Für Zivildienstleistende wurden nach § 74 FeV Ausnahmen vom Mindestalter und der Fahrpraxis erteilt. Sie benötigten auch keinen Ortskenntnisnachweis. Unterlagen für den Ersterwerb

Für den Ersterwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sind folgende Unterlagen erforderlich:

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In unserem Zentrum für Arbeitsmedizin Arbeitsmedizin-Nord werden wir doch oft nicht nur nach den medizinischen Vorraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis für Fahrgastbeförderung befragt, sondern auch nach allgemeinen Dingen, die zur Erlangung der Führerscheine gehören.

siehe dazu: arbeitsmedizin-nord oder www.fev-nord.de

In einem Artikel bei Wikepedia, werden diese Vorraussetzungen gut beschrieben:


Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar

Führerschein zur Fahrgastbeförderung, Außenseite:

enthält Angaben zum Inhaber (Vorname, Name, Geburtsdatum und -ort, Anschrift) sowie ggf. Auflagen wie eine Sehhilfe

Innenseite:

enthält u. a. Angaben zur Geltungsdauer und ein Lichtbild des Inhabers (nicht in allen Bundesländern erforderlich)

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (kurz FzF) und der dazugehörige „Führerschein zur Fahrgastbeförderung“ (auch „Personenbeförderungsschein“, kurz „P-Schein“) für Mietwagen mit Fahrer, Taxis, Pkw im Linienverkehr oder Pkw im gewerblichen Ausflugsverkehr/Ferienzielverkehr werden benötigt, wenn man gewerblich bis zu acht Personen befördern möchte.

Rechtliche Grundlage für den Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Die Ausführung des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung ist bundesweit einheitlich, mit Ausnahme des Lichtbildes, welches nicht in allen Bundesländern erforderlich ist.

Personen, die einen Personenbeförderungsschein erwerben oder führen, müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden, Ortskunde besitzen sowie gesundheitlich geeignet sind. Die Genehmigung zur Personenbeförderung wird für fünf Jahre erteilt und kann danach verlängert werden. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre. Die Fahrerlaubnis der Klasse B muss für mindestens zwei Jahre im Besitz des Bewerbers sein.

Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Oberleitungsbussen und Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.

Es gibt unterschiedliche Anforderungen, beispielsweise bei der Ortskunde, für den Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, je nach dem, ob sie für Taxis, Mietwagen mit Fahrer etc. eingesetzt werden soll.

Für Zivildienstleistende wurden nach § 74 FeV Ausnahmen vom Mindestalter und der Fahrpraxis erteilt. Sie benötigten auch keinen Ortskenntnisnachweis. Unterlagen für den Ersterwerb

Für den Ersterwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sind folgende Unterlagen erforderlich:

formaler Antrag (bei der Führerscheinstelle erhältlich, in der Regel die Straßenverkehrsämter der Kommunen und Kreise)
Personalausweis oder Reisepass (nur zusammen mit gültiger Meldebestätigung)
Führerschein (es wird nur der EU-Kartenführerschein akzeptiert)
Gutachten eines Arztes mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ bzw. Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über die körperliche und geistige Eignung. Informationen, welche Ärzte dieses Gutachten erstellen können, geben die Führerscheinstellen. Es handelt sich hierbei um eine Leistungsdiagnostik (Stresstest, Reaktionstest, Wahrnehmungstest)
Ärztliches Zeugnis oder Gutachten über die Sehkraft
Führungszeugnis Belegart O (zur Vorlage bei Behörden)
Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg
Ortskenntnisnachweis (zu erhalten bei der Führerscheinstelle, in deren Bereich gefahren werden soll – bei Mietwagen nur, wenn der Ort des Betriebssitzes mehr als 50.000 Einwohner hat). Bei dieser Prüfung sind Fragen zu bekannten Sehenswürdigkeiten und Gebäuden, öffentlichen Einrichtungen oder Stadtteilen zu beantworten. Ebenso werden in der Regel Fahrtstrecken abgefragt, wobei Start- und Zieladresse vorgegeben werden und vom Absolventen der Prüfung verlangt wird, den kürzesten Weg zum Zielort zu dokumentieren. Hilfestellungen für die Prüfung werden in der Regel von den Taxi-Unternehmen zur Verfügung gestellt. Zumindest im Land Berlin wird auf den Ortskundenachweis verzichtet, wenn die Fahrerlaubnis ausschließlich für das Führen von Krankenkraftwagen im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit bei einer Hilfsorganisation genutzt werden soll. Diese Beschränkung ist in der Fahrerlaubnis vermerkt.
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Ich bin viel mit dem LKW in Norddeutschland unterwegs und muß nun wieder zu der Führerscheinuntersuchung. Bei einer Umfrage bei meinen Kollegen stellte ich fest, das die Preise hier sehr variieren. So zahlt man für eine komplette Untersuchung (körperliche Untersuchung ) und den Sehtset zusammen meistens zwischen 150 bis zu 200 Euro. Es gibt natürlich auch Ärzte, die einem den Schein für weniger Geld geben, da soll es aber dann richtige Probleme bei der Führerscheinzulassungsstelle gegeben haben, da diese Leute nicht die Zulassung für diese speziellen Untersuchungen hatten. So wurde bei einem Kollegen nicht das Gesichtsfeld getestet etc. Worauf muß man nun achten, wenn man solche Untersuchungen machen will.??? Ich habe mich mal auf der Seite:www.fev-nord.de schlau gemacht, finde aber im Internet wenig zu preisen für derartige Untersuchungen???

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Ich bin viel mit dem LKW in Norddeutschland unterwegs und muß nun wieder zu der Führerscheinuntersuchung. Bei einer Umfrage bei meinen Kollegen stellte ich fest, das die Preise hier sehr variieren. So zahlt man für eine komplette Untersuchung (körperliche Untersuchung ) und den Sehtset zusammen meistens zwischen 150 bis zu 200 Euro. Es gibt natürlich auch Ärzte, die einem den Schein für weniger Geld geben, da soll es aber dann richtige Probleme bei der Führerscheinzulassungsstelle gegeben haben, da diese Leute nicht die Zulassung für diese speziellen Untersuchungen hatten. So wurde bei einem Kollegen nicht das Gesichtsfeld getestet etc. Worauf muß man nun achten, wenn man solche Untersuchungen machen will.??? Ich habe mich mal auf der Seite:www.fev-nord.de schlau gemacht, finde aber im Internet wenig zu preisen für derartige Untersuchungen???

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