Hatte das selbe Problem. 

Laggte seit nem (Firmware?) Update Ende Februar übelst und auch der Akkuverbrauch war nicht mehr feierlich. Auch ein Zurücksetzen (über Sichern/Wiederherstellen in den Einstellungen) hatte Anfangs nicht geholfen. 

Habe es dann vorgestern (nachdem ich die Antwort von thomytiger gelesen hatte - Danke hier nochmal, da ich ich es sonst wahrscheinlich nicht nochmal probiert hätte) nochmals über den Bootloader zurückgesetzt, seitdem läuft das System wieder um einiges flüssiger. 

Auch die Akkulaufzeit ist nun wieder im erträglichen Bereich, auch wenn sie immer noch schlechter ist als davor (vor Update bei normaler Nutzung ca. 1 1/2 - 2 Tage, direkt nach Update weniger als 20 Std, nach letztem Zurücksetzen immerhin ca 1 - 1 1/2 Tage bei selber Nutzung). 

Zurücksetzen über Bootloader:

- Gerät ausschalten

- Powertaste, Homebutton und Lautstärketaste oben gedrückt halten

- Sobald das Samsung Galaxy S5 neo Logo erscheint, die Powertaste loslassen und die beiden anderen Tasten weiter gedrückt halten bis man im Bootloader landet (Handy sucht dann erst einmal nach Systemupdates, welches dann normalerweise fehlschlägt. Danach landet man im Bootloader/System Recovery Modus)

- Hier "wipe data/factory reset" (Zurücksetzen auf Werkseinstellung) durchgeführt und danach "wipe cache partition" (Cache leeren, damit keine eventuellen Einstellungsreste des vorherigen Systems erhalten bleiben)

- Anschließend "reboot system now"

- Das S5neo startet daraufhin neu (dauert etwas länger wegen Neuinstallation der von Werk mitgelieferten Apps) und ist danach wieder im Werkszustand wie beim Kauf (Einrichtungsassistent, keine "gemerkten" Wlan-Passwörter etc.).

Beachten: 
Im Bootloader/Recovery Modus per Lautstärketasten navigieren und mit Powertaste bestätigen.
Wenn man sich nicht auskennt, nicht groß in dem Modus rumspielen, da man sich sonst zu viel löschen könnte. 

MfG

Kun

...zur Antwort

Punkt nach "falsch" fehlt. Aber ansonsten ist er "Grammatikalisch" richtig. :P

...zur Antwort

Shodushi ist ein Familienname. also in dem Fall wird der Name des Clans etc. gewesen sein.

Für japanische Krieger war das Schwert ihre Seele. Schwerter herausragender Krieger wurden oftmals in der jeweiligen Familie / dem jeweiligen Clan von Nachkomme zu Nachkomme weitervererbt, oder zumindest strengstens aufbewahrt. Jemand der nicht zum Clan gehörte, hatte auch kein Anrecht ein solches Schwert anzufassen. Dies wurde als Beleidigung dem Clan gegenüber aufgefasst. Nicht-Japaner wurden ohnehin damals überwiegend geächtet und nur in bestimmten Epochen zeitweise geduldet.

...zur Antwort

Rechtsklick auf die Verknüpfung - Eigenschaften - Registerkarte "Kompatibilität" - Kompatibilitätsmodus auf "Windows XP Service Pack 2" einstellen - Häckchen bei "Als Administrator starten" - Auf OK drücken.

Wenn das auch nicht hilft, ist das Spiel anscheinend zu alt, oder hat anderweitige Probleme (evtl. mit einem deiner Treiber)

...zur Antwort

Klaro machen die das.

Im Gegenteil: Unter gewissen Umständen, können sie sogar von dir verlangen, an einen anderen Wohnort zu ziehen, z. B. wenn dort die Aussichten auf eine Stelle fast doppelt so hoch ist wie bei dir zu Hause und du in deiner Region zu lange nicht vermittelt werden konntest.

Schließlich wollen die dich aus der Arbeitslosenquote streichen können ;)

Zumindest Zuschüsse werdet ihr nach Absprache mit der Agentur auf alle Fälle bekommen^^

...zur Antwort

Leg ihnen einen perforierten Pariser und einen frisch gekauften Schnuller aufs Bett ;)

... sry, musste sein =)

 

Wenn du Angst hast, deine Eltern würden negativ reagieren, zum Frauenarzt gehen. Im Normalfall stehen die dir bei bzw. machen einen Termin mit dir und deinen Eltern aus, sodass dir die Ärztin im Zweifelsfall helfen kann.

...zur Antwort

"Alles ist erlaubt, nichts ist wahr." ;)

 

...zur Antwort

Auf jeden Fall impfen lassen. Am Besten gegen herbst/winter, da der Impfstoff erst nach ein paar Auffrischungen effektiv gegen FSME wirkt, soweit ich weiß. Beachte jedoch, dass diese kleinen Teufel nicht nur FSME (also die Hirnkrankheit) sondern auch Boreolose (sicher falsch geschrieben xD - Knochen werden glasig bzw. brüchig) verbreiten. Gegen letzteres gibt es noch keinen bekannten Impfstoff. Also trotzdem vorsichtig sein.

Ich persönlich bin - keine Ahnung aus welchen Gründen - anfällig gegen die Impfung.

Wurde vor einigen Jahren mal normal geimpft - kaum ne viertel stunde später war mir so übel und schwindlig, dass sie mir gleich ein Gegenmittel für die Impfung spritzen mussten. Selbst eine sogenannte Teilimpfung lief ähnlich ab. Seitdem meide ich hohes Gras, wo ich nur kann, werde die FSME-Impfung demnächst noch einmal versuchen. Anzumerken ist eventuell, dass mein Körper ansonsten gegen keine Impfung und gegen kein Medikament allergisch reagiert hat.

Bezahlt wird die Impfung ganz normal über die Krankenkasse - zumindest in den Gebieten, in welchen Zecken verbreitet sind (mittlerweile fast ganz DE).

Hoffe ich konnte helfen

mfg Kun

€: hab nochmal nachgeschlagen - Boreolose ist richtig geschrieben puh =)

...zur Antwort

Soweit ich weiß gibt es die Möglichkeit bis zu 10 Jahre nach Erhalt des Zeugnisses, nach einer beglaubigten Kopie zu fragen. Zumindest dürfte die Aufbewahrungspflicht glaub 10 Jahre für Schulen sein (kann sein dass ich mich auch irre, dann sinds eventuell nur 2 - 3 jahre).

Innerhalb dieses Zeitraums jedenfalls kannst du beglaubigte Kopien bei der jeweiligen Schule/Universität etc. nachreichen lassen. (Allerdings gegen ein bisschen Kleingeld, soweit ich weiß)

Wie das mit ausländischen Abschlüssen aussieht, weiß ich nicht, jedoch wenn vorhanden, würde ich "Ja" sagen.

mfg Kun

...zur Antwort

Hier bitte schön^^ eine ganze Seite nur übers Webseiten selbst schreiben =)

http://de.selfhtml.org/

wird allerdings ne Weile dauern bis du dich eingearbeitet hast, aber ist die beste Online-Hilfe dafür die ich kenne ;)

mfg Kun

...zur Antwort

Das Unternehmen entscheidet, mit welchen Zahlungsmethoden sie das Geld erhalten wollen, bzw. welche sie zur Bezahlung zur Verfügung stellen. Jedoch verpassen sie eine Menge Kunden wenn sie keine Barzahlungen annehmen. Zudem ist Barzahlung die sicherste Methode für ein Unternehmen ihr Geld zu erhalten, da dies dann ein Zug-um-Zug-Geschäft ist (Ware gegen Geld). Bei bargeldlosen Zahlungen ist stets eine Grundgefahr vorhanden, dass das Geld aus diversen Gründen nicht vom Konto des Käufers abgebucht werden kann.

Wie gesagt: Die sind selber schuld. Dadurch verekeln sie sich nur die Kunden und haben somit weniger Umsatz.

mfg Kun

...zur Antwort

Natürlich darf er das, schließlich hat der Einbau der Küche den Wohnungswert erhöht.

Für eine Einbauküche, die 3.500€ gekostet hat, sind 40€ im Monat recht plausibel.

Rechnung: 3.500€ (Kosten) : 40€/Monat = 87,5 Monate

Das heißt er benötigt 87,5 Monate (also umgerechnet ca. 7 Jahre) um die Auslagen dadurch zu decken. Bis dahin ist dann meist ohnehin wieder eine neue Kücheneinrichtung nötig.

mfg Kun

...zur Antwort

Schon auf Bandwürmer gecheckt worden? (Wobei eigentlich unmöglich, wenn du es schon ewig hast, da du sonst wohl kaum noch hier schreiben könntest)

Ansonsten hab ich auch keine Ahnung. Überfunktion der Schilddrüse hätte ne Möglichkeit sein können, aber wenn der Arzt das anscheinend auch schon überprüft hat...

mfg Kun

...zur Antwort
Normal mach ich ja auch.

Ist VÖLLIG normal und auch insgemein nützlich (besonders bei katzen).

Wenn sie deine Stimme gewohnt sind, hören sie viel leichter auf dich, da sie an deiner Stimmlage u. a. auch erkennen können, was du in etwa gerade von ihnen willst.

Sie bringen die Stimmlage dann mit den darauffolgenden Aktionen in Verbindung und erinnern sich dann daran. Somit reicht es meist dann auch schon aus, ihren Namen streng zu sagen, damit sie wissen, dass sie gerade etwas unerlaubtes machen und dabei beobachtet werden.

Zumindest funktioniert es bei meinen beiden jungen Katern super und mit denen rede ich täglich^^

...zur Antwort

Einfach dort melden und über das Geldgeschenk (Höhe, Datum wann du es bekommen hast, etc) informieren. Die Agentur verrechnet es automatisch mit deinem Anspruch und wird dir eventuell sagen wie lange es zu reichen hat, und wann sie dann weiter zahlen.

Bedenke: Du hast AUCH als Hartz IV Empfänger einen gewissen Freibetrag, den du als Vermögen besitzen darfst und welcher nicht angerechnet werden darf.

Genaueres hier: http://www.hartz-4-empfaenger.de/freibetraege-fuer-vermoegen

Ansonsten kannst du dich jederzeit abmelden (auch ohne Geldgeschenk) musst jedoch selbst zusehen wo du bleibst, Krankenkasse etc. selbst tragen und eventuelle Beträge des bezogenen Hartz IV Anspruches zurückzahlen.

...zur Antwort