hm das ist umstritten. rechtlich gesehen dürfen sie das weil er noch nicht über 21 ist. aber sozialtechnisch gesehen ist das so, als mutter ist man ja gerne mal dagegen, aber das muss im prinzip deine tochter selber wissen. lern den jungen einfach kennen und wenn er dir dann immernoch nicht passt, dann sprich dich mit deiner tochter aus. sie wird es nicht verstehen wollen, aber so sind die jugendlichen :) ich war auch mal so aber wenn du ihr dann zeit gibst wird sie selbst sehen die erfahrung muss sie selber machen :)
sowas nennt man panikattacke ich selbst hatte das auch nur ich wurde direkt in eine klinik für psychiatrie gesteckt. am besten keinen stress mehr ausgesetzt sein sowas sollte man nicht unterschätzen. das rauchen, wenn es dich beruhigt, nicht aufhören, erst wenn du die attacken im griff hast (bin selber qualmer :) )
ja die arge muss dir da sogar helfen, da du dich ja in diesem moment selbst in eine notlage bringst. und ab september machst du ja dann die ausbildung und ab da kannst du dann wohngeld und bab (berufsausbildungsbeihilfe) beantragen^^
Also rechtlich gesehen darfst du, wenn du unter 25 Jahren bist und keine richtige Arbeit hast, nicht ausziehen, weil deine Eltern da noch für dich zuständig sind. Wenn allerdings häusliche Gewalt im Spiel ist, dann geh doch in ein Jugendhaus, da das Jugendamt wahrscheinlich nicht mehr für dich zuständig ist, da du schon 18 Jahre alt bist. Die werden dann deine Lage beurteilen und dann kannst du von zu hause ausziehen. Ich selber hab das gemacht, allerdings musste ich zur ARGE, da ich Arbeitslos gemeldet war. Zu der häuslichen Gewalt kann ich nur sagen: Zeig deine Mutter an.... So hart es auch klingt, aber das darf sie nicht mit ihren Kind machen. Du bist ihr eigen Fleisch und Blut... Gib nicht auf das Regelt sich alles schon nur nicht locker lassen!
Aufmerksamkeit ist dabei das wichtigste! Nicht alleine agieren, da man sich selbst dann in Gefahr bringen kann. Am besten die Leute drum herum ansprechen, laut und deutlich damit der/die Täter das auch mitbekommen, und dazu motivieren, zu helfen. Das macht die Täter unsicher und lässt sie den auch flüchten^^ Bei bewaffneten, immer mit guten Argumenten reden, und nicht negativ reagieren wie z.B. Du bist schlecht, sondern DAS ist schlecht^^
Nein, dass kann die ARGE nicht! Da das Geld zu diesem Zeitpunkt bewilligt war, und ich davon ausgehe, dass du später den ein Konto hattest, muss die ARGE dir die Nachzahlung immernoch zahlen. Im allerschlimmsten Fall, könntest du auch die ARGE anzeigen. Ich selbst hatte das Problem nur das ich ohne probleme das geld bekommen habe.