Als Hartzer hast du bei einer Erbschaft NULL Freibetrag!!! Erbst du und fällst du nur einen Tag später in Hartz 4, zählt das Erbe als Vermögen und du hast Freibeträge. Ungerechter geht es nicht!!!
ich würde mich mit den anderen zwei erben zusammen setzen. zum einen können die davon wissen und zum anderen werden größere geschenke, egal ob sachwerte oder geld, die in den letzten 10 jahren vor dem erbfall geleistet wurden als vorgezogenes erbe betrachtet. verheimlichen ist gefährlich, weil die banken die auszüge mindestens 10 jahre aufheben müssen.
Ich habe das so verstanden, dass der Person im Heim ein Antrag auf Bestellung eines Betreuers sozusagen untergeschoben wurde (unter Medikamenteneinfluss). gegen den Antrag selber kann man nichts machen, weil ja noch nichts entschieden wurde. Erst wenn ein Beschluss vorliegt, kann man gegen diesen vorgehen. Wie ist denn der geistige Zustand der Heimperson? Der Betreuungsrichter wird vermutlich ein ärztliches Gutachten in Auftrag geben. Falls der Zustand noch geschäftsfähigkeit bescheinigt, würde ich mir sofort eine Generalvollmacht von der Person ausstellen lassen und in Abstimmung mit der Person selbst eine Betreuung anregen. In dieser Anregung sollten dann Sie als betreuer benannt werden. Am besten eine Betreuung für alle Aufgabenkreise. Nur dann können Sie auch erfahren, mit welchen Medikamenten die Person ruhig gestellt wird. Haben Sie erst einmal eine Berufsbetreuerin sind Sie völlig aussen vor. Die wird Ihnen keinerlei Auskünfte mehr geben, weil sie nur dem Betreuzungsgericht gegenüber auskunftspflichtig ist und sich von ihnen nicht in die Karten sehen lassen will. Sollte die Betreuerin eine Anwältin sein, kostet sie das 110 € pro Monat. Berufsbetreuungen sind Arbeitsbeschaffungsmassnahmen für mandantenlose Anwälte sagte mal jemand. Solange noch kein beschluss gefasst wurde, haben Sie reale Chancen die Betreuung zu bekommen, da der Gesetzgeber sagt, dass vorrangig nahe Angehörige heranzuziehen sind. Ist erst mal ein berufsbetreuer da, sind die Chancen schlecht, aber auch nicht ganz aussichtslos. Berufsbetreuer, Betreuungsbehörde und Betreuungsgericht sind eine Mafia gegen die schwer anzukämpfen ist. Viel Glück.
Wenn bei einem Ehepaar eine Person betreuungsbedürftig ist, kann die andere die Betreuung übernehmen. Wenn nun das Betreuungsgericht meint die andere Person wäre dazu nicht in der Lage, muss das genaustens bewiesen werden. Eine Übertragung der Vermögenssorge auf einen Berufsbetreuer dürfte nur mit Zustimmung des anderen Ehepartners erfolgen und könnte auch eingeschränkt sein. Da ist noch die Frage, was das für ein Konto ist: Alleiniges Konto des Ehemannes oder ein Oder-Konto. Die Ehefrau sollte auf jeden Fall das Konto auf ihren Namen umschreiben lassen.
Im Fernsehen sagte mal einer: Berufsbetreuung ist ABM für Rechtsanwälte. Da ist was wahres dran. 110 € pro Monat (Anwalt)mal etliche betreute, da kann ein Mandantenloser Anwalt gut von leben. Ich selbst kämpfe schon seit 7 Jahren meine Mutter aus den Klauen einer berufsmässigen Betreuung zu befreien. Was die Gerichte, Betreuer und betreuungsbehörden dabei aus den Taschen zaubern, um eine Abgabe zu verhindern, sucht seinesgleichen. Am Ende reduziert sich alles auf finanzielle Interessen, die die Angehörigen haben sollen (da die ja naturgemäss potentielle Erben sind). Ein guter Fachanwalt (wo findet man den aber) ist schon die beste Alternative, aber nicht jeder kann ihn sich leisten. Viel Glück.
Dein Bruder sollte froh sein, dass eine amtliche Betreuung aufgehoben wurde. Jetzt ist er frei und kann selbst entscheiden, ob er sich betreuen lassen will. Er sollte wissen, dass in der BRD die weitaus meisten Betreuungen ohne Beschluss im familiären oder Bekanntenkreis durchgeführt werden. Er kann sich jederzeit eine Person seines Vertrauens suchen und diese per Vollmacht mit den von ihm gewünschten Aufgabenkreisen betrauen. Dass lässt ihm auch die Möglichkeit bei Bedarf ohne Probleme die Betreuung aufzuheben oder zu ändern. Ausserdem ist diese Art der betreuung viel billiger.