Wenn Dein Haus auf Deiner Grenze steht, bezieht sich diese "Dreckeecke" auf Gründstück, das Dich nix angeht.
Normalerweise darf man direkt auf die Grundstücksgrenze direkt zwar draufbauen, darf da aber nur die halbe Maximalhöhe ausnutzen. Also für eine Garage zum Beispiel.
Sprich, wenn einer "falsch bebaut" hat, dann wohl eher Du. Aber wenn das alles genehmigt und abgenommen wurde, ohne dass ein Nachbar Einsprusch eingelegt hat, bleibt alles wie es ist. Wahrscheinlich ist dann diese 35 cm- Lücke auch aus Brandschutzgründen so gewählt worden. Also bleiben auch die Garagen der Nachbarn, wenn die so genehmigt wurden. Und wenn die ihr eigenes Grundstück zumüllen, ist das deren Sache. Ich weiß nicht, ob es sich lohnt, dagegen zu klagen, da wirst wohl eher arm werden, als glücklich.