Nun nehmen wir mal an, in einem Fall ruft eine Person an und kündigt eine Straftat an, das Verlangen danach. Die Person meint:" Ja da gibt es immer so eine Frau und ich hab den unglaublichen Drang sie zu vergewaltigen, ich will das unbedingt tun, irgendwie aber auch nicht, ich finde keine Lösung"
Ja gut, der Fall ist Klar, der Seelsorger ruft die Polizei und eine Vergewaltigung wurde verhindert!
Aber wäre das wirklich die richitge Lösung? Folgt dem Gedanken weiter, ich komme da noch drauf zurück warum ich zweifle.
Ein anderer Fall, eine Person meint, sie will sich umbringen, alles steht bereit, aber sie will vorher noch mit einem Menschen reden. Die Person sucht nicht direkt nach hilfe, aber sie nimmt Kontakt auf. Was dann?
Klar, ruft man die Rettungskräfte, dann brechen die Notfalls die Tür auf und nehmen den mit, ein Leben ist gesichert!
Aber wie geht es weiter? Würde so etwas bekannt werden? Mit sicherheit und würde es dazu Führen, dass Menschen in einer solchen Notsitation eher bereit sind jemanden anzurufen oder nicht? Aber macht sich der Seelsorger nicht mitschuldig, wenn er das nicht weitergibt?
Je genauer ich mir das überlege, desto schwerer finde ich das, denn die Warscheinlichkeit ist hoch, dass jemanden der bereit ist anzurufen auch geholfen werden kann, würde er aber wissen, ein Anruf endet zwangsläufig in seiner Handlungsunfähigkeit, wären am Ende wieder weitaus weniger bereit anzurufen.
Aber wo sollen die Grenzen sein? Bei Vergewaltigung? Bei Mord? Bei einem Terroranschlag?
Da würde mich wirklich eure Meinung dazu interessieren, es ist ein heikles Thema, ich weiss!