In unserem Bundesland gibt es keine Notengrenze ab der man nachschreiben lassen kann/muss.
Wenn leere Blätter abgegeben werden, ist der Fall eh klar. Das ist Leistungsverweigerung und wenn aufgrund dieser Sechser sich ein Schnitt von 5,8 ergibt, ist das halt so. Leistungsverweigerung wird man doch nicht mit einer neuen Arbeit "belohnen".