Muss Anteil vom Listenhund angegeben werden?
Hallo,
wir wollen uns einen Hund aus dem Tierschutz holen und sind nun dabei, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Uns wurde nicht gesagt, dass in dem Hund ein Listenhundanteil ist, muss der Tierschutz das mitteilen? Meines Erachtens würden die ja den Hundeschein sehen wollen, also einen Nachweis davon und ein Führungszeugnis für gefährliche Hunde (Bestimmungen in NRW). Leider ist sie ein Strasaenhund und da kann nicht bestimmt werden, was da nun drin steckt. Muss denn der Tierschutz einen Test machen wenn die denken dass da ein Listenhund drin sein könnte?
Vielen Dank im voraus :)