Hallo,
Ich habe ab dem 01.10.2020 ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Im Mietvertrag wurde folgender Passus vereinbart:
"Die Vertragsparteien verzichten wechselseitig auf ihr Kündigungsrecht für den Zeitraum von zwei Jahren ab Mietvertragsbeginn."
Ich will die Wohnung zum 30.09.2022 kündigen. Nun sagt mein Vermieter, dass ich vor Ablauf des 30.09.2022 kein Kündigungsrecht habe und ich meine Wohnung erst frühestens zum 31.12.2022 kündigen darf.
Wer von uns beiden liegt nun im Recht?