Hallo, bist du in diesem Fall der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer?

Ich gehe mal davon aus, dass du der Arbeitnehmer bist... Also..

Wenn du dieses Schreiben für ein Amt brauchst, würde ich an deiner Stelle den "Arbeitgeber" bitten dir zu bestätigen, dass der Arbeitsvertrag nicht zustande gekommen ist. Also denke ich, reicht eine reine Bestätigung.

z. B.

Bitte bestätigen Sie mir, dass der am (z.B.) 24.06.2009 zum 25.06.2009 geschlossene Arbeitsvertrag - zwischen (mir) XY und der Firma NM - nicht zustande gekommen ist.

Ich hoffe das war die Antwort die du haben wolltest.

Wenn du das Schreiben für was ganz anderes benötigst oder Fragen hast, dann schreib einfach nochmal.

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Hallo..

also übersetzt steht dort... dass Urlaubsgeld sowie Feiertage nicht bezahlt werden, da die Bezahlung schon im Stundenlohn enthalten ist.

Dies ist jedoch nicht zulässig, weil jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub hat, egal ob er auf 400 EUR Basis oder in Vollzeitbeschäftigt ist.

Ich hoffe, dass das die Antwort zu deiner Frage ist, falls nicht schreib mir einfach noch mal..

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