Nochmals vielen Dank für Eure Antworten. Seltsam ist der Fall in der Tat. Habe mal beim Bürgeramt nachgefragt. Dort ist der Wagen tatsächlich als versichert gemeldet. Bin selbst gespannt, was bei der Sache letztendlich herauskommt.
Erstmal Danke für die Antworten. Wobei ich jetzt erst recht verwirrt bin.
Ich denke ich muss noch etwas weiter ausholen. Der komplette Absatz lautet:
"Die Übertragung geschieht unentgeltlich und im Wege der vorgenommenen Erbfolge und unter Anrechnung auf Plichtanteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche des Erwerbers nach dem Übergeber. Jedoch wird eine Ausgleichung gemäß § 2050 BGB nicht geschuldet."
Wenn es sich um einen Gewerblichen handelt, selbtverständlich!
Rechtlich ist die Bewertung unter ebay irrelevant.
So, habe mal einen Rat befolgt und beim örtlichen Tief- und Grünflächenamt angerufen:
Es sieht tatsächlich so aus, dass man als Grundstückseigentümer auch für den Baum haftbar ist, der darauf steht. Egal, wie lange er da dort steht oder ob er gefällt werden darf oder nicht.
Der Herr meinte auch, der Baum stehe wahrscheinlich gar nicht mal unter Naturschutz, sondern, der Bebauungsplan von damals hätte es so vorgesehen, dass die Eiche stehen bleiben muss. Mit dem Grundstück kauft man also auch die Pflichten mit, die sich aus der Eiche ergeben. Er hat mir übrigens folgende Homepage zu diesem Thema empfohlen: http://www.baeumeundrecht.de
Das empfinde ich zwar als sehr ungerecht, aber ich muss mich wohl oder übel damit abfinden. Werde, wenn es hart auf hart kommt, einfach mal an die moralische Verpflichtung des Nachbars appelieren. Zusätzlich werde ich mal meinen Haftpflicht-Versicherer zu diesem Thema ansprechen.