Der neue Schulleiter des Goethe-Gymnasiums in Düsseldorf übernimmt keine Verantwortung für sein Handeln.

Der neue Schulleiter des Goethe-Gymnasiums in Düsseldorf beweist, dass er und seine Kollegen für Entscheidungen zu Lasten von Schülern keine Folgen zu befürchten haben. Bereits im Oktober des vergangenen Jahres hatte er fünf Schüler ohne Ankündigung für einige Tage vom Unterricht ausgeschlossen. Die Eltern der Schüler hatten dagegen Widerspruch eingelegt, weil sie nicht damit einverstanden waren, dass die Schüler nach Hause geschickt wurden, ohne sie und ihre Eltern über den Grund zu informieren. Außerdem halten die Eltern die Maßnahme für übertrieben. Die im Schulgesetz vorgesehene vorherige Anhörung der Schüler und Eltern fand nicht statt. Bis heute hat sich der Schulleiter der Kritik der Schüler und Eltern nicht gestellt. Die Schulaufsichtsbehörde, die Bezirksregierung, schützt den Schulleiter. Sie hat das Widerspruchsverfahren zunächst eingestellt. Erst wenige Tage bevor der Schulleiter in einer öffentlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht hätte aussagen müssen, gab die Bezirksregierung dem Widerspruch der Eltern aus formalen Gründen statt. Der Verwandlungstermin wurde daraufhin aufgehoben. Auch fünf Monate nachdem die Schüler für einige Tage der Schule verwiesen wurden, was natürlich die anderen Schüler mitbekommen haben, ist nicht geklärt, ob die Maßnahme des Schulleiters gerechtfertigt war. Die betroffenen Schüler gelten daher bis heute an ihrer Schule als Unruhestifter, die sich so schlecht verhalten haben, dass sie vom Unterricht ausgeschlossen wurden. Fazit: Der neue Leiter einer der renommiertesten Schulen Düsseldorfs erwartet von den über 1.000 Schülern, dass sie für ihr Verhalten gerade stehen. Er selbst tut das nicht. Die Schulaufsichtsbehörde schützt ihn dabei.

...zur Antwort