Klares ja und nicht nur das, Allergien, chronische Erschöpfungszustände, erhöhte Infektanfälligkeit, Reizerscheinungen der Augen, Erkrankung der Atemwegen, Kopf- und Gliederschmerzen und vieles mehr, sind nur einige Erkrankungen die viele unserer Kunden hatten und immer auf Schimmelbefall zurückzuführen waren. Sie dachten wenn sie den Schimmelbefall wegwischen, mit Alkohol oder einem Antischimmelspray einsprühen, werden sie wieder gesund, das half aber nicht viel, da sie damit nur das sichtbare Myzel entfernt haben, die Schimmelsporen und Keime waren trotzdem im Haus, in der Raumluft und anhaftend an allen Gegenständen und werden weiter schön eingeatmet. Da hilft nur ein Profi!!!
Das mit dem Rauchverbot wäre ja geklärt, das kann er nicht verbieten! ABER ich würde umgehend das Schloss austauschen und ihn danach schriftlich auffordern dir den Schlüssel auszuhändigen!!!
Bleib erstmal locker, du musst nicht raus nur weil du eine fristlose Kündigung bekommst. Wer will dich denn dazu zwingen? Um dich wirklich rauszuwerfen aus der Wohnung bedarf es einen Räumungstitel und bevor der da ist, vergehen in der Regel gut 9 Monate. Was den Hund anbelangt müssten wir schon wissen, was genau im Mietvertrag steht und ob es überhaupt eine Individualvereinbarung ist, dazu ist auch wichtig zu wissen, wie viel Mietwohnung hat der Vermieter und hat jeder Mieter diese Klausel im Vertrag denn wenn die Klausel mehr als zweimal genutzt wurde, ist es keine Individualvereinbarung mehr.
Hallo,
ich habe dasGefühl, dass es sich nicht um ein Störgeräusch gegen Hundegebell handelt sondern evtl. um Fledermäuse. Wie du ja selber schreibst, kommen die Geräusche vom Dachboden und es ist nicht ungewöhnlich, dass Fledermäuse sich auf Dachböden einnisten.
Mietrechtlich gibt es nur die Möglichkeit, die Miete zu mindern und den Vermieter aufzufordern den Mangel abzustellen, du bist nicht beweispflichtig darüber, woher der Mangel stammt, dies ist das Problem des Vermieters, dieser muss einen Schädlingsbekämpfer beauftragen. Das Problem könnte allerdings sein, dass dein Vermieter aus Artenschutzgründen nicht gegen die Tiere vorgehen darf, dann bleibt dir nur noch der Auszug.
Hallo NoRisk,
zunächst einmal danke für die persönliche Anfrage und das Kompliment. Leider bin ich erst jetzt dazu gekommen dein Anliegen zu lesen. Wie ich aber sehe hat sich alles zum guten gewendet. Ich wünsche dir viel Spaß in deinen ersten eigenen vier Wänden :-) und wenn du in Zukunft weitere Fragen hast, kannst du dich gerne wieder an uns wenden. Kleiner Tipp, der Jonnymcmuff oder der Albartross sind ebenfalls sehr erfahren im Mietrecht und ich glaube öffter hier anzutreffen als ich.
LG
Kinnear
@ Sofichristin
Schön, dass du so alte Antworten kommentierst. Der Schimmel und die Feuchtigkeit damals kamen nicht aus der Wand sondern die Wohnung war von innen feucht, weshalb wir vor Gericht auch recht bekommen haben. Im übrigen habe ich in 20 Jahren noch nicht einen Prozess wegen Schimmel verloren und ich habe bis zu 5.000 Wohnungen verwaltet.
Ich habe hier folgendes gelesen:
Ganz anders sieht es bei den Familieneinkünften aus, die man besser wahrheitsgemäß mit dem absehbaren Einkommen ab Elternurlaub angeben sollte, um eine Abfechtungsmöglichkeit wg. wegen Irrtums (§ 119 BGB) oder arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) ausschliessen zu können.
Das sehe ich aber ganz anders! Es wird nach den derzeitigen Einkünften gefragt und nicht nach den zukünftigen, die sowieso NIEMAND beantworten könnte!!! Wer weiß schon, ob es viel. zu einer (ich will es nicht hoffen) Fehlgeburt kommt oder ob man in ein paa Monaten seinen Arbeitsplatz verliert oder einen schweren Unfall hat bei dem man erwerbsunfähig wird usw. nein nein, teilt ihm nicht mit dass sie schwanger ist und gebt eure derzeitigen Einkünfte an, darauf kann euch niemand kündigen, §119 oder 123 haben hier keine Chance.
Aber hallo Jungs, ihr habt da etwas wichtiges übersehen!!!!
Hallo Felixxx777 bitte schau mal in deinen Mietvertrag, kann es sein, dass du einen Staffelmietvertrag hast und deshalb die Miete jetzt höher ist??? Es kann ja sein, dass du seit drei Monaten vertraglich vereinbart, wirklich 30,- Euro mehr zahlen musst.
Wenn nicht, bleibt es dabei, die Erhöhung nicht akzeptieren und vor allem (kleiner Tipp), niemals einen neuen oder geänderten Mietvertrag unterschreiben und schon gar nicht wegen einer Mieterhöhung!!!
Hallo,
wo soll denn die Wohnung sein? Ich kenne die Firma mit Hauptsitz in Elmshorn. Es ist ein klassischer Vertrieb. Mehr möchte ich erst mal nicht dazu sagen, bitte gib mehr Infos zur Lage, Größe und Kaufpreis der Wohnung.
LG Kinnear
Hier stimmt doch was nicht!!! Du schreibst selbst, dass du schon beim Anwalt warst, was willst du dann hier? Die rechtlich bindende Antwort hat dir dann doch schon dein Anwalt gegeben.... Also noch mal, was erwartest du jetzt hier von uns???
Das kann dir so niemand beantworten.
Die Frage ist, wie war der Mietvertrag gestaltet??? Hing das Mietverhältnis an der Betreuung der Dame oder ist es ein normales Mietverhältnis?
Hallo,
Melde dich nicht beim Vermieter!
Geh zur Polizei, mach eine Anzeige gegen deinen Vermieter wegen Hausfriedensbruch, Nötigung und Diebstahl.
Geh danach sofort zu einem Anwalt (keine Angst), die Kosten muss dein Vermieter tragen. Der Anwalt soll die Rückführung deiner Sachen in die Wohnung veranlassen und die Herausgabe der Schlüssel, des weiteren soll er ihm klarmachen, dass er Schadenersatzpflichtig ist für deine Unterbringung und Verpflegung, Hotelkosten usw.
Noch leben wir in einem Rechtsstaat und nicht in einem Land mit Selbstjustiz. Dein Vermieter hat kein Recht eigenmächtig zu handeln. Was das Amt angeht, solltest du nicht so nachlässig sein, ich hoffe dein Freund verpasst dir einen Arschtritt, damit du mal in Wallung kommst. Reiche die fehlenden Unterlagen nach, dein Anwalt hilft dir, sie vom Vermieter zu bekommen. Niemand, auch das Amt nicht, darf dir vorschreiben, wie oft du bei deinem Freund übernachtest, dein lebensmittelpunkt ist dort wo du gemeldet bist, du bist ein freier Mensch und kannst dahin kommen und gehen, wann du willst. Es kann keiner von dir verlangen, dass du dich dort 24 Stunden am Tag dort aufhältst...
So, nun beweg dich und versuch dein Leben in Ordnung zu bringen...
Viel Glück
Hallo,
zunächst mal möchte ich die Antworten hier kommentieren. Wer keine Ahnung hat, sollte lieber die Klappe halten als dumme Ratschläge zu geben wie... Geh zum Anwalt da bekommst du Hilfe.... Das wissen die Hilfesuchenden selbst. Wer hier fragt, möchte sich eine Vormeinung einholen, von Leuten, denen ähnliches passiert ist oder von jemanden, der sich damit auskennt!
Also, der Vertrag den du mit deinen Schwiegereltern hast, ist eine moralische Verpflichtung, nicht aber keine gültige Dienstbarkeit. Was dir hier allerdings passieren kann ist, dass sie dich evtl. auf Schadenersatz verklagen können, ganz weit ausgeholt aber kaum durchsetzbar auf Einlösung des im Vertrag geschriebenem, was ich aber so nicht sagen kann, dafür müsste ich den Vertrag genau kennen.
So fern es nichts schriftliches über die Zahlungen deiner Schwiegereltern gibt, ist es immer eine Auslegungssache, sie können behaupten dass es Miete sei und da ihr das Geld annehmt, besteht dann ein Mietvertrag nach BGB, dies wäre euer Nachteil, da das Mietrecht nach BGB sehr Mieterfreundlich ist aber wie gesagt, da wir hier die genaue Konstellation nicht kennen, kann euch niemand wirklich helfen, bis auf die Tatsache, wie oben erwähnt, dass es kein rechtlich gesehen kein Wohnrecht gibt, so lange es nicht im Grundbuch eingetragen ist.
Viel Glück
Lass es lieber,
wenn du keine wohnungswirtschaftliche Ausbildung hast und das hast du nicht, sonst würdest du diese Frage nicht stellen, dann kannst du gar keine Wohnungen verwalten. Dafür musst du dich nämlich im Mietrecht auskennen!!! Niemand gibt dir einen Verwaltungsauftrag, es gibt gesetzliche Bestimmungen die du einhalten musst und du kennst ja nicht mal die einfachste.... Ein Makler darf keine Maklergebühr für eine von ihm im Sondereigentum befindliche Wohnung verlangen.
"Zweites Semester Wohnungswirtschaft"....
Haha, da muss ich ja laut lachen....
Teil deinem Vermieter mit, dass eine Firma für rund 150 Euro die Fliese Tauscht, dass sie rechtlich gesehen nicht original sein muss und das er keinen Anspruch auf ein neues Bad hat, nur weil es die Fliese nicht mehr gibt. Zusätzlich muss er sich einen Abzug "Neu für Alt" gefallen lassen, so dass dein Anteil bei schätzungsweise ca. 20,- bis 30,- Euro liegen dürfte. Sollte er damit nicht einverstanden sein, teil Ihm mit, dass du einen Anwalt mit deinen Interessen beauftragst und er dann für diese Kosten aufkommen muss.
Viel Glück
Lasst euch mal die Telefonnummer geben von den angeblichen Handwerkern und erkundigt euch direkt bei denen. Ich vermute mal, dass euer Vermieter einfach nur ein geiler alter Sack ist, der gerne mal an jungen Mädchenslips schnüffelt und deshalb ab und zu mal den Schlüssel haben möchte. Es gibt ganz klare Vorschriften, wann und warum Handwerker in die Wohnung kommen dürfen. Vor allem würde ich dem VM das nächste mal klar und deutlich fragen, was er sich einbildet in diesem Ton mit euch zu sprechen und dass er sich mal einen anderen Ton zulegen soll, dann einfach umdrehen und weggehen, bis er vernünftig redet. Alles in allem müsst ihr mal ein Protokoll darüber führen wann was passiert und warum, damit dann zum Anwalt und versuchen einen Aufhebungsvertrag zu erwirken.
Viel Glück
Hallo, nach 20 Jahren dürfte das Teil abgeschrieben sein. Mach deinen Vermieter darauf aufmerksam, dass du dich erkundigt hast und das er sich einen Abzug "Neu für Alt" gefallen lassen muss. (Dies ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zustand und einem fiktiven Vermögensstand). Im Falle deiner Duschkabine zum Alter gesetzt dürfte das Null sein. Biete deinen Vermieter an, dass du dich trotzdem mit ca. 50 Euro beteiligst und darum kümmerst, dass sie vernünftig eingebaut wird, Ich denke damit kann er leben.
Als erstes sehe ich die Worte:
Ich habe eine Wohnung mit Garten gemietet...
ALSO:
Zu dem Garten gehörte die Pforte, diese wurde mit Drückern und Schloss vermietet, Ergo fordere die Vermieterin schriftlich unter Fristsetzung auf, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Macht Sie das nicht, Nachfrissetzung unter Androhung der selbstbehebung und Mietaufrechnung.
Ich würde gar nicht auf den Vertrag drängen, wenn ihr die Schlüssel zur Wohnung habt und die Miete bezahlt, ist ein Mietvertrag nach BGB zustande gekommen, etwas besseres kann euch gar nicht passieren, das Mietrecht nach BGB ist das Beste für den Mieter, da es sehr Mieterfreundlich ist. ein Mietvertrag bedarf keiner Schriftform!!!
Hallo,
NEIN du kannst dem Mieter keine neue Schüssel in Rechnung stellen. Als Vermieter bekommst du Miete für die Nutzung der Wohnung. Die Schüssel war mitvermietet und wurde genutzt, dafür hast du einen Mietzins erhalten, wen die Mietsache nun durch Abnutzung und normalen Gebrauch nicht mehr nutzbar ist oder Verschlissen, musst du als Vermieter Ersatz stellen und kannst es nicht deinem Mieter aufbrummen.