Das ist eine bisher ungeklärte rechtliche Frage. Bitte schreibt hier keinen Unsinn, wenn ihr keine Jurist*innen seid.

M.E. kommen sowohl eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (314 BGB) als auch ein Rücktritt wegen rechtlicher Unmöglichkeit (326 Abs. 5 BGB) in Betracht. Nach der Kündigung dürfte der teilweise zuviel gezahlte Betrag zurückzufordern sein. Bzw nach Rücktritt dürfte der Betrag entsprechend zu mindern sein.

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Das is die mit dem Kling-Glöckchen-Gebimmel ;)

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Also der Roller ist ein 125er. Mein Vater würde dann auf die Prozente verzichten, die in den zwei Jahren gesammelt wurden. Aber wie weise ich nach, dass ich hauptsächlich gefahren bin? Und was ist mit einem Versicherungskennzeichen gemeint?

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du scheinst mir alle möglichkeiten aufgezählt zu haben... =(

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