Wenn Dein Haus auf Deiner Grenze steht, bezieht sich diese "Dreckeecke" auf Gründstück, das Dich nix angeht.

Normalerweise darf man direkt auf die Grundstücksgrenze direkt zwar draufbauen, darf da aber nur die halbe Maximalhöhe ausnutzen. Also für eine Garage zum Beispiel.

Sprich, wenn einer "falsch bebaut" hat, dann wohl eher Du. Aber wenn das alles genehmigt und abgenommen wurde, ohne dass ein Nachbar Einsprusch eingelegt hat, bleibt alles wie es ist. Wahrscheinlich ist dann diese 35 cm- Lücke auch aus Brandschutzgründen so gewählt worden. Also bleiben auch die Garagen der Nachbarn, wenn die so genehmigt wurden. Und wenn die ihr eigenes Grundstück zumüllen, ist das deren Sache. Ich weiß nicht, ob es sich lohnt, dagegen zu klagen, da wirst wohl eher arm werden, als glücklich.

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Wurde auch Blut abgenommen? Am Anfang wird ja der Beta-HCG getestet, der gibt auch nochmal Aufschluss, was los ist. Der sollte ja ansteigen.

Vertrau dem Arzt und mach Dich nicht am Anfang schon verrückt. Aber behalte das im Hinterkopf, in den ersten 3 Monaten kann halt alles passieren.

Alles Gute für Dich!

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Hat Deine Mama Freundinnen, oder Geschwister (oder den Papa??), mit denen Du auch gut auskommst? Ich würd z.B. mal eine von denen anrufen, und sagen, was ich vor hab, und die dann bitten, Mama zum Shoppen oder Kaffeetrinken etcpp. einzuladen.

Coole Idee, viel Erfolg beim Kuchenbacken!

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Ich denke mal, wenn es nach der langen Zeit nicht abgeheilt ist, wird es das auch nimmer. Du verträgst es einfach nicht. Nimm es raus, und versorg das Loch mit Bepanthen (Panthenol).

Und zeigs mal dem Arzt! Nicht, dass sich innen eine Entzündung verkapselt. Kann sein, du musst ne antibiotische Salbe draufmachen.

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Wie alt seid Ihr denn?

Mit Schmerzen umzugehen ist meistens nicht so leicht, und grade geprellte Rippen und Schulterverletzungen sind äußerst schmerzhaft, und vor allem langwierig. Man kann das selber für sich oft nicht in Worte fassen, aber oft hat man einfach das Gefühl oder die Angst, dass diese Schmerzen und die damit verbundenen körperlichen Einschränkungen für immer bleiben. Man also niemals wieder gesund wird.

Für Dich ist es enorm schwierig, diese Situation zu verstehen, lindern kannst Du nicht, denn Dein Kumpel muss aktiv selber mithelfen, gesund zu werden. Und es ist eigentlich ein Unding, dass seine Eltern das nicht selber versuchen, zu leisten! Es kann von Dir (ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du noch minderjährig bist??) nicht verlangt werden, für Deinen Kumpel jetzt der Halt im Leben zu sein.

Versuch für ihn da zu sein, wenn er reden will, vielleicht versuch auch mal, ihm klar zu machen, dass das eine vorübergehende Situation ist, er muss mit Hilfe vom Arzt (Schmerzmedikation GANZ WICHTIG, und ja nicht selber experimentieren!!) einen Weg finden, die Verletzung auszuheilen und wieder auf die Beine zu kommen.

Du kannst nicht für ihn die Reha machen, Du hast auch noch Dein eigenes Leben zu meistern, daher darfst Du Dich auch nicht runterziehen lassen und als Versager fühlen, wenn er sich verschließt.

Sprich mit Deinen Eltern, irgendwie muss man an die Eltern von Deinem Kumpel drankommen, denn SIE sind in der Verantwortung, ganz klar.

Trotzdem, meinen größten Respekt vor Deinem Einsatz und Deinem Mitgefühl!

Alles Gute Euch beiden!

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Wow, ich als Mama würde bei jedem dieser Geschenke wohl hintenrum kippen. Find ich toll, was Du Dir ausgedacht hast.

Das Buch fänd ich auch passend zum Muttertag, der Song würde zu beidem passen, aber Kamera zum Muttertag würd mich beschämen, das ist zuviel.

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Wenn Du keine Eier reingetan hast, sollten da keine Salmonellen drin sein.

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Das heißt "The Lion sleeps tonight" :-)

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Ja, das war in Reichsmark, das Geld nahm rasant an Wert ab, ich meine, mein Opa hat mir in meiner Kindheit mal einen 2 Mio-Reichsmark-Geldschein gezeigt. Ich bin keine Leuchte in Geschichte, aber ich meine, daraufhin wurden dann auch die Bezugsmarken eingeführt, damit die Leute "einkaufen" konnten. Es wurden Marken für Zucker, Mehl usw. ausgegeben, je nach Größe der Familie wurde also rationiert, wieviel man haben konnte.

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Normale Befunde müssen vom Arzt per Gesetz nur 10 Jahre lang aufgehoben werden, lediglich Befunde über Behandlungen mit radioaktiven Strahlen (sprich Bestrahlungen bei Krebs z.B.) müssen länger aufgehoben werden.

Rausgeben darf die ein behandelnder Arzt niemals ohne eine schriftliche Entbindung von der Schweigepflicht. Und auch eine Krankenkasse bekommt Befunde nur mit Einverständniserklärung vom Versicherten, bzw. in Form von Kuranträgen- oder Verlängerungsanträgen. Diese setzen ja das Einverständnis voraus.

Wenn eine Versicherung was über Deine aktuellen Krankheiten und Behandlungen wissen will, und Du das Einverständnis nicht gibst, wirst Du halt entsprechend Probleme bekommen. Kein Geld ausbezahlt, keinen Vertrag oder so..

Übrigens muss Dein Arzt Dir Befunde rausgeben, darf dafür auch Geld für Kopien abrechnen, aber er muss Dir keinesfalls die komplette Akte geben, wo er auch persönliche Notizen reinschreibt..z.B. ob er Dich leiden kann oder nicht, oder ob er Dich für einen Simulanten hält.

 

 

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Wichtig ist, dass er für diesen Monat überhaupt bezahlt, denke ich. Also, dass er nicht denkt, für April hat er im Mai erst bezahlt,  für Mai muss er dann nicht mehr oder so.

So lange er keinen Antrag auf Minderung stellt, muss er den vollen Betrag natürlich auch für jeden Monat zahlen, wenn er nicht zahlt, läuft das alles als Schulden quasi auf. Wie das mit dem vereinbarten Zeitpunkt aussieht, weiß ich nicht. da er jetzt erstmal für April bezahlt hat,   steht  ja "nur" der Unterhalt für Mai jetzt aus.

Wenn das öfter vorkommt, dann musst Dich ohnehin ans Jugendamt wenden, vermutlich warten die auch erstmal ab, ob sich das häuft, oder das Geld ganz ausbleibt, bevor sie die Pferde scheu machen.

Ich könnt mir vorstellen, dass das öfter vorkommt, dass mal der Unterhalt verspätet kommt (kann ja auch ohne bösen Willen beim Unterhaltspflichtigen mal was dazwischenkommen, dass er nicht direkt zahlen kann), da wäre es sicher total aufwendig und unverhältnismäßig teuer, direkt immer was schriftlich zu machen. Sind ja auch alles Steuergelder, die dort verarbeitet werden.

Viel Glück!

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Diese Krankenkasse hat wie alle anderen auch dem Arbeitgeber gegenüber Schweigeplicht, was Erkrankungen bzw. Diagnosen betrifft, diese Sorge sollte also unbegründet sein.Bei Krankenkassen hilft derzeit nur Vergleichen, was bekommt man wo zu welchem Betrag, mit in die Überlegung einbeziehen solte man also auch eigene Vorerkrankungen und Schwerpunktwünsche wie Naturheilverfahren z.B. oder Sportangebote, die gefördert werde.Die Erreichbarkeit spielt ja heute eine eher untergeordnete Rolle, da die meisten Kassen auch online erreichbar sind.

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Es gibt einen Leitfaden zum Mutterschutz, den kann man über einen Betriebsarzt bekommen kann oder direkt beim Bund bestellen (http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=3156.html), normalerweise sollte jedes Unternehmen seine Mitarbeiter zu einem solchen Mediziner schicken, und der weiß auch genau, welche Arbeiten erlaubt sind und welche nicht.

Leider tun das aber noch nicht alle Betriebe, weil das kostet Geld.

Wenn Deine Frau das selber möchte - also von der Arbeit freigestellt werden - dann muss sie das mit ihren Gynäkologen besprechen. Im Zweifel wird der sich garantiert nicht gegen ein Beschäftigungsverbot sträuben, wenn er eine Gefahr für das Kind und/oder die Mutter sieht.

Normalerweise wird dann aber erst versucht, die Frau auf einen ungefährlichen Arbeitsplatz zu versetzen, bzw. bestimmte gefährdende Arbeiten eben wegzulassen. Färben, Dauerwelle etc. könnte ja auch eine Kollegin machen in dieser Zeit.

Wenn der Gyn aber ein komplettes Beschäftigungsverbot bescheinigt, dann bekommt sie auch ganz normal ihr Geld, meines Wissens bekommt der Arbeitgeber das dann ebenfalls wie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, von der Kasse wieder, das ist aber nicht das Problem vom Arbeitnehmer.

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Hallo,

da Du erst 14 bist, kannst Du  ohne Deine Mutter nichts unternehmen. Rede mit ihr, ob sie über das Jugendamt einen Titel (so heißt das) bekommen hat, wo nach der Vater sich verpflichtet hat, Unterhalt zu bezahlen.

Wenn das noch  nicht passiert ist, kann man das immer noch anstrengen, aber rückwirkend kannst Du dann nichts einklagen. Erst ab dem Zeitpunkt, wo Dein Vater die Unterschrift für die Unterhaltsverpflichtung leistet. Dazu kann er wohl auch gerichtlich verdonnert werden, aber wenn die letzten Jahre kein Kontakt oder Forderungen im Raum standen, wird das sicher anstrengend.

Ich wünsch Dir viel Glück!

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