Antwort
es würde schon reichen wenn z.b Du mir eine Visitenkarte zerreist, Laut gesetz würde das schon als "sachbeschädigung" gelten
ABER
Es kommt immer darauf wie Hoch der Sachschaden ist und ob dieser Höher liegt als eine Anzeige zu bearbeiten (Das entscheidet der Staatsanwalt)
Eine Loch in der Tür wird vor Gericht kein großen bestand haben eine neue Tür bzw Reperatur ist im Verhältniss zu einer Bearbeitung zu Gering
Desweiteren müsstest du auch Beweisen das ER die Tür Demoliert hat
Wenn du sagst er wars und er nicht, und es gibt keine weiteren Zeugen wird auch diese Anzeige schlussendlich eingestellt