Hallo Judokind,

Ich habe mich schon eine ganze weile mit den Gurten beschäftigt.

Mittlerweile ist die Rechtslage für so eine "Freiheitzentziehenden Maßnahme" nach einigen Gerichtsurteilen sehr eingeschrenkt worden. Also nur mit der einwilligung des betroffenen, oder bei längerer Fixierung als 30 Minuten durch einen Richter, bei eienm 9 Jährigen Kind kann das auch nicht der Vormund machen.

Zum Fixieren des Körpers, Bauchgurt mit schrittgurt oder Oberschänkelmanschetten, die das nach unten ducherutschen verhindert. Um zu verhindern das die Person nach oben aus dem Bauchgurt rauskommt ist ein Schulterzusatzgurt am Bauchgurt zu befestigen. Die Seitenbefestigundgurte am Bauchgurt sind ebenfalls mit fest zu machen.

Eine noch lose fixierung ist die Dreipunkfixierung, dabei ist duche die Diagonale fixierung einer Hand und des gegenüberliegenden Fußes.

Bettgitte sind eien weitere Vorscihtsmaßnahme gegen strangulation und ähnliches.

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