Darf die Zivilpolizei einen Fußgänger anhalten und kontrollieren?

Guten Tag,

Vor einer knappen Stunde war ich wieder meine Runde laufen. Sprich: Spazieren. Hierbei, was ich komisch fand, wurde ich kurz vor meinem Zuhause von der Zivilpolizei angehalten und kontrolliert. Diese haben nicht einmal ein konkreten Grund genannt, warum ich angehalten worden bin. Diese fragten nach meinen Ausweis. Gut, kann man machen. Fragten mich, ob ich irgendwelche Substanzen dabei habe etc. Der eine durchsuchte mich, obwohl ich eigentlich nicht zugestimmt habe, da ich mit dem anderen mich unterhalten habe. Auf der einen Seite hat der mich nicht mal gefragt. Hierbei durchsuchten diese auch meinen Geldbeutel. Außer Bankkarte, Ausweis, Krankenkarte, Führerschein, Konzernausweis und einer Quittung der Bank zum Einzahlen war nicht drinnen.

Vor langer Zeit hatte ich an einem Kreisverkehr von unserer Stadt die Teekanne fotografiert, da ich dies im Auto nie so richtig geschafft habe. Da war beispielsweise der eine Poliist dabei. Dies war auch natürlich begründet, da ich außerhalb der Stadtgrenze am Kreisverkehr war. Kann man nichts sagen.

Dabei fragten die mich auch heute, ob ich rauchen tu, woher ich gerade komme und ob ich mich mit einem Freund getroffen habe. Obwohl es denen eigentlich Latte sein kann.

Dürfen die Zivilpolizisten wirklich eine Kontrolle an Fußgängern machen, wo diese fast alles kontrollieren außer dem Ausweis? Dürfen die einfach mein Geldbeutel durchsuchen? Mich ohne zu fragen und Zustimmung durchsuchen? Aber auch einfach Just 4 Fun durchsuchen können, ohne nicht mal einen Grund zu nennen? Wenn nein, wo kann ich dies melden? Bundes- oder Landespolizei?

Dies verlief alles hier in Bayern.

Polizei, Stadt, Fußgänger, Kontrolle, Zivi, Innenstadt
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