Welches Datum gilt für das Einwohnermeldeamt beim Umzug?
Hallo zusammen,
es geht um folgenden Fall:
Person A möchte umziehen, und mietet dafür eine neue Wohnung zum 01.01. und kündigt seine alte, zum 28.02.
Er plant für den Umzug, da er doch etwas mehr Sachen hat, ca. einen Monat ein. Sichert sich aber mit der Kündigungsfrist seiner jetzigen Wohnung und dem beginn des Mietvertrages der neuen Wohnung mit zwei Monaten ab.
Bedingt durch eine Krankheit verzögert sich nun der Umzug, sodass er es daher erst schafft, Mitte Februar: 14.02. in der neuen Wohnung zu wohnen.
Es gibt ja die Meldepflicht, bei der man seinen Umzug binnen zwei Wochen melden muss.
Welches Datum ist nun das relevante?
- Der 01.01. (bis 15.01.) da es ab dann einen neuen Mietvertrag gibt?
- Der 14.02 (bis 28.02.)., da ab dem Tag das erste mal in der neuen Wohnung richtig eingezogen ist?
- Der 28.02. (bis 14.03), da hier die alte Wohnung gekündigt wurde.
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