Wir haben im März eine Immobilie geschenkt bekommen. Notarkosten sowie Grunderwerbssteuer wurde bezahlt. Und liegt die Schenkungssteuererklärung vor. Da man in dieser die Kosten des Grundbucheintrags angeben kann, dieser aber anscheinend noch nicht gemacht wurde fragen wir uns ob erst der Grundbucheintrag kommt oder wir erst die Schenkungssteuer abführen müssen.
Danke im vorraus