also wenn du heiraten willst muss du bei chat gm datum odert und zeit sagen da kommt n prister gm und vermählt euch.danch kannst du über deinenm partener seinenen namen ein herz sehen der partener kann es auch bei dir. ich bekommt ne hochzeitsreis von gm glaubt mir die ist geillllll und ja mit ep änder sich auch was ka was vergessen.

...zur Antwort

ok es hängt nicht mehr aber die grafik ist irgentwie immernoch falsch blauer bode ma sieht das ferne nicht und es kommt ummer so eine verdeckte fläche auf dem bildschirm

...zur Antwort

also ich hab nur n fritz wlan stick meine box ist von t-online wenn du den stick benuttzt must du auf deinem pc ne disc installieren den stick reinstecken . danach muss man bei uns auf einer internet seite den wlan stick freischalten(bei mir ist das ne t-onlie seite). die internet seite ist verschieden musst deine ip adresse oben eintippen ohne www ohne .de usw .

...zur Antwort

hmmm ich hätt da mal eine idee kopier mal den film auf dein pc das 2 ordner kommen audio ts und film ts oder so (kann mich nicht erinnern) lad dir daemon tools runter es erstellt eine virtuelle cd im pc.

...zur Antwort

weiß den niemant wie man n treiber installiert gib einfach bei googel ati treiber download ein, da kommen genug seiten...

ach und ich hatte das problemm auch ich hab mir den neusten treiber runtergeladen jezt klappt es. bevor du den treiber runterlädst lad dir GPU-Z.0.3.4 runter um zu kucken ob deine grafikkarte das überhaupt schafft.

...zur Antwort

hi ich bin auch mal in diese falle getapt aber mit diesem breif kamm ich wieder raus.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Ihrem Schreiben vom .......................... machen Sie einen Betrag in Höhe von ............ Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich/meinen Sohn/meine Tochter geltend.

Der angeblich mit Ihnen bestehende Vertrag wurde von meinem minderjährigen Sohn/ meiner minderjährigen Tochter abgeschlossen. Ich habe weder in einen Vertragsabschluss eingewilligt, noch genehmige ich einen solchen Vertrag nachträglich.

Auch ist § 110 BGB, der so genannte Taschengeldparagraph, nicht anwendbar, da dieser sich nur auf Bargeschäfte bezieht und nur solche Geschäfte erfasst, für die das Taschengeld normalerweise zur Verfügung gestellt wird. Hierzu zählt nicht die hier von Ihnen geltend gemachte unberechtigte Forderung, da es das monatliche Taschengeld meines Kindes bei weitem übersteigt.

Zudem liegt keine Verletzung der Aufsichtspflicht vor.

Nach Inaugenscheinnahme Ihrer Homepage habe ich festgestellt, dass der Preishinweis versteckt ist, offenbar in der Absicht, unentdeckt zu bleiben.

Mein Sohn / Tochter hat diesen nicht bemerkt.

Es hat offensichtlich den Anschein, als werde Ihre Leistung kostenlos angeboten. Weiter fehlt es an einer ausreichenden Widerrufsbelehrung.

Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an.

Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge.

Vorsorglich erkläre ich auch die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos.

Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige oder einer unzulässigen Eintragung dieser bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.

Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen

...zur Antwort